Bundesrat muss Opting-out erklären – Mitbestimmung für Parlament und Volk
Interview mit Andrea Staubli, Rechtsanwältin*
thk. Bis zum 19. Juli muss der Schweizer Bundesrat entschieden haben, ob er die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) annehmen will oder ob die Annahme vorerst sistiert wird, um eine öffentliche Debatte darüber zu führen. Eine Annahme ohne demokratisches Verfahren wäre ein diktatorischer Akt.
Fünf neben einer Vielzahl anderer Bestimmungen der IGV hätten bei einer Annahme gravierende Auswirkungen auf unser Staatswesen, indem wesentliche Verfassungsartikel verletzt würden.
- Erweitertes, freies Ermessen des Generaldirektors der WHO zur Ausrufung einer Pandemie oder einer potenziellen Pandemie ohne Nachweis und Rechtskontrolle.
- Der Generaldirektor legt fest, was sogenannte «relevante Gesundheitsprodukte» sind, die während einer Pandemie eingesetzt werden müssen.
- Mitgliedstaaten müssen Behördenstellen einrichten, um die Koordination mit der WHO sicherzustellen.
- Die WHO legt fest, wie man sich zu einer Pandemie äussern darf und verlangt von den Mitgliedstaaten, alle anderen Meinungen und Erkenntisse zu unterdrücken – eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit.
- Die Vertragsstaaten müssen einen koordinierten Finanzierungsmechanismus erstellen.
Was sich hinter diesen Punkten alles verbirgt und wie die neuen IGV in die Verfassung der Schweiz eingreifen, erfahren Sie im folgenden Interview mit der Juristin Andrea Staubli. Es ist ungeheuerlich, was am Volk vorbeigeschleust werden soll, um die Schweiz in eine unumkehrbare Abhängigkeit zur WHO zu bringen.
Zeitgeschehen im Fokus Wie ist das weitere politische Vorgehen im Zusammenhang mit den geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO?
Andrea Staubli Der Bundesrat hat das Dossier unter seiner «Kontrolle», und die grosse Frage steht im Raum: Kommt der Vertrag ins Parlament und allenfalls vors Volk? Das «Aktionsbündnis freie Schweiz» (ABF Schweiz)¹ und namhafte Juristen sind der Meinung, die Bestimmungen müssten vom Parlament behandelt werden.
Der Bundesrat hat aber eine andere Meinung und argumentiert, es handle sich nur um «geringfügige Anpassungen technischer Natur». Deshalb könne er selbst entscheiden, ob er diese IGV annehme oder Widerspruch einlege und die Änderungen ablehne (sogenanntes «Opting-out»).
Aufgrund der weitreichenden Eingriffe der IGV in die Souveränität der Schweiz wirkt sich das auch direkt auf die Freiheit des einzelnen Menschen aus. ABF Schweiz ist der Überzeugung, dass diese Neuerungen zumindest dem Parlament vorgelegt werden müssen.
Es gab verschiedene Motionen, die das Thema auf die Traktandenliste des Parlaments bringen wollten, auch mit der Option eines Referendums. Das ist bis jetzt nicht gelungen. Besteht dennoch eine Möglichkeit, diese Thematik erneut ins Parlament zu bringen?
In den letzten Jahren gab es im Nationalrat und im Ständerat verschiedene Vorstösse, die verlangten, die Verträge, die die WHO ausarbeitet oder bereits ausgearbeitet hat, dem Parlament vorzulegen.
Es gibt zum Beispiel die Motion Glarner aus dem Jahre 2022. Sie fordert, dass WHO-Instrumente dem Parlament unterbreitet werden sollen. Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ablehnung der Motion. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben die Motion allerdings mit grossen Mehrheiten im Frühling 2024 respektive im Herbst 2024 angenommen.
Verschiedene Parlamentarier und Juristen sowie ABF Schweiz sagen, dass die Auslegung der Motion und aller Voten, die im National- und im Ständerat geäussert wurden, ganz klar dafür sprechen, dass die Motion auch für die IGV gelten muss. Da die Motion in beiden Räten angenommen wurde, ist der Bundesrat verpflichtet, die Änderungen in den IGV dem Parlament zu unterbreiten.
Bis heute hat der Bundesrat diesbezüglich keine Anstalten unternommen. Es wurden deshalb weitere Motionen mit ähnlicher Stossrichtung eingereicht. Die Motion Schwander im Ständerat und die Motion der SVP-Fraktion im Nationalrat, die sich explizit auf die Änderungen der IGV bezogen, wurden abgelehnt.
Im Moment herrscht eine unklare Situation betreffend das weitere politische Vorgehen in Bezug auf die Änderungen der IGV, die in ihren Auswirkungen äusserst gravierend sind. In der Sommersession wird man deshalb versuchen, das Thema nochmals aufs Tapet zu bringen, um der korrekten Umsetzung der Motion Glarner Nachachtung zu verschaffen.
Warum sind die Motion Schwander und diejenige der SVP-Fraktion abgelehnt worden?
Wir konnten feststellen, dass die Parlamentarier beider Räte ungenügend über die IGV informiert und aufgeklärt sind. Unsere Vermutung ist, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die zuständigen Kommissionen, die Aussenpolitische Kommission (APK) und die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Stände- und Nationalrats, einseitig beziehungsweise nicht vollständig orientiert hat und die schwerwiegenden Punkte, die einen Eingriff in unsere medizinische Souveränität und Eigenverantwortung bedeuten, vom BAG nicht angesprochen wurden.
Das BAG und Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider reden immer nur von «geringfügigen Anpassungen technischer Natur». Diese Argumentation wird in den Kommissionen übernommen, und die übrigen Parlamentarier vertrauen den Kommissionsmitgliedern und schliessen sich ihrer Meinung an.
Wirken wir dieser Uninformiertheit entgegen! Was sind denn die gravierendsten Punkte dieser Änderungen bei den neuen IGV?
Ich möchte insbesondere auf fünf Punkte hinweisen: Im ersten Punkt geht es darum, dass in den geänderten IGV die «pandemische Notlage» eingeführt wurde. Damit erhält der Generaldirektor der WHO eine erweiterte Kompetenz.
Er kann noch einfacher eine Pandemie ausrufen, und zwar alleine. Dazu muss nicht einmal eine Pandemie bestehen, sondern ein mögliches hohes Risiko genügt bereits zur Ausrufung einer Pandemie. Der Generaldirektor hat einen riesigen Ermessensspielraum. Es gibt zwar einen Notfallausschuss, der den Generaldirektor beraten soll, aber er muss sich nicht an diese Ratschläge halten.
Dazu bestimmt er auch noch, wer in dem Notfallausschuss sitzt. Es gibt im WHO-System keine «Checks and Balances». Eine Gewaltenteilung, wie wir sie in unserem Staatswesen kennen, finden wir bei der WHO nicht.
Wenn jetzt der Generaldirektor eine Notlage ausruft, und wir haben das 2020 in unserem Land erlebt, dann beruft sich unser Bundesrat darauf: «Wir können gar nicht anders, wir müssen den Empfehlungen der WHO folgen.»
Der Bundesrat argumentiert bei den IGV damit, dass jeder Staat selbst entscheiden könne, ob er der WHO und ihren Empfehlungen folgen wolle oder nicht. Das ist, wie das Beispiel zeigt, weit entfernt von jeglicher Realität, denn die kleine Schweiz wird kaum sagen: «Da machen wir jetzt nicht mit.» Das ist völlige Augenwischerei.
Hat der Bundesrat sich nicht immer genau an die Vorgaben der WHO gehalten?
Doch, Bundesrätin Sommaruga antwortete damals auf die Frage einer Journalistin, warum die Schweiz noch nicht von der ausserordentlichen in die normale Lage zurückgekehrt sei, geantwortet, dass die Schweiz das nicht könne, denn die WHO lege das fest.
Bundesrat Cassis führte in der Arena folgendes Beispiel aus: Wenn ein Verunfallter ins Spital gebracht wird und dort stirbt, wird er als Covid-Toter gezählt, wenn er einen positiven PCR-Test hat. Das habe nicht die Schweiz so entschieden, das sei ein Entscheid der WHO gewesen. Das müsse man so machen. Wir haben also erlebt, dass unsere Regierung blindlings mehr oder weniger übernimmt, was von der WHO bestimmt wird.
Die Schweiz hätte das nicht machen müssen?
Nein, das waren Empfehlungen. Die konnte man übernehmen oder auch nicht. Bundesrätin Baume-Scheider hat klargestellt, dass die IGV ein völkerrechtlicher Vertrag und damit mit Unterzeichnung verbindlich seien: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten, was so viel bedeutet, dass die Schweiz an diesen Vertrag gebunden ist.
Zum einen wird nun im Text der IGV auf die Souveränität der Staaten hingewiesen, gleichzeitig heisst es aber auch, wenn der Generaldirektor Massnahmen empfiehlt, seien diese auch umzusetzen. Es besteht also ein gewisser Widerspruch im Vertragstext selbst.
Allerdings sehen wir jetzt schon, dass sich die Schweiz den Bestimmungen der WHO unterordnet, und damit werden die Empfehlungen zu einem Muss. Mit Inkrafttreten der geänderten IGV würden diese Mechanismen verschriftlicht und damit zementiert.
Das ist schwerwiegend und müsste schon allein deswegen zurückgewiesen werden. Was erwartet uns bei den weiteren Punkten?
Der Generaldirektor legt fest, was die sogenannten «relevanten Gesundheitsprodukte» sind. Mit Ausrufung einer Pandemie bestimmt er dann, welche relevanten Gesundheitsprodukte während der Pandemie zum Einsatz kommen sollen. Bei den gesundheitsrelevanten Produkten finden wir dann die Impfstoffe, die traditionellen, aber auch die zell- und genbasierten beziehungsweise die mRNA-Impfstoffe, die in den IGV neu schriftlich fixiert sind.
Der Generaldirektor kann verfügen, dass diese verwendet werden sollen. Wird eine Pandemie ausgerufen, müssen die Medikamente nicht mehr die hohen Anforderungen für die Zulassung als «Gesundheitsprodukte» erfüllen. «Swissmedic» kann dann zum Beispiel ein neues mRNA-Produkt durchwinken, ohne genügende Tests und ohne festzustellen, ob es sicher ist.
Das ist hochbrisant, auch nach den Erfahrungen, die wir bei Covid-19 gemacht haben. Es wurde immer behauptet, der Impfstoff schütze vor Ansteckung. Heute wissen wir, dass das nicht der Fall war. Es gibt grosse Anstrengungen, alle Impfstoffe auf mRNA-Basis zu entwickeln.
Das könnte dazu führen, dass nur solche Impfstoffe als gesundheitsrelevante Produkte verwendet werden dürfen. Alternative Produkte oder gesunder Lebenswandel, Vitamine oder frische Luft und Bewegung wären nicht akzeptiert und könnten sogar verboten werden.
Wie soll das in den einzelnen Ländern durchgesetzt werden?
Die Mitgliedstaaten, auch die Schweiz, und das ist der dritte Punkt, müssen neue Behördenstellen einrichten, damit die Koordination zwischen Mitgliedstaat und der WHO sichergestellt wird. Diese IGV-Behörden müssen Personal und Finanzmittel bereitstellen und auch ihre innerstaatlichen Vorschriften anpassen, damit die Koordination gewährleistet ist.
Das ist ein klarer Einschnitt in die Souveränität der Schweiz. Ein weiterer gefährlicher Aspekt ist die «Informationskontrolle». Die Mitgliedstaaten sind zum Aufbau von Kernkapazitäten im Bereich der Risikokommunikation verpflichtet. Die Verhinderung von Fehl- und Desinformation muss gewährleistet sein, das heisst nichts anderes, als sie zu bekämpfen. Die Staaten sind laut IGV dazu verpflichtet.
Das erinnert schwer an Zensur. Wer legt denn fest, was Fehl- oder Desinformation sein soll?
Die WHO legt fest, was man noch sagen oder schreiben darf und was nicht. Wenn wir zum Beispiel sagen, die Covid-19-Impfung schützt nicht vor Ansteckung, dann wäre das in Zukunft eine Fehlinformation, und der Bund müsste eine solche Aussage bekämpfen. Wäre diese auf Social Media zu finden, würde sie gelöscht.
Die WHO begann im Sommer 2020 damit, ein Infodemie-Mangagement aufzubauen. Mit Infodemie bezeichnet die WHO ein «Zuviel an Information». Man hat also in der WHO bereits 2020 gewusst, dass man mit Aussagen konfrontiert sein wird, die nicht in ihr Konzept passen. Damit bestimmt die WHO in Zukunft, was ein Zuviel an Information ist.
Sie nimmt sich dieses Recht heraus mit der Begründung, die Menschen vor einem risikohaften Verhalten zu schützen und dabei Verhaltensweisen, die ihrer Auffassung entgegenstehen, zu verbieten. Um das auch durchsetzen zu können, bildet die WHO sogenannte Infodemie-Manager aus.
Deren Aufgabe ist es, falsche Informationen im Sinne der WHO aufzuspüren und zu bekämpfen. Das verstösst unbestrittenermassen gegen die in unserer Bundesverfassung verbrieften Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit, Medienfreiheit und Wissenschaftsfreiheit.
Das kostet doch alles Geld. Man muss die «Denunzianten» ausbilden und nachher bezahlen. Wie soll das funktionieren? Wer kommt für die Kosten auf?
In den geänderten IGV ist ein koordinierender Finanzierungsmechanismus eingebaut, und das ist der fünfte Punkt, der nicht einfach nur als technische Bestimmung bezeichnet werden kann. Damit werden von der WHO die Finanzflüsse koordiniert.
Denn es braucht, wie Sie gesagt haben, viel Geld. Mit dem angedrohten Austritt der USA wird zusätzlich Geld fehlen. Auch hier gibt es eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Vorschriften umzusetzen und sogenannte Kernkapazitäten aufzubauen. Es braucht also zusätzliche Finanzierungsmittel, um die geänderten IGV durchsetzen zu können.
Die Führung über das Ganze hat die WHO, und sie gibt den Takt vor. Die Mitgliedstaaten sind unter ihrer Kontrolle und müssen über die Umsetzung der geänderten IGV Rechenschaft ablegen. Bei allen diesen Punkten spricht der Bundesrat von «geringfügigen Anpassungen technischer Natur». Das stimmt nicht.
Nach Ihren Ausführungen wird deutlich, inwieweit diese fünf Punkte der geänderten IGV die staatliche Souveränität aushebeln.
Auch die Abläufe in der 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) waren schon absolut regel- und rechtswidrig. Aber die Schweizer Delegation hat nicht interveniert und deckt damit ein regel- und rechtswidriges Vorgehen der WHA.
Das Ziel des Bundesrats ist es, das Ganze in aller Stille abzuwickeln und nicht demokratisch zu legitimieren, also weder dem Parlament und schon gar nicht dem Volk zu unterbreiten. Damit gibt er der Verwaltung ein überaus grosses Gewicht. Das widerspricht der Gewaltenteilung. Soweit dürfen wir es nicht kommen lassen!
Es ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben, wenn man im Hinterzimmer Entscheidungen fällt, ohne die demokratischen Grundlagen in unserem Land zu berücksichtigen.
Man versucht die IGV am Parlament und am Volk vorbeizuschmuggeln. Was wir hier erleben, weist Parallelen zu den EU-Verträgen auf. Über das undemokratische Vorgehen des Bundesrats wird in diesem Fall – auch in den Hauptmedien – wenigstens gesprochen. Bei den Änderungen der IGV herrscht dagegen absolute Stille. Die Parallelen sind augenfällig, und man muss feststellen, es läuft genau gleich ab. Hier ist System dahinter.
Was müsste der Bundesrat jetzt tun?
Hinsichtlich der IGV muss der Bundesrat in dieser Situation, in der weder eine parlamentarische noch eine öffentliche Debatte stattgefunden hat, das Opting-out erklären. Allgemein sehen wir, dass bei den IGV wie auch bei den EU-Verträgen völlig intransparent vorgegangen wird. Die Fakten werden verheimlicht und nicht an die Öffentlichkeit gebracht.
Der Bund informiert sehr zurückhaltend und nur selektiv. Es wird «im Geheimen» verhandelt, und die Öffentlichkeit soll nichts davon erfahren. Wir stellen fest: Die direkte Demokratie wird ignoriert. Es geht so weit, dass man Kompetenzen des Bundes internationalen Organisationen wie der WHO oder der EU übergibt und damit das Subsidiaritätsprinzip verletzt.
Es werden grundsätzlich kantonale Kompetenzen dem Bund übertragen und von dort auf internationale Organisationen, die dann immer mehr in die staatlichen Aufgaben eingreifen. Leider nehmen auch die Kantone oft ihre Verantwortung nicht wahr. Über alle diese Fragen findet keine öffentliche Debatte statt.
Die neuen IGV zu verstehen, ist sicher sehr anspruchsvoll, auch die juristische Sprache wird es nicht einfacher machen.
Ja, das ist ein weiterer Punkt, nämlich die Komplexität der Vertragswerke. Die IGV lagen zunächst nur in englischer Sprache vor, aber weil der Bund ein Vernehmlassungsverfahren eingeleitet hat, mussten die Vorschriften auf Deutsch übersetzt werden.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Recht darauf, zu erfahren und zu verstehen, was in diesen IGV steht. Für viele wird es, wie Sie sagen, eine Herausforderung sein, sich durch die Juristensprache zu kämpfen.
Auch unsere Parlamentarier werden bei der hohen Arbeitsbelastung, mit der sie sonst schon fertig werden müssen, kaum Zeit haben, den IGV die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Dann kommen die Bürokraten aus der Verwaltung und sagen, dass sie das selbst entscheiden könnten.
Aber, ob sie das Ganze verstehen, ist auch fraglich. Vor allem kann man sich nicht darauf verlassen, dass sie es seriös prüfen. Häufig sind sie vom Gedanken getrieben, die Schweiz international mehr anzubinden. Sie hatten vorhin das Opting-out erwähnt als eine Möglichkeit, von der der Bundesrat Gebrauch machen kann. Was hätte das für Folgen?
Das Opting-out ist ein spezieller Mechanismus. Die Änderungen der IGV wurden von der WHA am 1. Juni 2024 angenommen. Sie treten am 19. September 2025 automatisch für jedes Land in Kraft, ausser es benutzt die Möglichkeit des Opting-out.
Im Falle der Schweiz heisst das: Der Bundesrat muss das Opting-out bis zum 19. Juli gegenüber der WHO erklären, und damit die Änderungen ablehnen. In Anbetracht dessen, was die geänderten IGV für weitreichende Konsequenzen hätten, muss der Bundesrat mit National- und Ständerat darüber eine Debatte führen, damit in einem nächsten Schritt das Volk mitentscheiden kann.
Das Opting-out durch den Bundesrat ist zwingend, um die demokratischen und rechtsstaatlichen Prozesse, die wir in unserem Land haben und die in unserer Verfassung festgelegt sind, einzuhalten. Es sind noch knapp zwei Monate Zeit, um das Opting-out der WHO zur Kenntnis zu bringen.
In dieser Zeit ist es unmöglich, einen Entscheid im Parlament zu fällen und allenfalls die IGV vors Volk zu bringen. Es ist eine demokratische Verpflichtung, dass der Bundesrat das Opting-out erklärt.
Sind die neuen IGV dann vom Tisch?
Nein, aber sistiert. Der Bundesrat könnte das Opting-out jederzeit wieder zurückziehen, dann würden die IGV für die Schweiz in Kraft treten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihren Unmut zum Ausdruck bringen, damit Druck auf die Behörden entsteht, das Volk in die Entscheidung mit einzubeziehen.
Es ist empörend, was hier von der Politik geboten wird. Das Volk muss sagen können: Nein, das wollen wir nicht. Aus dem Grund hat ABF Schweiz eine schweizweite Kampagne lanciert [s. Kasten unten]. Insbesondere mit einer Online-Petition, die jede und jeder unterschreiben kann, können die Menschen zum Ausdruck bringen, dass sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind.
Es soll erreicht werden, dass das Parlament vom Bundesrat verlangt, das Opting-out zu erklären. Dazu braucht es jede einzelne Stimme! Unterstützt wird dieses Vorgehen durch eine Flyeraktion, damit möglichst viele Menschen erfahren, worum es geht.
Es ist wichtig, dass wir Bürger so schwerwiegende Eingriffe nicht der Politik überlassen. Letztlich müssen wir damit leben, und es geht um unsere Souveränitätsrechte.
Frau Staubli, vielen Dank für das Gespräch.
Interview Thomas Kaiser
* Andrea Staubli ist Rechtsanwältin und Mediatorin sowie ehemalige Gerichtspräsidentin. Sie engagiert sich beim Aktionsbündnis freie Schweiz (AFB Schweiz) für die Souveränität der Eidgenossenschaft.
¹ Das «Aktionsbündnis freie Schweiz» ist eine breite Allianz aus allen Bevölkerungsschichten. Es setzt sich für eine selbstbestimmte Schweiz ein. Aufgrund der momentanen Dringlichkeit ist sein primäres Ziel, das revidierte Epidemiengesetz, die Ratifizierung des WHO-Pandemievertrages und die Übernahme der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in der Schweiz zu verhindern.
https://abfschweiz.ch/wer-wir-sind-was-wir-wollen/
Online-Petition an die Bundesversammlung: «Keine Änderung der IGV»
«Der Bundesrat hat unverzüglich, spätestens bis 19. Juli 2025, das Widerspruchsrecht gemäss Art. 59 IGV auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären (sog. Opting-out).
Das Parlament fordert den Bundesrat auf, das Widerspruchsrecht fristgerecht auszuüben und die Änderungen abzulehnen sowie die geänderten IGV dem Parlament zu unterbreiten.»
Die Petition kann noch bis am 1. Juni 2025 unter folgendem Link unterschrieben werden: