von Thomas Kaiser
Am 1. August, dem Nationalfeiertag der Schweiz, ergreifen Bundesräte gerne die Gelegenheit «staatsmännische Reden» zu schwingen. Einzelne nutzen die Rednerbühne, um das Volk zu belehren und würden ihm am liebsten vorschreiben, was es zu denken hat.
So lässt sich nicht nur bei linken, sondern auch bei bürgerlichen Politikern in und zwischen den Zeilen lesen, dass die Schweizer Bevölkerung zu wenig weltoffen und zu unflexibel sei. Man wünsche sich von ihr mehr Aufgeschlossenheit, mehr Toleranz und mehr Anpassungsfähigkeit gegenüber innen- und aussenpolitischen Veränderungen.
Besonders aufgefallen sind die Reden der Bundesräte Jans und Cassis. Beide sind grosse Befürworter von mehr Anlehnung und Anpassung an internationale Organisationen, insbesondere an die EU, aber auch an die Nato. Vor allem das Verhältnis der Schweiz zur EU bestimmte bei beiden den Inhalt ihrer Ansprache.
Ist die EU Europa?
Es gehört zum guten Ton, am 1. August die Leistungen der Schweiz, vor allem aus der Vergangenheit, zu würdigen. Man hebt hervor, was einzelne geleistet haben und dass man stolz darauf sein kann. So versucht der Redner, die Zuhörer «abzuholen», um sie auf das politische Ziel der Rede einzuspuren.
Beat Jans verstrickt sich bei seinem Appell für mehr Internationalismus in Widersprüchlichkeiten. Er streicht heraus, wie eng die Schweiz mit dem europäischen Ausland, gemeint ist die EU, verbunden sei, wieviel Austausch bereits bestehe und wie man in vielen Bereichen grenzüberschreitend zusammenarbeite. Subtil bringt er zum Ausdruck, dass die Schweiz eigentlich schon zur EU gehöre: So zählt er unter anderem auf, wieviele Strassen und Eisenbahnlinien die Schweiz mit unseren Nachbarländern verbinden.
Nur sagt er nicht «Nachbarländer», sondern «Europa». Alle Länder um uns herum sind demnach Europa, die Schweiz aber nicht. Auf der einen Seite also angebliche Engstirnigkeit, auf der anderen Seite sind die Menschen eng vernetzt. Was stimmt jetzt?
Er spricht von «einer grossen Schnittmenge» zwischen der Schweiz und der EU und lässt uns wissen: «Am 1. August geht es um Heimat. Und die Heimat der Schweiz ist in Europa.» So wird «Heimat», das positive Gefühl, das der Mensch mit Land und Leuten verbindet, auf eine diffuse europäische Ebene gehoben.
Zwanzig europäische Staaten gehören nicht der EU an
Jans’ Ziel ist eindeutig. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger sollen sich nicht nur als Schweizer, sondern wohl auch als Europäer, eigentlich als EU-Bürger fühlen, und all das, was die Schweiz bisher ausgezeichnet hat, als antiquiert und untauglich für die moderne Zeit empfinden.
Da sie nach Jans schon lange mit der EU wirtschaftlich eng verbunden ist und in seiner Auffassung schon fast zu ihr gehört, ist es auch kein Problem, wenn sie Gesetze aus der EU telquel übernimmt, am besten ohne dass Parlament und Volk etwas dazu zu sagen haben. Im Fall von Beat Jans ist der Spin klar. Die Schweiz gehört zu Europa und Europa ist EU, ergo gehört die Schweiz eigentlich schon zur EU. So einfach ist das.
Die ständige Gleichsetzung von Europa und EU hat Methode, aber nichts mit den realen Verhältnissen zu tun. Auch wenn die EU für sich in Anspruch nimmt, Europa zu vertreten, sieht die Wirklichkeit ganz anders aus. Zwanzig europäische Staaten gehören nicht zur EU, darunter so gewichtige wie Grossbritannien, Norwegen, Serbien, Belarus, Russland – als grösstes Land Europas – und letztlich auch unser Land, die Schweiz.
Europa ist der Name eines Kontinents mit einer Vielzahl von Staaten, Sprachen, Ethnien, Kulturen und Konfessionen. Dass uns kulturelle, wirtschaftliche und zum Teil auch politische Ähnlichkeiten mit anderen Staaten verbinden, ist der geografischen Lage geschuldet sowie den gemeinsamen historischen Entwicklungen wie beispielsweise der Christianisierung, die Reformation, der Aufklärung, der Überwindung des Absolutismus, der Entstehung von Nationalstaaten. Nicht mehr und nicht weniger.
Bei allen Gemeinsamkeiten und ähnlichen Entwicklungen ging die Schweiz einen politischen Sonderweg, der sich schon früh abzeichnete. Das lässt sich unter anderem an der Ausgestaltung unserer Demokratie erkennen, dem Gesellschaftsaufbau, der Willensnation mit ihren vier Sprach- und Kulturregionen, der Neutralität usw. Die direkte Demokratie mit ihren Volksrechten existiert in keinem der Nachbarländer – auch wenn es da und dort einmal ein Referendum gibt –, und sie verstehen auch die Funktionsweise des politischen Systems der Schweiz nicht.
30 Prozent der Bevölkerung sind keine Schweizer Staatsbürger
Was einzelne Bundesräte den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern von angeblicher Rückständigkeit einbläuen wollen, ist fern der Realität. Tatsache ist, dass nahezu 30 Prozent der Bevölkerung im Land keine Schweizer Staatsangehörige sind und immer mehr Menschen aus dem Ausland in die Schweiz kommen wollen. In Deutschland sind es gerade einmal 15 Prozent trotz Merkels Willkommenskultur.
Die Schweiz ist ein Einwanderungsland und in der Regel führt das im Zusammenleben auch kaum zu Problemen. Wenn man die Zustände mit EU-Ländern wie Deutschland oder Frankreich vergleicht, sieht das ganz anders aus. Die berechtigte Skepsis der Bevölkerung gegenüber der EU hat nichts mit mangelnder Offenheit, Anpassungsfähigkeit oder gar Rückständigkeit zu tun.
Die Schweizer Bevölkerung will die Souveränität des Landes erhalten und sie nicht an ein supranationales Gebilde wie die EU abtreten, dessen politische, wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung wenig erfolgversprechend ist und das die Freiheit stark einschränkt. Man will sich den Mächtigen nicht unterordnen. Ein Sich-Unterordnen widerstrebt dem freiheitlichen Geist der Schweizerinnen und Schweizer.
Kein wirtschaftliches und politisches Bündnis
Die Erwähnung des Bundesbriefs – des Vertrags des 1291 besiegelten Bündnisses –, der als «Geburtsurkunde» der Eidgenossenschaft gilt, darf nicht fehlen, auch wenn man ihn in einen anderen Kontext einbettet. Der EU-Vertrag wird der Zuhörerschaft indirekt als moderne Form des Bundesbriefes präsentiert. Das ist völlig an den Haaren herbeigezogen.
Es ging damals weder um ein wirtschaftliches noch um ein politisches Bündnis. Die Souveränität der Kantone blieb vollständig erhalten.
Aus Freiheit wird Unterwerfung
Ignazio Cassis spielt bei seiner Ansprache zum 1. August in Gersau auf der EU-Klaviatur wie Beat Jans: «Gersau ist ja wirklich ein besonderer Ort. Eine Gemeinde, die einst ein eigener Staat war – mit eigener Regierung, eigener Verfassung, und das mitten in der Eidgenossenschaft. Eine Art Mini-Schweiz in der Schweiz. Klein, unabhängig, stolz – und doch Teil eines grösseren Ganzen. Eine schöne Metapher für unser Land heute – gerade auch in Europa.» Was daran metaphorisch sein soll, bleibt Cassis’ Geheimnis. Es ist ein plumper Vergleich, der grundsätzlich falsch ist.
Was soll das «grössere Ganze» sein? Cassis sagt «Europa» und denkt EU. Dann holt er aus und wirft den Schweizerinnen und Schweizern Ungeheuerliches an den Kopf: «Und wir Schweizer? Auch bei uns bröckelt das Vertrauen. Die Erwartungen sind grenzenlos, Rechte werden eingefordert – Pflichten verdrängt. Es herrscht ein Klima aus Misstrauen, Neid, Abschottung und Abkehr von Verantwortung.»
Danach muss man erst einmal leer schlucken. Was sagt er, und wen spricht er hier an? Menschen, die jeden Tag ihre Verantwortung in Familie, Beruf und Gemeinden, in Vereinen und Freiwilligenorganisationen wahrnehmen? Spricht er diejenigen an, die sagen, wir sind ein neutrales Land und ergreifen nicht Partei für die eine oder andere Seite. Sind es diejenigen, die die Sicherheit für unser Land selbst an die Hand nehmen und sie nicht einem Kriegsbündnis wie der Nato überlassen wollen? Spricht er diejenigen an, die sich mit dem EU-Vertrag auseinandergesetzt haben und sich dagegen stellen?
Ginge es nach Ignazio Cassis, hätte er die Schweiz schon längst in die Arme der EU und der Nato geworfen. Aber in der Schweiz geht das so nicht. Verantwortung für die Eigenständigkeit unseres Landes übernimmt er nicht.
Wenn er sein Amt (hoffentlich) bald niederlegt, hinterlässt er einen Scherbenhaufen und kassiert dafür noch eine satte Pension, so wie es ihm seine Kollegin, Viola Amherd, schon vorgemacht hat. Für die Fehler, Fehlentscheide und Schlampereien muss am Schluss die Bevölkerung büssen beziehungsweise zahlen. Die Verantwortlichen sind dann längst über alle Berge.
Cassis greift wie sein Bundesratskollege Jans in die Trickkiste der Manipulation: «Abhängigkeiten sind Realität – und wer sie erkennt, kann mit ihnen souverän umgehen. Wir gestalten unsere Abhängigkeiten so, dass sie tragfähig werden. Daraus erwächst echte Unabhängigkeit.» Aus der Abhängigkeit erwächst Unabhängigkeit hat die gleiche Logik, als ob aus Unterwerfung Freiheit erwächst. Man kann’s kaum glauben. Die Welt wird auf dem Kopf gestellt.
Sich der Macht zu beugen, ist «Anpassung an die Realität»
Cassis vergleicht das Ringen um die Einführung des Referendums im Jahr 1874 mit den bilateralen Verträgen von 2002 und fabuliert vom «Mut zur Anpassung an die Realität.» In seinen Augen ist die EU Realität, was nicht fasch ist, sie existiert (noch), aber dass man sich ihr anpassen muss, ist die Logik eines Menschen, der nicht bereit zu sein scheint, Verantwortung zu übernehmen, sich hinzustellen und die höchsten Werte der Schweiz zu verteidigen: Freiheit, Souveränität und Neutralität. Sich den Forderungen der USA und EU zu beugen, ist «Anpassung an die Realität».
Wenn Jans sagt, «nicht der Alleingang, das Alleinsein – hat uns stark gemacht, sondern das Miteinander. Wir untereinander in der Schweiz, aber auch mit den Verbündeten im Ausland.», fragt man sich schon, wer die «Verbündeten im Ausland» sein sollen. Die Schweiz hat Verträge über wirtschaftliche Zusammenarbeit und war international als neutraler Staat akzeptiert, der bewusst keine Bündnisse einging, die die Unabhängigkeit und Neutralität einschränkten.
Woran soll man sich bei solchen Magistraten orientieren?
Gehen wir zurück ins Jahr 1957 beziehungsweise 1961. Dabei wird offensichtlich, wie weit sich der Bundesrat heute von den Grundfesten unseres Staatswesens entfernt hat, und dass Souveränität zur Abhängigkeit geworden ist. Im Jahr 1957 wurde mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) aus der Taufe gehoben. Auch wenn es nur sechs Staaten waren, die ihre Unterschrift leisteten, darunter drei Kleinstaaten, verstanden sich diese als «Europa».
Die Schweiz lag eingeklemmt zwischen Deutschland, Frankreich und Italien, die Mitglieder der EWG waren. Der Bundesrat machte sich Gedanken, was das für die Schweiz bedeute und ob sie allenfalls ein «Teil des Ganzen» werden solle.
Der Jurist Rudolf Bindschedler, ab 1950 Leiter des Rechtsdienstes, 1961 bis 1980 Rechtsberater des EDA und Spezialist für Internationales öffentliches Recht sowie schweizerische Neutralitäts- und Sicherheitspolitik, war Vertreter der Schweiz bei internationalen Verhandlungen und setzte sich in der Abhandlung «Die Schweiz und die EWG; neutralitätspolitische Erwägungen» vom September 1961 mit dem Verhältnis Schweiz-EWG und möglichen Verhandlungen auseinander: «Oberstes Ziel künftiger Verhandlungen muss die Beibehaltung der Neutralität und die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz sein.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass zwischen beiden ein unauflöslicher Zusammenhang besteht. Einerseits stellt die Neutralität nur rechtliches und politisches Mittel mit dem Ziele der Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit dar, und zwar sowohl für die Schweiz selbst wie auch für die ausländischen Mächte, die die Neutralität anerkannt haben. Der Sinn dieser Anerkennung liegt ja darin, zu verhindern, dass die Schweiz je unter den Einfluss oder in die Abhängigkeit einer anderen Macht gerät.
Auf der anderen Seite setzt die Neutralität Unabhängigkeit voraus. Ohne Unabhängigkeit ist es nicht möglich, eine Neutralitätspolitik zu führen, die nur frei von Einflüssen eines ausländischen Staates oder einer Staatengruppierung denkbar ist.» (www.dodis.ch)
Bindschedler legt die Zielsetzung der Römischen Verträge unmissverständlich dar: «Dann zeigt sich, dass die EWG nur ein Mittel zum Zweck der allgemeinen europäischen Integration darstellt. Auf dem Umweg über die Wirtschaft will man zur vollständigen politischen Einigung gelangen.»
Man kann die Darlegungen Rudolf Bindschedlers als veraltet und für die heutige Zeit als bedeutungslos abtun. Das allerdings zeugt von völliger Unkenntnis. Die demokratische Staatsform mit ihrer Gewaltenteilung ist schon über zwei Jahrhunderte alt. Man könnte sie als antiquiert und als nicht mehr relevant erklären. Sie bildet aber die beste aller Staatsformen, deren Gültigkeit bis heute anhält.
Bindschedler legt in seiner Abhandlung staatspolitische Grundlagen von staatlicher Souveränität und Neutralität dar, die wie die Grundzüge der Demokratie bis heute und in Zukunft Gültigkeit haben werden. Ob man sie in der aktuellen Politik berücksichtigt oder ignoriert, ist keine Frage des Alters, sondern eine politische Entscheidung, auf die wir aufgrund unseres demokratischen Staatswesens Einfluss nehmen können.
Wie zutreffend und vorausschauend diese Analyse gewesen ist, zeigt sich heute an der Funktionsweise der EU und der Art des Vertrags, den die EU der Schweiz aufdrücken will. Die politische Souveränität wird massiv eingeschränkt, wie es bei den Mitgliedstaaten der Fall und im EU-Vertrag mit der Schweiz festgeschrieben ist. Es ist beeindruckend, mit welcher Klarheit hier argumentiert wird.
Was die Bundesräte Cassis und Jans uns mit ihren Reden zugemutet haben, steht im völligen Widerspruch zu diesen staatspolitischen Grundsätzen und zeigt deren mangelndes staatspolitisches Verständnis. Der zunächst vom Bundesrat abgeschlossene EU-Vertrag greift massiv in die Souveränität der Schweiz ein. Noch ist nichts in Stein gemeisselt. (vgl. Artikel «Direkte Demokratie und Föderalismus statt Systemwechsel im Kleingedruckten»)
Es lohnt sich, das ganze Dossier von Rudolf Bindschedler zu lesen. Nach der Lektüre weiss man, dass man sich gegen diesen Vertrag wehren muss. Zum Glück haben wir in der Schweiz die Möglichkeit dazu. Bindschedlers Abhandlung klärt die Sicht und bestätigt einen darin, dass die staatliche Souveränität ein hohes und unbedingt zu schützendes Gut ist.
Von einem Bundesrat sollte man erwarten können, dass er sich mit diesen Fragen umfassend auseinandersetzt. Rudolf Bindschedler gibt unmissverständliche Antworten. ■
