von Reinhard Koradi
«Am 26. Mai 2021 beschloss der Bundesrat, das Institutionelle Abkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen, da in zentralen Bereichen substanzielle Differenzen bestanden (Unionsbürgerrichtlinie, Lohnschutz und staatliche Beihilfen).» ¹ Dies, nachdem auch die ab Januar 2021 geführten sechs Gesprächsrunden keine wesentliche Nachbesserung des Vertragswerkes brachten.
Die damalige Ablehnung durch den Bundesrat erfolgte allerdings erst, nachdem der öffentliche Druck gegen das Rahmenabkommen mit der EU derart stark war, so dass auch die feurigsten Befürworter einer EU-Annäherung erkennen mussten, dass die Schweizer Stimmberechtigten dieses Vertragswerk nie akzeptieren würden.
Kurz vor Weihnachten äusserte sich der Bundesrat zum neu vorgelegten EU-Vertrag. Nach mehrmonatigen Verhandlungen soll gemäss dem Bundesrat ein für die Schweiz positives Abkommen mit der EU abgeschlossen worden sein
Besseres Verhandlungsergebnis?
Um es gleich vorwegzunehmen: Wenn der Bundesrat das Vertragswerk positiv beurteilt, dann müssen wir ganz genau hinschauen. Es ist leider nicht das erste Mal, dass unsere Exekutive (Ausführende im Sinne des Volkswillens) die Stimmberechtigten mit falschen oder unvollständigen Informationen manipuliert. Die Taktik, den Stimmberechtigten nur begrenzten, verschleierten oder sehr späten Zugang zu den wesentlichen Inhalten politisch relevanter Sachgeschäfte zu gewähren, wird auch in Bezug auf das Abkommen mit der EU angewendet. Auf wesentliche Inhalte stösst der interessierte Bürger nur nach zeitraubenden Recherchen. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, die «Errungenschaften» zu den strittigen Punkten in einer Liste offenzulegen. Die Geheimniskrämerei und die befangene Euphorie rund um das neue Vertragswerk sind äusserst verdächtig. Es lohnt sich, das schön geredete Verhandlungsergebnis äusserst kritisch unter die Lupe zu nehmen.
Bemerkenswert ist zudem, dass von den drei damals als kritisch eingestuften Themen lediglich der Lohnschutz an die Öffentlichkeit gebracht wird. Weder zu der Unionsbürgerschaft noch zu den staatlichen Beihilfen sind derzeit Informationen zugänglich. Taktik, um den Gegnern keine zusätzlichen Angriffsflächen zu bieten, oder sind die beiden anderen Themen einfach aus den Traktanden gefallen respektive im «Kleingedruckten» untergebracht worden?
Abkommen erweitert
Im Jahr 2000 wurden die bilateralen Abkommen mit der EU von den Schweizer Stimmberechtigten angenommen. Damals umfassten die Abkommen mit der EU die Bereiche Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Forschung und Landwirtschaft. Das neu ausgehandelte Vertragswerk umfasst nun zusätzlich drei neue Bereiche: Strommarkt, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit.
Strommarkt
Der Strommarkt soll in der Schweiz gemäss EU-Richtlinien liberalisiert werden. Dabei integriert die Schweiz die EU-Vorschriften des Elektrizitätsbinnenmarktes in nationales Recht. Gemäss Bundesrat sollen durch den freien Zugang zu den verschiedenen Anbietern die Strompreise in der Schweiz sinken. Die einheimischen Netzbetreiber werden in den EU-Strombinnenmarkt integriert, was die Versorgungssicherheit erhöhen soll. Die Erfahrung lehrt allerdings, dass Deregulierung und Liberalisierung in den meisten Fällen weder zu günstigeren Preisen noch zu mehr Versorgungssicherheit führen. Grosse Anbieter sichern sich schnell eine marktbeherrschende Stellung und vernichten damit die regional ausgerichtete Grundversorgung. Wohlstand, Chancengleichheit und Versorgungssicherheit in der Schweiz gründen jedoch auf dieser vom Staat garantierten Grundversorgung. Der Verzicht auf eine leistungsfähige Grundversorgung zugunsten von Grosskonzernen, deren Ziel nach wie vor die Gewinnmaximierung ist, kommt einem Schuss ins eigene Bein gleich. Die EU diktiert zukünftig die Energiepolitik der Schweiz und verpflichtet sie, die Stauseen zur Reservehaltung gegenüber dem EU-Binnenstrommarkt zugänglich zu machen. Mit dem Stromabkommen werden Abhängigkeiten in einem sehr sensiblen Bereich der Grundversorgung geschaffen, die je nach Versorgungssituation den Spielraum für eine eigenständige Energiepolitik einengen.
Lebensmittelsicherheit
Eine durch die EU-Kommission geregelte Lebensmittelsicherheit bringt zusätzlichen administrativen Aufwand, verteuert die Lebensmittel und liegt nicht im Interesse der noch weitgehend gewerblichen Struktur einheimischer Lebensmittelproduzenten (Molkereien, Käsereien, Metzger und Bäcker). Die kleineren und mittleren Gewerbebetriebe garantieren über Berufslehre, Tradition und Berufsstolz eine Lebensmittelsicherheit, die keine EU-Verordnung leisten kann. Das rationelle Handwerk braucht keine zusätzlichen Regelungen und Gesetze, sondern möglichst viel Spielraum für Innovationen und Qualitätsmerkmale, die den kleinen und mittleren Unternehmen zur Profilierung im Markt verhilft.
Das Abkommen über Lebensmittelsicherheit soll der Schweiz den Zugang zu den europäischen Frühwarnsystemen und Risikobewertungen öffnen, heisst es. Wir brauchen keine europäische Behörde zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit. Die Erleichterung des Marktzugangs zum EU-Binnenmarkt für die einheimischen Lebensmittelproduzenten wird weiter als Argument für die Zustimmung zu diesem Abkommen angeführt. Das haben wir bereits alles. Aber es geht gar nicht um diese Punkte. Was wirklich zählt, ist allein der Zwang zur Übernahme von EU-Normen und Gesetzen. Es braucht auch keine von der EU-Kommission diktierte Stärkung des Konsumentenschutzes in der Schweiz. Wir haben bereits genügend Bestimmungen auf nationaler Ebene, die die Rechte der Konsumenten schützen und die Pflichten der Produzenten regeln. Warum das EDA darauf hinweist, dass die Agrarpolitik und der bestehende Grenzschutz für Agrarprodukte (Zölle und Kontingente) von diesem Abkommen nicht betroffen sind, lässt sich nur schwer nachvollziehen. Vermutlich ist der Titel des Abkommens irreführend. Der wahre Inhalt des Abkommens ist ein weiterer Schritt zur Marktliberalisierung mit negativen Folgen für den schweizerischen Produktionsstandort von Nahrungsmitteln. In der Schweiz haben Konsumenten und Bürger schon längst realisiert, dass regionale Wirtschaftskreisläufe die allerbesten Garanten für gute Qualität und Sicherheit sind.
Das hier vorgestellte Abkommen fördert allein die Massenproduktion transnationaler Konzerne und stellt für die dezentrale, einheimische Lebensmittelproduktion eine existenzielle Gefahr dar.
Gesundheitsabkommen
Das Gesundheitsabkommen soll die Krisenvorsorge im Gesundheitsbereich verbessern. Es stellt die kontinuierliche Zusammenarbeit und den ständigen Zugang zum EU-Dispositiv zur Bewältigung von grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren sicher.² Auch diese Vereinbarung gleicht einer Blackbox. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gross, dass die Schweiz ihre Selbstbestimmung im Gesundheitsbereich verliert. Corona hat uns gelehrt, was zu erwarten ist, wenn transnationale Organisationen das Diktat im Gesundheitswesen übernehmen. Was geschieht, wenn die EU die Ziele der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder andere transnationale Übergriffe im Gesundheitswesen übernimmt? Müssen wir Gehorsam leisten und nachziehen?
Zuwanderung
In den Verhandlungen haben sich die EU und die Schweiz geeinigt, die bestehende Schutzklausel aus dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit griffiger zu formulieren. Griffiger bedeutet, weniger Selbstbestimmung und mehr Einfluss der EU auf die Zuwanderungspolitik der Schweiz.
Eine Schutzklausel gibt der Schweiz die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden, sollte die Zuwanderung ein bedrohliches Ausmass annehmen. Sie muss allerdings mit ihrem Anliegen an den gemischten Ausschuss gelangen, in dem die EU und der Bund gleichermassen vertreten sind. Wird dort keine Einigung erzielt, kann Bern an ein Schiedsgericht gelangen. Dieses prüft, ob die Voraussetzungen für Schutzmassnahmen gegeben sind. Falls ja, kann die Schweiz Schutzmassnahmen ergreifen. Führen aber die Schutzmassnahmen zu einem Ungleichgewicht der beiden Seiten, könnte die EU als Reaktion Ausgleichsmassnahmen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens ergreifen, «die verhältnismässig sein müssten», so der Bundesrat.⁴
Für die Anrufung der Schutzklausel ist nebst dem ordentlichen Verfahren, das im schnellsten Fall rund acht Monate dauert, auch ein Vorgehen in dringlichen Situationen vorgesehen. Hier könnte die Schweiz innert 60 Tagen provisorische Massnahmen ergreifen, die danach noch vom Schiedsgericht beurteilt würden.
Klar, die Schweiz kann aktiv werden, aber ob diese Aktivität gerechtfertigt ist, entscheidet nicht Bern, sondern ein Schiedsgericht. Der Bundesrat muss nämlich das Schiedsgericht davon überzeugen, dass die Schweiz in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und diese auf die Zuwanderung aus der EU zurückzuführen sind. Nur in diesem Fall kann die Schweizer Regierung Schutzmassnahmen in Betracht ziehen.⁴
Lohnschutz
In diesem Vertragswerk wird der Lohnschutz abgewertet. Beim Lohnschutz geht es nämlich nur um entsendete Arbeitnehmende aus dem EU-Raum, die in der Schweiz arbeiten. Das weit schwerwiegendere Problem ist die Zuwanderung von Arbeitskräften, die bereit sind, eine Arbeitsstelle zu tieferen Löhnen anzutreten. Lohnschutz und Zuwanderung beeinflussen sich gegenseitig und gehören zusammen. Um Lohndumping zu verhindern, wurden in der Schweiz bereits 2004 die flankierenden Massnahmen eingeführt. Damals als Beruhigungsmittel für die Gewerkschaften. Statt den flankierenden Schutzmassnahmen wird die Schweiz nun die EU-Entsenderichtlinie übernehmen, was für die einheimischen Arbeitskräfte nur nachteilig ist. Zukünftig gilt der Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort». Führt die Zuwanderung aus den EU-Ländern zu einem Ueberangebot an Arbeitskräften, sinkt das Lohnniveau automatisch. Ein Lohnschutz, der das Lohnniveau in der Schweiz schützt, ist durch das neu ausgehandelte Abkommen ausgehebelt. Da müssen doch bei den Gewerschaftern und der arbetenden Bevölkerung die Alarmglocken schrillen. Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wird durch die paritätischen Kommissionen, also Gewerkschaften und Arbeitgeber, kontrolliert. Die Schweiz konnte einige Ausnahmen aushandeln. So gilt in Risikobranchen weiterhin eine Voranmeldefrist, sie wird aber von acht auf vier Tage verkürzt. Und die Schweiz kann eine Kaution für Wiederholungstäter verlangen. Zudem hat die EU der Schweiz eine Non-Regressions-Klausel zugestanden. Das heisst, die Schweiz muss Weiterentwicklungen der EU-Entsendrichtlinie nicht übernehmen, wenn das Schweizer Schutzniveau verschlechtert würde.
Spesenregelung: Hier bleiben Fragezeichen offen. Für entsendete Arbeitnehmende gilt das Spesenniveau aus dem Herkunftsland – das kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Schweiz muss die Spesenregelung übernehmen. Der Bundesrat hält fest, dass er bei der Umsetzung im Inland den zur Verfügung stehenden Spielraum maximal nutzen wird, um das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren.
Auch in diesem Abkommen bleiben viele Fragen unbeantwortet. Wer definiert die Risikobranchen? Was bedeutet die Aussage, «der Bundesrat wird den Spielraum maximal ausnutzen», und wer bestimmt die Verschlechterung des Schutzniveaus? Sämtliche sogenannten Zugeständnisse der EU sind derart vage, dass man sie weitgehend vergessen kann. Und dann liegt über allen Abkommen das Damoklesschwert der Streitschlichtung, die immer zum Tragen kommt, wenn Uneinigkeit besteht.
Dynamische Rechtsübernahme
Die dynamische Rechtsübernahme kommt nur in jenen Bereichen zur Anwendung, in denen die Schweiz am EU-Binnenrechtsabkommen beteiligt ist. Aber bitte, das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Diese Formulierung bedeutet nichts anderes, als dass zukünftig die dynamische Rechtsübernahme automatisch auf sämtliche neue Zugangsvereinbarungen zum EU-Binnenmarkt angewendet wird. Der Anwendungsbereich der Binnenmarktabkommen könne zudem nicht von der EU ausgedehnt werden, wird beschwichtigt. Auch hier nur Schönrederei!
Ändert die EU die rechtlichen Grundlagen eines Binnenmarktabkommens, so entscheidet die Schweiz über die erforderlichen Anpassungen im nationalen Recht, welche wie üblich dem Referendum unterstehen. Verweigert sie die Übernahme eines geänderten EU-Rechtssatzes, kann die EU verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen im betroffenen Abkommen oder einem anderen Binnenmarktabkommen treffen. Ganz eindeutig, die EU bestimmt die schweizerische Rechtsordnung. Spurt die Schweiz nicht, folgen Sanktionen. Diese Drohung genügt, um die Rechtsübernahme als zwingend einzustufen.
Streitschlichtung
Man mag die ganze Geschichte noch so schönreden, Tatsache bleibt, wir lassen fremde Richter in unser Land.
In den Bereichen, wo die Schweiz sich für ein Zusammengehen mit der EU verpflichtet hat, kommt ein neuer Streitschlichtungsmechanismus zum Tragen. Sollten die beiden Vertragsparteien in der Anwendung und Umsetzung der vertraglichen Verpflichtungen uneinig sein, wird als erstes der gemischte Ausschuss die Sachlage prüfen. Sollte der gemischte Ausschuss sich nicht einigen können, kann jede Seite den Streitpunkt einem Schiedsgericht unterbreiten. Wird im paritätisch zusammengesetzten Schiedsgericht (Vertreter aus der EU und der Schweiz) keine Einigung erzielt und handelt es sich beim Streit um EU-Recht, respektive dessen Auslegung, muss das paritätische Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung dieses Rechts beiziehen. Den Streit selbst beurteilt jedoch das Schiedsgericht. Befolgt eine Seite nach Ansicht der anderen die Entscheidung des Schiedsgerichts nicht, so kann diese im betroffenen oder einem anderen Binnenmarktabkommen Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Diese müssen allerdings verhältnismässig sein. Die Verhältnismässigkeit kann das Schiedsgericht überprüfen. Wer hinter diesen Bestimmungen noch einen Funken von Selbstbestimmung der Schweiz sieht, hat die Mechanik der Konfliktlösung mit der EU nicht begriffen. Verbunden mit der dynamischen Rechtsübernahme hat die Schweizer Verhandlungsdelegation die Souveränität der Schweiz für ein unannehmbares Vertragswerk geopfert.
Kohäsionszahlungen
Dass die Schweizer Verhandlungsdelegation von der Gegenseite über den Tisch gezogen wurde, beweist die Zustimmung zur Ausrichtung einer Marktzutrittsgebühr. Die EU-Unternehmen haben nämlich ebenfalls einen erleichterten Zutritt zum für sie äusserst attraktiven Schweizermarkt. Von 2030 bis 2036 zahlt die Schweiz jährlich 350 Millionen Franken. Für die Jahre 2025 bis 2029 hat sich der Bund zu einer Zahlung von jährlich 130 Millionen Franken verpflichtet. Die Zahlungen sollen erst fällig werden, wenn das Abkommen in Kraft tritt. Der Bund sucht ja verzweifelt nach Sparmöglichkeiten, eine der interessantesten Optionen ist die Ablehnung des Abkommens mit der EU.
Der Bundesrat ist zufrieden – und die Bürger?
Der Bundesrat zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis: Die im Verhandlungsmandat definierten Ziele seien in allen betroffenen Bereichen erreicht worden, schreibt die Landesregierung in einem Communiqué. «Die positiven Ergebnisse der Verhandlungen entsprechen den Interessen der Schweiz und ebnen den Weg für die nächsten Schritte». Verdächtig ist hier der Hinweis auf die nächsten Schritte. Für den Bundesrat scheint der Plan, die Schweiz immer stärker an die EU anzubinden, offensichtlich aufgegangen zu sein. Das miserable Vertragswerk dient allein den EU-Turbos. Wird einmal festgestellt, dass die Verträge mit der EU dem Schweizer Volk nichts bringen ausser Verlusten der demokratischen Rechte, der Selbstbestimmung und des Wohlstandes, wird es ein leichtes sein, das Volk zu einem EU-Beitritt zu nötigen.
Es gibt nur eine Antwort auf das Abkommen: Nein!
Die freien Bürger können mit dem Verhandlungsergebnis nicht zufrieden sein. Es wird auch keine positiven Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land haben. Die Schweiz setzt sich nämlich in das Bett einer desolaten Union. Einer Union, die derzeit keine positiven Perspektiven vorweisen kann. Und jeder, der nur ein bisschen klar denken und urteilen kann, versteht, dass die Verbindung einer gesunden Demokratie mit einer maroden, zentralistisch geführten EU nur Verlierer hervorbringen wird. Vor allem auch, weil die EU – sollte das Abkommen nicht verworfen werden – die Schweiz auf einen Weg zur Selbstaufgabe zwingt.
Das falsche Spiel in Bern muss dem Schweizer Volk die Augen öffnen. Die einzig richtige Antwort ist daher: An diesem falschen Spiel beteiligen wir uns nicht. Wir wollen unsere Unabhängigkeit bewahren und schicken den EU-Deal in die Wüste – am besten den gesamten Bundesrat als Zugabe. ■
¹ https://www.eda.admin.ch/europa/de/home/bilateraler-weg/ueberblick/institutionelles-abkommen/informationen-dokumente.html
² https://www.youtube.com/watch?v=zdKALIKbmOE
³ https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/eu-paket-vergleich-zum-gescheiterten-rahmenabkommen-das-hat-die-schweiz-verbessert-hier-musste-sie-nachgeben-ld.2714218
⁴ https://www.nzz.ch/schweiz/schweiz-eu-bundesrat-verkuendet-abschluss-der-verhandlungen-ld.1863539