«WHO-Empfehlungen wurden sklavisch befolgt»

Corona / Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)

Interview mit Rechtsanwalt Philipp Kruse*

Zeitgeschehen im Fokus Der Ukraine-Krieg hat den öffentlich-medialen Fokus von Covid-19 längst abgezogen. Die dringend benötigte Aufarbeitung der Corona-Politik des Bundesrats und des Parlaments lassen bis heute auf sich warten. Das Schweigen lässt vermuten, dass grundlegende Bestimmungen, die in der Verfassung und in den Gesetzen festgelegt sind, ignoriert oder gar verletzt worden sind. Wie sehen Sie das?

Rechtsanwalt Philipp Kruse Es geht nicht nur darum zu erkennen, was falsch war. Entscheidend ist, dass wir die richtigen Lehren für die Zukunft ziehen. Für mich ist das Empörende und Beunruhigende, dass man mit derselben Logik der Vergangenheit in die Zukunft geht. Man hat bis heute keine Neubeurteilung vorgenommen und schreibt folglich die bisherigen Methoden in internationalen Verträgen fest. So zementiert und formalisiert man die Fehler der Vergangenheit für die Zukunft. 

In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt führte ich über 40 Verfahren durch alle Instanzen im Zusammenhang mit Corona durch. Dabei erlebte ich, dass die Judikative, die Staatsgewalt der Richter, ihren verfassungsrechtlichen Auftrag einer unabhängigen richterlichen Überprüfung verweigerten, wozu sie aber nach Artikel 191c Bundesverfassung verpflichtet gewesen wären.

Wenn die Judikative aber die Anordnungen der Exekutive nie überprüft, die Legislative sich damit nicht befassen will und die Exekutive sagt, es war immer alles bestens, dann perpetuiert man die Fehler der Vergangenheit in die Zukunft. Das ist eine offene Deklaration der Staatsgewalt, die Interessen der Bürger unter die Interessen internationaler Organisationen zu stellen. Das führt uns vor Augen, dass die Regierungsverantwortlichen wie Marionetten handeln und sich stur an alle Empfehlungen der WHO halten. 

Auch die Parlamentarier haben keine eigenständige Urteilskraft und lassen sich von den Berufsbeamten aus dem Bundesamt für Gesundheit (oder wer noch seine Finger im Spiel hat), treiben und steuern. 

Inwieweit erfüllen die Verträge internationale Standards?

Bevor wir uns darüber unterhalten, müssen wir einen Grundsatz der Auslegung internationaler Verträge in den Vordergrund rücken. Das ist ein Grundsatz, der auch national gilt, das Prinzip des Vertrauens, dass Willenserklärungen so zu verstehen sind, wie sie von einem neutralen, objektiven Betrachter unter Berücksichtigung aller damaligen Umstände verstanden werden müssen. Das beruht auf der Wiener Konvention über das Recht auf Verträge (Artikel 31).

Da stehen diese Grundsätze festgeschrieben, die es schon bei den Römern gab. Das bedeutet auch, dass man bei der Auslegung der IGV-Bestimmungen und Anpassungen nach Treu und Glauben, das allgemeine Verständnis der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Verhandlung beurteilen muss.

Das heisst, man muss also auch die bisher gelebte Praxis zu den WHO-Empfehlungen berücksichtigen: Sie wurden sklavisch befolgt, als wären sie rechtsverbindliche, alternativlose Anordnungen. So sah die Anwendung der bisherigen IGV-Bestimmungen in der Corona-Praxis aus. Ausserdem: In Artikel 3 Abs. 1 der IGV von 2005 steht das Versprechen aller Staaten wie ein heiliges Gelübte: Wir geloben, die Menschenrechte und die Menschenwürde zu schützen. Die Bestimmungen der IGV sollen also in keiner Art und Weise dazu führen, dass die Menschenrechte verletzt werden. 

Inwieweit werden Grundrechte und Menschenrechte verletzt?

Trotz dieser rechtsverbindlichen Verpflichtung und zahlreichen Bestimmungen unserer eigenen Bundesverfassung ist eindeutig, dass sich der Bundesrat nicht im Geringsten darum gekümmert hat, ob das Zertifikat die Menschenrechte einschränkt oder ob seine angsteinflössende Informationspolitik über SARS-CoV-2 die Menschen in eine experimentelle Impfung hineingetrieben hat. Er hat nicht sichergestellt, den Menschen die erforderlichen Informationen zu geben, die sie benötigt hätten, um eine souveräne Impfentscheidung zu treffen.

Wenn man den Menschen aber sagt, «nur so könnt ihr euer Überleben sichern» und «die Impfung ist alternativlos, wirksam, sicher, genauso gut getestet, wie alle übrigen Impfstoffe auch», dann liefert man falsche Entscheidungsgrundlagen. Das ist ein schwerster Verstoss gegen das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, sowohl national (Artikel 10 Abs. 3 BV, also Kerngehalt) als auch international (Artikel 7 des Uno-Pakts über die bürgerlichen und politischen Rechte), also zwingendes Völkerrecht.

Wenn diese zwingenden Grundrechtsgarantien zum Schutz der physischen und psychischen Integrität im grossen Stil national und von vielen Staaten mit Füssen getreten werden und die Menschen mit Fehlinformationen von behördlicher Seite systematisch, dauerhaft und kampagnenmässig bearbeitet werden, unterbreitet man ihnen damit eine Beurteilungsgrundlage, die jede eigenverantwortliche Entscheidung verunmöglicht. Das ist ein Beispiel dafür, wie der Staat eines der höchsten Grundrechte verletzt, nämlich das absolute Verbot einer erniedrigenden Behandlung, darunter fallen auch experimentelle und menschenunwürdige Behandlungen. Das darf man einem Menschen nie antun, ihn in eine experimentelle Situation hineinzumanövrieren, ohne ihm zu sagen, es kann auch zu deinen Ungunsten herauskommen.

Die WHO gelobt doch «die Menschenrechte und die Menschenwürde zu schützen». Was gilt noch?

In der bisherigen Fassung der IGV steht deutlich: Die Anwendung der IGV soll mit vollem Respekt vor der Menschenwürde und den fundamentalen Menschenrechten geschehen (Artikel 3 Abs. 1 IGV). Das muss man der WHO und auch dem Bundesrat um die Ohren hauen. Man hat den Menschen in Bezug auf die Impfung und ihrer Erforderlichkeit, Wirksamkeit und Sicherheit klassische Lügen erzählt.  Die WHO hat als Allererste dagegen verstossen.

Wenn die Staaten das einfach übernehmen und keinen Einspruch erheben, wissen wir nach dem Vertrauensprinzip und unter der Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen, dass dieses bereits genannte Gelübde zum Schutz der Menschenrechte  reine Makulatur ist. Das ist die Ausgangslage für alles, was noch dazukommt. Es gibt noch eine analoge Bestimmung zur Souveränität, ebenfalls ein quasi «heiliges» aber gebrochenes Gelübde: Die Staaten sollen Souverän bleiben bei der Anwendung der IGV (Artikel 3 Abs. 4 IGV). 

Man muss also unbedingt – bevor man die neuen Bestimmungen analysiert – wissen, wie die Staaten wie die Schweiz die bisherigen IGV-Bestimmungen angewendet hat. Sie haben bereits bisher die Grundrechte der Menschen und die Souveränität der Menschen pulverisiert. Wenn der Bundesrat jetzt sagt, die IGV-Anpassungen vom Juni 2024 seien nur geringfügiger und technischer Natur, dann ist das reine Augenwischerei. Denn die bereits bisher grossen Kompetenzen der WHO werden durch die Anpassungen noch erweitert.

Wir können an zwei Beispielen feststellen, wie die Schweiz bereits unter den bisherigen IGV ihre Souveränität aufgegeben hat. Sowohl Ignazio Cassis als auch Simonetta Sommaruga beriefen sich auf die WHO bzw. dass sie nach den Vorgaben der WHO handeln müssten. Das betraf zum einen, dass man jeden Unfalltoten, der Corona hatte, gemäss WHO angeblich als Coronatoten zählen musste, und zum andern, dass die Schweiz nicht selbständig von der «Besonderen Lage» –  ohne grünes Licht der WHO – in die normale zurückgehen könne. Ich kann nur wiederholen: Bereits unter den bisherigen IGV wurde der Schutz ihrer Souveränität und der Grundrechtsschutz der eigenen Bevölkerung aufgegeben. Schändlich und skandalös! Doch anstatt dies nun wenigstens für die Zukunft zu korrigieren, wird die Rechtslage mit den neuen IGV zugunsten der WHO nochmals verschärft. 

Wer hat denn grossen Einfluss auf die WHO und die Bestimmungen in den Verträgen?

Diese Verträge wurden im Hintergrund über viele Jahre unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereitet. Sie dienen ausschliesslich den Profiteuren von Pandemien, also den Produzenten von Diagnose-, Schutz- und Impfmaterial. Und sie dienen jenen, die in diese Industrien investieren: der Gates-Foundation, dem Wellcome Trust, der Internationalen Impfallianz GAVI, aber auch gewissen Staaten wie den USA und Deutschland, die sich durch diese Verträge Vorteile für die eigene Pandemieindustrie erhoffen.

Es ist offensichtlich, dass man verhindern will, dass der Mensch frei denken kann und auch im Nachhinein noch kritische Fragen stellt. Was müssen wir aufgrund der Erfahrungen mit Corona anders machen? Wo sehen Sie die grössten Fehler in diesen zwei Jahren?

Das schwerste Verbrechen sehe ich in der weichenstellenden Risikoanalyse und den Informationen darüber. Man kann nicht über ­Masken- oder Zertifikatspflicht sprechen, ohne eine zutreffende Analyse jener Bedrohungen durchzuführen, die mit diesen Massnahmen hätten verhindert werden sollen. Jede medizinische Behandlung setzt zuerst eine zutreffende Anamnese und Diagnose voraus. So ist es doch auch im Wirtschaftsleben oder im Militär.

Sie müssen den Gegner kennen und wissen, wann und wo und in welcher Stärke und Formation er erscheint. Bei Corona oder anderen Viren stellt sich doch die Frage, wie gefährlich das Ganze ist und ob nicht bei vielen Menschen schon gewisse Abwehrmechanismen im Sinne von Antikörpern bestehen. Wenn man diesen Schritt ausschliesst, dann verfällt der Staat in Willkür. Das ist für mich der Startpunkt für das Verbrechen des Staates. Es wurde keine Anstrengung unternommen, die Risikoanalyse zu verbessern. Er hat seine Risikoanalyse als die einzige, permanent Richtige verkauft und macht das noch heute so. 

Was sind falsche oder ungenaue Informationen, die man der Öffentlichkeit präsentiert hat?

 Es begann mit der Nicht-Auslastung der Spitäler ab April 2020. Trotzdem hat man der Bevölkerung einen Gesundheitsnotstand aufgenötigt. Ab Oktober / November 2020 wurden Test- und Hospitalisierungszahlen genannt, die die Panik angeheizt haben. Zum Beispiel hat man in St. Gallen im September 2020 begonnen, Betten abzubauen, weil man gemerkt hat, dass man zu viele Notfallbetten und zu grosse Kapazitäten gehabt hat:«Das kostet uns zu viel.

Wir bauen das ab.» Postwendend hiess es im Blick: «In St. Gallen gibt es Engpässe.» Das hat man alles gewusst und hat damit Panik geschürt beziehungsweise eine Notsituation hergeleitet. Das ist ein Verbrechen an den Menschen gestützt auf falsche Grundinformationen. Im Zentrum des Ganzen stand eine untaugliche Methode zur Diagnose von SARS-CoV-2: Der PCR-Test. Das Bundesgericht hat im November 2021 im Entscheid 2C_228/2021 in der Erwägung 5.2. festgehalten, dass allgemeinnotorisch bekannt ist, dass der PCR-Test ungeeignet ist, um eine Krankheit festzustellen. 

Was hätte die Handlungskonsequenz für den Bundesrat sein müssen?

Jetzt hätte doch für den Bundesrat Anlass bestanden, das in seine Strategie einzubeziehen. Aber stattdessen hat er sich zunehmend auf eine angeblich drohende Überlastung der Spitäler berufen. Aufgrund des politisch gewollten Bettenabbaus war dieses Vorgehen ein abgekarteter Betrug an der Bevölkerung. Das Festhalten an einer längst als falsch erkannten Risikobeurteilung – darin liegt das Verbrechen.

Darauf basieren alle nachgelagerten Fehlentscheide zu Massnahmen, die in sich schädlich waren. Dazu gehört die Zertifikatspflicht in Verbindung mit Falschinformationen zur Bedrohungssituation und das Kreieren eines Handlungsbedarfs. Man verschärfte ab September 2021 das Ganze nochmals mit einer Propaganda des Bundesrates für die Impfung, als gäbe es keine Alternative.

Wenn man das von Ihnen noch einmal so dargelegt bekommt, stellt sich schon die Frage, was hat man den Menschen vorgemacht, um sie zur Impfung zu drängen?

Es war eine grobe Falschinformation über eine experimentelle Substanz, eine neuartige Technologie. Der Bundesrat hat den Menschen verheimlicht, dass es zwischen der neuartigen Technologie, die auf mRNA basiert, und den herkömmlichen Impfstoffen fundamentale Unterschiede gibt. Dies wäre für die Bürger entscheidungsrelevant gewesen. Der Bundesrat hat die Unterschiede immer verwischt. Immer tauchte die Information auf, dass die neuen Impfstoffe genauso gut getestet worden seien wie bisherige Substanzen.

«Wir haben in der Schweiz einen hohen Standard, sie sind nachgewiesenermassen sicher», so die Devise. Tatsächlich hat der Bundesrat den Impfstoff aber nur befristet zugelassen – unter der Bedingung, dass die Hersteller die fehlenden Sicherheitsnachweise zwei Jahre später nachliefern würden. Man hat also den Nachweis der Wirksamkeit und der Sicherheit in die Zukunft aufgeschoben. Das hätte man den Menschen sagen müssen. Im Heilmittelgesetz (HMG) ist das festgeschrieben, was eine ordentliche und eine provisorische Zulassung bedeutet.

Man kann aber nicht erwarten, dass der Bürger das Heilmittelgesetzbuch konsultiert und sich darüber informiert, was Artikel 9a des HMG genau bedeutet. Darin liegt für mich ein schwergewichtiges Staatsverbrechen. Man hat den Impfstoff wider besseres Wissen als alternativlos und als sicher verkauft. Und daran hält man bis heute fest. Es gibt kein Reflektieren über die Fehlinformationen, über neue Erkenntnisse und andere Heilmethoden. Der kriminelle Gehalt wird immer stärker, je länger dieses Verdrängen anhält. Und den geschädigten Impfopfern wird bis heute nicht geholfen.

Es gibt im Epidemiengesetz (EpG) zwei Bestimmungen, die die Perpetuierung von unnötigen staatlichen Eingriffen verhindern sollen. Artikel 31 Abs. 4 und Artikel 40 Abs. 3 EpG steht sinngemäss, dass die staatlichen Massnahmen immer aufs Neue auf ihre Wirksamkeit überprüft werden müssen.

Das Bundesgericht hat in besagtem Urteil 2C_228/2021 unter Erwägung 4.8 festgehalten, dass, je länger der Ausnahmezustand andauere, desto höher die Anforderungen an die Qualität der Begründung seien. In den ersten Tagen und vielleicht Wochen hat der Staat vielleicht noch zu wenig gesicherte Informationen, aber nach zwei oder drei Jahren hat er die neuen Erkenntnisse gefälligst zu berücksichtigen. 

Es sind ja noch einige Fälle am Bundesgericht hängig. Was bedeutet das genannte Urteil?

Es stellt sich natürlich die Frage, ob das Bundesgericht in all diesen Corona-Verfahren seine eigenen (oben genannten) Grundsätze umsetzt, oder ob es argumentiert, das sei jetzt viel zu lange her, also «Schwamm drüber».

Oder ob es sagt, es stimme eigentlich, was andere Anwälte und auch der Kruse sagten (das Bundesgericht müsste das Ganze endlich einer gründlichen Neubeurteilung unterziehen), denn die Feststellungen des Sachverhalts der WHO sind für das Bundesgericht nicht sakrosankt und nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeisselt. Es gilt immer noch der Grundsatz der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit.

Sie sehen, diese grundsätzlichen Dinge sind ganz entscheidend, weil nur in Anbetracht dieser ganz fundamentalen Grundsätze, die unverrückbar sind und zu denen wir uns seit dem römischen Recht bekennen, Relevanz haben.

Die Erwartungshaltung der Bürger mit Bezug auf die WHO-Verträge besteht darin, dass dem Staat diese Beurteilungsfehler nicht noch einmal unterlaufen, dass er also nicht auf der Basis einer falschen Methode dauerhaft Fehlentscheidungen trifft. 

Es war doch so, dass eine Sprecherin von Moderna sich dahingehend geäussert hat, dass sie nie behauptet hätten, dass die Impfung vor Ansteckung schütze, und man damit die Infektion verhindern könne, sondern sie könne zu einem milderen Verlauf führen. Damit haben doch die Hersteller dieser Substanzen im Grunde genommen den Bundesrat und andere Regierungen hintergangen. Wo sind die Konsequenzen? 

Das fällt in das grosse Thema hinein, dass dem Bundesrat völlig klar war, als er den Vertrag unterzeichnet hat, dass er keine Zusagen hatte in Bezug auf die Wirksamkeit der Impfung, also der Verhinderung von Neuinfektionen. Zu welchem Nutzen sollte man also den Impfstoff kaufen? Er unterscheidet sich ja wirklich nicht von einem eigentlichen  «Nonvaleur». 

Diese Frage stellt sich ganz dringend. Letztlich muss das Parlament den Bundesrat zur Rechenschaft ziehen. Hier wurden Steuergelder im grossen Stil sinnlos und ohne Berechtigung verschleudert. Wenn es nur ein Nonvaleur, also Luft gewesen wäre, dann könnte man sagen, der Bundesrat hat es nur aus dem Fenster geworfen.

Das Verheerende aber ist, dass man damit Substanzen angeschafft hat, die bei einem gewissen Prozentsatz der Menschen Schäden verursachen und die Gesundheit verschlechtern. Das ist das Schlimmste, was ein Staat machen kann: Steuergelder seiner Bürger in astronomischer Höhe einzusetzen, um Massnahmen zu finanzieren, die seine Bürger schädigen. 

Der Pandemie-Vertrag ist neben den IGV ein neues Vertragswerk. Er wurde zunächst nicht angenommen. Hat sich inzwischen etwas geändert?

Die Ablehnung des Pandemie-Vertrags im Mai 2024 ist Geschichte. Der Hauptgrund, warum man damals den Pandemie-Vertrag zurückgestellt hatte, war, dass es noch keine Einigung zu einem sehr umstrittenen Bereich gab: der Plattform für den Austausch für Erreger. Es handelt sich um Artikel 12 des Pandemie-Vertrags. Zwischenzeitlich hat man an der letzten Weltgesundheitsversammlung vom Mai 2025 den Pandemie-Vertrag unter Vorbehalt angenommen.

Denn diesen Artikel 12 muss man immer noch final ausverhandeln. Dafür haben sich die Staaten Zeit bis zur nächsten Weltgesundheitsversammlung gegeben, also bis Mai 2026. In einem separaten Zusatz zu diesem Artikel 12 will man genau die Bedingungen definieren, unter denen die Staaten Informationen über neue Erreger austauschen. Dieses Thema wird unter dem komplizierten Titel verhandelt: «Pathogene Access Benefit Sharing». Es geht also um eine Plattform für den freiwilligen Austausch von Erregern mit Pandemie-Potenzial. 

Die deklarierte Idee tönt gut, nämlich dass man so frühzeitig wie möglich neue Erreger erkennt und den anderen Staaten zugänglich macht. Es soll ein taugliches System geschaffen werden, damit die Staaten Daten sammeln, Überwachungsmassnahmen treffen, und letztlich die gefährlichsten Erreger austauschen, damit die Hersteller von Impfsubstanzten Impfstoffe und sonstige Gegenmittel produzieren können.

Allerdings wird dieses System mit einem ökonomischen Anreiz verknüpft sein. Die grosse Gefahr sehe ich darin, dass die Staaten ein starkes ökonomisches Motiv haben, selber künstlich Erreger herzustellen, um letztlich mit den entsprechenden Impfstoffen das ganz grosse Geld zu verdienen. Das Missbrauchspotenzial dieses neuen Systems ist offensichtlich und erscheint für mich gewollt. Weil es der Impfindustrie astronomisch hohe Gewinne ermöglicht.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …

Ja, durch das Anreizsystem vergrössert man die Risiken, dass gewisse Staaten die Erreger künstlich erschaffen, Stichwort «gain-of-function» (gof). Es ist technisch machbar, toxisch wirkende Substanzen im grossen Stil herzustellen. 

Ob das Schaffen dieser Plattform jetzt in den Pandemie-Vertrag aufgenommen wird, ist noch offen. Einige Staaten haben grosse Fragezeichen, wie das funktionieren soll. Jedenfalls kann der gesamte Pandemie-Vertrag erst dann von den Staaten angenommen werden, wenn dieses höchst umstrittene Thema in Form eines Annex zu Artikel 12 des Vertrages unter den Staaten einvernehmlich ausgehandelt ist. Wie gesagt: Dafür haben sich die Staaten Zeit bis kommenden Mai 2026 gegeben.  

Wie ist der Prozess in unserem Land?

Die Unterzeichnung des finalen Pandemie-Vertrages im Mai 2026 wäre dann der Startschuss für die innerstaatliche, parlamentarische Debatte. Ob es dann noch zu einem Referendum – obligatorisch oder fakultativ – kommt, ist noch offen. Das Positive ist: Ab Unterzeichnung des Pandemie-Vertrages – frühestens ab Ende Mai 2026 l– läuft eine Frist von 18 Monaten für die innerstaatliche Debatte und allenfalls das Referendum. 

Beunruhigend ist, dass die Staaten, die dem Pandemie-Vertag zugestimmt haben, auch eine Resolution angenommen haben, die bereits jetzt die zukünftige Anwendung des Pandemie-Vertrags sichergestellt sehen will. Zu diesem Zweck ist während der WHA eine Draft-Resolution zum WHO-Pandemic-Agreement im Umfang von vier Seiten angenommen worden. Darin hat man festgehalten, dass in Anbetracht der angeblich permanent latenten grossen epidemischen Gefahr die Staaten alles tun sollen, was der Umsetzung des Vertrags dient, damit man ihn im Notfall umsetzen kann.

Wir wissen natürlich, dass die Schweiz in vorauseilendem Gehorsam agiert, weil man nichts so sehr fürchtet wie graue und schwarze Listen. Die Schweiz würde daher mit Siebenmeilenstiefeln die wesentlichen Eckpfeiler des Pandemie-Vertrages bereits heute umsetzen, sollte es wieder zu einer Pandemie kommen. 

Vor kurzen gab es eine Meldung, dass das Labor Spiez ausgebaut werden solle. Wissen Sie etwas dazu?

Die Schweiz hat ein grosses Biolabor in Spiez, das traditionell für Analysen von ABC-Waffen bekannt ist. Ich habe dort zwei Mal eine Ausbildung für Nachrichtenoffiziere genossen und war damals froh, dass die Schweiz für den Notfall über ein eigenes Labor zum Schutz vor A-, B- und C-Waffen verfügt. Dieses Labor ist jetzt ganz entscheidend aus- und neugebaut worden.

Im Mai 2021 hat die Schweiz mit der WHO ein Memorandum abgeschlossen, wonach das Labor Spiez die oben genannte Funktion als Drehscheibe für die Entgegennahme, Untersuchung, Aufbewahrung und Weitergabe von Pathogenen mit pandemischen Charakter dienen soll. 

Bereits ab Dezember 2021 hat das Labor Spiez diese Aufgabe im Sinne einer Testphase im Rahmen von Covid-19 aufgenommen und als Plattform für die Entgegennahme, Untersuchung, Aufbewahrung und Weitergabe von SARS-CoV-2-Varianten gewirkt. Das Labor Spiez soll in Zukunft eine ganz spezielle Sonderrolle einnehmen und im Auftrag der WHO alle möglichen Erreger zentral sammeln und weitergeben.

Die genauen Funktionen und Pflichten dieses Labors Spiez müssen noch definiert werden, weil auch der bereits erwähnte Artikel 12 des Pandemie-Vertrags (respektive der Annex dazu) betreffend «Pathogene Access Benefit Sharing» nicht fertig ausgehandelt ist. Aber die grosse Gefahr besteht nun darin, dass in diesem Schweizer Labor – im Auftrag der WHO – auf intransparente Weise und ohne wirksame Sicherheitsüberwachung biowaffen-taugliche Erreger aufbewahrt, hergestellt und kultiviert werden. Und dass letztlich ohne demokratische Zustimmung und unter dem vollen Schutz der diplomatischen Immunität in der Schweiz Biowaffen hergestellt werden, die auch für die eigene Bevölkerung ein grosses Risiko darstellen. Diese Risiken muss man unbedingt unterbinden.

Es gibt also keine demokratische Kontrolle mehr?

Nein. Sind die zwei Verträge (IGV-Anpassungen und Pandemie-Vertrag) einmal angenommen, gibt es keine demokratische Kontrolle mehr. Und die Vorgänge zur Annahme und Inkraftsetzung dieser zwei WHO-Verträge werden mit unglaublicher Dynamik vorangetrieben. Zusammengefasst gilt bereits heute: Alles, was die WHO und die Schweiz unter dem Titel Bekämpfung von und Vorbereitung auf Pandemien im Rahmen der WHO unternimmt, scheint von jeder kritischen demokratischen Kontrolle und Überprüfung ausgenommen zu sein.

Dazu kommt: Da die WHO selber keinen Submissionsregeln (Regeln über die rechtsgleiche und transparente Vergabe ihrer Aufträge) verpflichtet ist, kann sie ihre bevorzugten Partner beliebig privilegieren. Sie hat es in der Hand, Monopole und Kartelle zu schaffen. Und sobald die WHO den Pandemiezustand deklariert, profitieren davon eben diese Kartelle der Pandemie-Industrie, die ihrerseits zur Finanzierung der WHO beitragen. Das ist ein sich selbstverstärkender Kreislauf. 

Ausserdem: Der Pandemie-Vertrag und die Gesundheitsvorschriften sind stark durchdrungen vom Dogma des sogenannten «Whole of government»- und «Whole of society»-Approach. Das heisst, in Bezug auf Pandemie-Fragen steht die WHO zuoberst und alle Teile des Staates und alle Bereiche der Gesellschaft müssen nach den Vorgaben der WHO ausgerichtet werden. Hier wird unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung der Weg für eine totalitäre Kontrolle und Herrschaft geebnet. 

Welche Rolle spielen das Geld und Profit?

Es gibt in beiden Vertragswerken eine ganz starke rechtliche Grundlage für einen Finanzmechanismus, der zum Ziel hat, Staaten mit geringeren finanziellen Mitteln bei der Herstellung von Pandemieprodukten unter die Arme zu greifen – durch die Bereitstellung von Technologie, Know-how und Patenten. Das findet sich in Artikel 11 und 20. Hier steht ganz klar, dass die Staaten ein Finanzinstrument schaffen müssen, das unter der Leitung der WHO – im Zweifel der WHA –  Mittel bereitstellen sollte, um ganz gezielt schwache Regionen zu fördern.

Das ist ein guter humanistischer Grundgedanke, was soll man dagegen einwenden? Wenn es aber darum geht, die Impfung zu fördern, dann dient dieser angebliche humanistische Grundgedanke ausschliesslich ökonomischen Überlegungen mit massivem Risiko- und Schadenspotential für die Bevölkerung – unter der Leitung der WHO und ohne jegliche Überwachung, Kontrolle und Korrekturmöglichkeit. 

Der Pandemie-Vertrag stellt unter der Leitung der WHO ein neues Wirtschaftsfundament dar mit dem Hauptziel, den beteiligten Akteuren für sämtliche Pandemieprodukte astronomische Profite zu verschaffen, wovon die WHO wie bereits erwähnt am Ende erneut profitiert. 

Es ist also von A bis Z eine abgekartete Sache zur Zementierung der bisherigen Pandemielogik mit dem einzigen Ziel, die Menschen zur Verabreichung experimenteller, schädlicher Substanzen zu bewegen. Das ist für uns gesundheitsschädlich, demokratiefeindlich, aber verletzt auch unsere Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Meinungsäusserungsfreiheit und so weiter.

Diese Vertragswerke sind ausserordentlich schädlich, weil jede Art der Rechtskontrolle fehlt. Der Bürger ist aussen vor und bekommt gar nicht mit, was gerade läuft aufgrund von Infodemics oder klarer ausgedrückt, weil die WHO die Hoheit über die Informationen hat und die Realität vorgeben kann. Also keine «Checks and Balances». 

Die Produzenten von Impfstoffen haben keine Risiken zu gewärtigen, es gibt keine Rückgriffsmöglichkeit. Es gilt das Dogma der Immunität: der diplomatischen sowie der straf- und privatrechtlichen. Sollte es doch zu Schadensersatzforderungen kommen (also dass Hersteller in die Pflicht genommen werden und Schadensersatz zahlen sollten), garantiert der Staat, diese Firmen vollumfänglich von ihren Rechtskosten zu befreien. 

Aber noch ist es nicht so weit. Die Hoffnung besteht, dass bei Artikel 12 des Pandemie-Vertrags («Pathogene Access Benefit Sharing») keine Einigung erzielt wird und die Schweiz mit Hilfe von Parlament, Volk und Ständen die Annahme des Vertrags verhindern kann. Auch muss dringend eine Untersuchung zum Covid-19-Pandemie-Management der WHO gefordert werden.

Herr Kruse, vielen Dank für das Gespräch.

Interview Thomas Kaiser

* Philipp Kruse (*1966) ist Rechtsanwalt in Zürich. Seit 2020 hat er über 30 Gerichtsverfahren für Privatpersonen wegen Verletzung ihrer Grundrechte geführt. Einem weiteren Kreis wurde er durch seine Strafanzeige gegen SWISSMEDIC bekannt. Seit 2022 klärt Philipp Kruse auch international über die WHO-Reformpläne auf und wurde als Experte im Deutschen Bundestag zur Anpassung der IGV befragt, sowie zum selben Thema in die USA an ein Expertenhearing des Senators Ron Johnson eingeladen. In diesem Zusammenhang hat Philipp Kruse zahlreiche Vorträge gehalten und unterstützt auch  das Aktionsbündnis Freie Schweiz.

Revision des Epidemiengesetzes und des Verordnungsrechts
sl. Am Mittwoch, 20. August, hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Epidemiengesetzes verabschiedet. Er unterbreitet darin dem Parlament zahlreiche Änderungen. Die Revision diene dazu, Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie zu berücksichtigen und die Schweiz für künftige Gesundheitsrisiken möglichst gut zu wappnen.1

Der auf Grund der Vernehmlassung überarbeitete Gesetzesentwurf mit der Botschaft des Bundesrates wurde nun an das Parlament überwiesen. Gleichzeitig (!) hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auch die Revision des Verordnungsrechts gestartet. 

Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des BAG, hält vor den Medien in Bern fest: «Wir wollen die demokratische Legitimation allfälliger Krisenmassnahmen stärken»2

Will sie damit sagen, dass das demokratieunwürdige bundesrätliche Verhalten während der Corona-Pandemie für zukünftige Krisen gesetzlich abgesichert werden soll?

Eines ist klar: Das revidierte Epidemiengesetz und die Revision des Verordnungsrechts müssen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, um einer zunehmenden Kompetenzverlagerung von den Kantonen zum Bund und einer weiteren Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten rechtzeitig entgegenwirken zu können.

  1. www.bag.admin.ch/de/epidemiengesetz-ueber-die-revision ↩︎
  2. http://www.srf.ch/news/schweiz/schutz-vor-krankheiten-so-will-der-bundesrat-das-epidemiengesetz-anpassen ↩︎