BSW-Wahlbeschwerde wird verschleppt
Interview mit Andrej Hunko, Landesvorsitzender BSW in Nordrhein-Westfalen
Zeitgeschehen im Fokus Sie berichteten in einem der letzten Interviews, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) einen Antrag auf Neuauszählung der Stimmzettel der letzten Bundestagswahl beantragt hatte. Warum fand die Neuauszählung bis dato nicht statt?
Andrej Hunko Während meiner Zeit als Bundestagsabgeordneter habe ich mindestens 30 Wahlbeobachtungen durchgeführt, häufig im Zusammenhang mit dem Europarat, aber auch für die OSZE oder den Auswärtigen Ausschuss des Bundestags. Dabei stellte ich fest, dass es kein einziges Land auf der Erde gibt, ausser Deutschland, in dem das neugewählte Parlament die Wahlprüfung selbst vornimmt und darüber entscheidet, ob es legitim zustande gekommen ist. Das ist schon sehr bizarr und erklärt, warum bisher noch nichts geschehen ist.
Wo ist das Prozedere einer Neuauszählung festgehalten?
Das ist in Artikel 42 im Grundgesetz verankert. Wahlbeschwerden waren in Deutschland noch nie ein ganz grosses Problem, weil es bisher an keiner Bundestagswahl relevante Streitigkeiten gab. Mal waren Parteien unter der Fünfprozent-Hürde oder auch darüber, aber es kam nie auf ein paar tausend Stimmen an.
Aus diesem Grund ist das nicht aufgefallen. Gleichwohl hat die OSZE 2017 in ihrem Bericht zu Deutschland den rechtlichen Rahmen der Wahlprüfung dafür kritisiert, dass es kein Zeitlimit für diese Prüfung gibt und Interessenskonflikte vorliegen, wenn die Kompetenz, eine Neuauszählung zu veranlassen, beim neu gewählten Parlament liegt.
Wie ist der konkrete Ablauf, bis es zu einer Neuauszählung kommt?
In Deutschland ist es so, dass das neue Parlament einen Ausschuss bildet, der wiederum einen Unterausschuss zur Wahlprüfung einsetzt, den Wahlprüfungsausschuss. Er setzt sich aus den Fraktionen der neu im Bundestag vertretenen Parteien zusammen. Dieser Ausschuss macht einen Vorschlag, ob die Wahlbeschwerde angenommen werden soll oder nicht, und legt dem gesamten Bundestag einen Vorschlag vor, der dann darüber entscheidet.
Ist der erste Schritt schon vollzogen?
Nein, bisher ist noch nichts geschehen. Wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, gibt es noch die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. Das wäre dann gewissermassen die zweite Instanz.
Dieser Wahlprüfungsausschuss gibt also eine Empfehlung an das neue Parlament, und das entscheidet, ob man der Neuauszählung stattgeben will oder nicht.
Es gibt diesen Ausschuss, der die Wahlbeschwerde prüft. Das BSW hat eine Beschwerde eingereicht, weil es der Meinung ist, dass es mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten habe. Es wurden sehr viele Unregelmässigkeiten festgestellt, die zu Lasten von BSW gegangen sind, und die Partei wird bei einer Neuauszählung ziemlich sicher über die fünf Prozent kommen. Darüber entscheidet jetzt der Wahlprüfungsausschuss im Bundestag. Der aktuelle Bundestag hat jedoch ein massives Interesse daran, dass es nicht zu einer Neuauszählung kommt, denn 33 bis 35 Abgeordnete müssten in dem Fall, dass das BSW doch noch in den Bundestag käme, ihren Platz räumen, und die Regierung Merz hätte keine Mehrheit mehr.
Damit wäre seine Regierungszeit zu Ende und …
… die Regierung würde dadurch gestürzt. Um das zu verhindern, könnte sie noch die Grünen in die Koalition aufnehmen oder mit der AfD eine Koalition bilden, was eher unwahrscheinlich ist. Aber auch eine Minderheitsregierung oder Neuwahlen wären mögliche Szenarien. Es ist also ein ganz grosses Problem für die Regierung. Die Entscheidung darüber liegt beim Parlament selbst. Es ist offensichtlich, dass ein direkter Interessenskonflikt vorliegt.
Da die rechtlichen Rahmenbedingungen kein Zeitlimit vorschreiben, kann theoretisch der Ausschuss die Einsprache bis zum Ende der Legislaturperiode aufschieben und dann erst zu einer Entscheidung kommen. Dann ist die Legislatur vorbei, und damit ist das Prozedere sinnlos. Das ist ein extremer Fehler im Wahlprüfungsverfahren Deutschlands. Um nochmals zu betonen, auch nach Gesprächen mit erfahrenen internationalen Wahlbeobachtern bestätigte sich, dass es einen solchen Ablauf in keinem anderen Land der Erde gibt.
In der Schweiz gelangt man mit Wahlbeschwerden bei den eidgenössischen Wahlen ans oberste Gericht, das Bundesgericht. Auf kantonaler Ebene ist es wieder anders geregelt. Bei unserem politischen System haben Wahlen einen anderen Stellenwert als in Deutschland. Es gibt auch keine fünf Prozenthürde und so weiter.
Ja, das ist in Deutschland völlig anders. Hier können – wie im Falle des BSW – 10 000 Stimmen dafür sorgen, ob die Partei in den Bundestag einzieht, was, wie eben dargelegt, weitreichende Konsequenzen hat. Es ist anzunehmen, dass das BSW aufgrund der Unregelmässigkeiten zu wenige Stimmen zugeordnet bekam.
Wieviele Stimmen fehlen dem BSW insgesamt?
Es fehlen insgesamt 9500 Stimmen oder 0,019 Prozent, um ins Parlament einzuziehen. Wir gehen aufgrund klarer Indizien davon aus, dass es ungefähr 30 000 falsch ausgezählte oder falsch zugeordnete Stimmen gibt.
Dazu gab es in der Stadt Mühlheim noch einen bemerkenswerten Ablauf, der nicht direkt mit der Bundestagswahl zu tun hat, aber doch etwas aufzeigt. Wir hatten im September Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. In der Stadt Mühlheim gab es bei der Oberbürgermeisterwahl eine Stichwahl von zwei Personen. Innert weniger Tage kam es zu einer Neuauszählung. Die Differenz zu 50 Prozent war viermal grösser als die Zahl der Stimmen, die uns zur Fünfprozent-Hürde fehlen.
Obwohl es ein vielmal grösseres Delta in Prozenten war, wurde sofort eine Neuauszählung gemacht. Die Verschiebung, die bei der Neuauszählung zustande kam, war noch grösser als die Ursprungsprozentzahl und ging so zum Nachteil der Unterlegenen aus. Das zeigt vor allem, wie fehlerbehaftet solche Auszählungen sind. Es kann doch nicht sein, dass das BSW bei einer so engen Marge wie an der Bundestagswahl keine Neuauszählung bekommt, aber bei der Oberbürgermeisterwahl geschieht das sofort.
Kann man den Untersuchungsprozess beschleunigen? Sind Sie als Partei dem Bundestag jetzt ausgeliefert, oder gibt es eine Möglichkeit, den Prozess schneller voranzutreiben. Kann man hier etwas mehr Druck machen?
Wir machen natürlich Druck. Im August gab es zudem ein Verfassungsgerichtsurteil zu einer anderen Wahlbeschwerde. Wir sind nicht die einzigen, die klagen. Es gibt noch viel mehr Probleme bei dieser Wahl – es gibt Hunderte von Klagen –, aber unsere hat sicher die grösste politische Implikation.
Waren da nicht noch Probleme mit den Auslandsdeutschen?
Ja, da gibt es ein massives Problem, das habe ich auch schon einmal in Ihrer Zeitung erwähnt. Das betrifft eine fünfstellige, wenn nicht gar sechsstellige Zahl an Wählerinnen und Wählern. Von diesen klagen auch sehr viele. Das ist nicht primär in unserem Fokus. Wir kritisieren das auch und gehen davon aus, dass wir bei den Auslanddeutschen mehr Stimmen bekommen hätten, denn Auslanddeutsche wählen traditionell eher oppositionelle Parteien.
Häufig hat das Auswandern, das ins Exilgehen, auch mit einer Unzufriedenheit der Situation im Land zu tun. Man möchte woanders leben und verspricht sich damit bessere Umstände. Daher neigen sie eher dazu, Oppositionsparteien zu wählen. Aber das kann man nicht nachweisen, weil diese Stimmen nicht durch eine Neuauszählung erfasst werden können. Sie werden dezentral zur Briefwahl hinzugezählt, und das kann man nicht mehr eruieren. Man kann nicht einmal eruieren, wie viele von den 213 000, die sich registriert haben, nicht wählen konnten.
Im August gab es eine Klage von anderer Seite, und hier schaute das Bundesverfassungsgericht auf den Wahlprüfungsausschuss im Bundestag und nahm deutlich Stellung: Es verstehe überhaupt nicht, warum der Wahlprüfungsausschuss bis jetzt noch nichts gemacht habe. Eine weitere deutliche Formulierung lautete, es gebe ein grosses öffentliches Interesse an einem ordnungsgemäss zusammengesetzten Parlament. Damit hält das Bundesverfassungsgericht es für möglich, dass das Parlament wohl nicht ordnungsgemäss zusammengesetzt ist. Wenn der Ausschuss nicht vorwärts machte, dann würde das Bundesverfassungsgericht den Fall an sich ziehen.
Das lief parallel zur Stellungnahme von zwei konservativen etablierten Politikwissenschaftlern, die nichts mit dem BSW zu tun haben, aber sinngemäss in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verlangten, dass, um die Glaubwürdigkeit der Demokratie zu erhalten, eine Neuauszählung durchgeführt werden müsse. Wir vom BSW haben gesagt, wenn der Wahlprüfungsausschuss bis im November zu keiner Entscheidung kommt, gehen wir vor das Verfassungsgericht und beantragen, dass es diesen Fall übernehmen soll.
Im weiteren haben wir eine E-Mail-Kampagne lanciert. Von Bürgerinnen und Bürgern sind 15 000 E-Mails bei den Ausschussmitgliedern eingegangen, die eine Neuauszählung fordern. Der öffentliche Druck wird aufrechterhalten, auch vom Ausland her versuchen wir das.
Was gibt es hier für Möglichkeiten?
Ich war neulich in Paris an einem internationalen Kongress und habe auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Wenn sie mit deutschen Regierungsvertretern Kontakt hätten, sollten sie deren Legitimität in Frage stellen. Es wäre nämlich gut, wenn auch von internationaler Seite der Druck kommt, betreffend die Frage, ob die deutsche Regierung überhaupt rechtmässig zustandegekommen ist.
Das ist zwar nicht unser Thema, aber worum ging es bei dieser Konferenz?
Das war ein internationales Treffen von Kriegsgegnern, bei dem Menschen aus vielen Staaten zusammenkamen, aus Grossbritannien, den USA, Spanien, Norwegen, Deutschland, Frankreich und so weiter, die sich ausgetauscht haben. In meinem Referat habe ich über die Situation in Deutschland gesprochen, über die Kriegsvorbereitungen und dass die Legitimität der Regierung fragwürdig ist.
Am Sonntag gab es dann eine öffentliche Veranstaltung, bei der sich über 4000 Personen in einem grossen Saal getroffen haben und Reden gehalten wurden. Es waren Vertreter aus 18 Ländern anwesend. Das war ein wichtiger Knotenpunkt einer internationalen Vernetzung und Verständigung der konsequenten Kriegsgegner. Die grossen Themen waren der Ukraine-Krieg und der Krieg im Gaza-Streifen.
Solche Treffen sind ein Lichtblick in einer Welt, in der es scheint, als ob die Kriegstreiber die Oberhand bekämen. Zurück zu unserem Thema. Wenn das BSW ans Bundesverfassungsgericht gelangt, kann es entscheiden, sich dieses Falles anzunehmen, ohne das Parlament einzubeziehen?
Ja, das Bundesgericht könnte das. Hier geht es um die Frage der Gewaltenteilung, und das ist sehr kritisch zu bewerten. Das sollte nicht in den Händen des Parlaments sein. Demokratie funktioniert durch vernünftige Separation von Gewalt. Die OSZE hat bereits 2017 sehr deutlich formuliert, dass beim deutschen Wahlbeschwerdeprozedere ein Interessenskonflikt vorliege. Das sollte nicht sein. Wenn man eine neutrale Behörde hat, bestehend aus Experten, die schauen, ob alles mit rechten Dingen zu und her gegangen ist, aber kein Interesse daran haben, verhindert das den Interessenskonflikt.
Über die Medien wurde bekannt, dass es vor einem Monat ein Treffen zwischen der Bundesregierung und Richtern des Bundesverfassungsgerichts gegeben hat, also zwischen Exekutive und Legislative. Ist das mit der Gewaltenteilung zu vereinbaren?
Das ist ein Hammer! Tatsächlich gab es am 9. Oktober ein Abendessen im Bundeskanzleramt mit dem Kabinett und den Bundesverfassungsrichtern. Über dieses Treffen ist strikte Geheimhaltung auferlegt. Die Bundesregierung wurde auf der Bundespressekonferenz auch dazu befragt, was besprochen wurde. Inhaltlich gab man nichts preis, nicht einmal die Themen wurden offengelegt. Das riecht natürlich. Wenn solche Treffen dazu benutzt werden, um das Verfassungsgericht kompatibel zu machen, und zwar mit der Exekutive, dann ist die Gewaltenteilung in Frage gestellt.
Am 20. Juni 2021 hatte es ebenfalls ein Abendessen gegeben. Damals war Angela Merkel noch am Ruder. Eine Woche nach dem Treffen ist durchgesickert, dass als Thema die Coronamassnahmen, Urteile in unsicheren Zeiten, Gegenstand des Treffens waren. Es gibt davon keine Protokolle, aber das ist langsam durchgesickert. Eine Woche später hat das Bundesverfassungsgericht alle Einsprüche wegen der Einschränkung der Grundrechte während der Coronamassnahmen abgewiesen.
Das wird von vielen so interpretiert, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Regierung gehandelt hat. Deshalb vermuten natürlich viele, dass sich die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht auch über die Frage unseres Wahleinspruchs und alles, was dazugehört auch schon verständigt haben. Wir wissen es natürlich nicht, aber es ist eines der brisanten Themen, die zwischen dem Kanzleramt und dem Bundesverfassungsgericht auf dem Tisch liegen.
s könnte sich auch um die AfD gedreht haben und um das Verbot der Partei, das von vielen gefordert wird. Die Neuauszählung ist eines der heikelsten Themen für die Bundesregierung, darum ist die Befürchtung nicht ganz unberechtigt, dass man sich darüber verständigt haben könnte.
Nehmen wir einmal an, es sei tatsächlich so und das Bundesverfassungsgericht schmettert die Wahlbeschwerde ab. Wäre der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Möglichkeit, um das Verfahren weiterzuziehen?
Das wäre noch eine denkbare Option, die ich unterstützen würde. Das wird dann natürlich nicht innert nützlicher Frist abgehandelt werden. Der ganze Vorgang ist natürlich sehr zeitsensibel und muss sich vollziehen, bevor die Legislatur abgeschlossen ist
Kommt es in Deutschland öfters vor, dass Exekutive und Judikative zusammenkommen?
Das hat es ausser 2021 wohl in Deutschland auch schon gegeben. Das ist nichts ganz Neues. Aber es gab noch nie so fundamental sensible Punkt wie jetzt. Die Coronazeit war es sicher und aktuell ist es die Neuauszählung der Bundesratswahl. Ich weiss nicht, in welchem Rhythmus das stattfindet, aber es ist nicht aus heiterem Himmel gekommen.
Auch in anderen Ländern gibt es durchaus auch solche Verständigungen, aber sie werden protokolliert und öffentlich gemacht. In Grossbritannien zum Beispiel findet ein gemeinsames Abendessen mit Exekutive und Judikative statt, aber am Ende gibt es ein Protokoll, und das Ganze wird öffentlich gemacht. In Deutschland unterliegt das der Geheimhaltung. Wenn man sich das alles anschaut, der schleppende Vorgang im Parlament und ein Treffen der Exekutive mit der Judikative, wird offensichtlich, dass wir in Deutschland ein ziemliches Problem mit der Gewaltenteilung haben.
Muss man also davon ausgehen, dass Exekutive und Judikative sich absprechen?
Zumindest macht es den Eindruck, aber wir wissen es nicht. Ein Abend mit solchen Geheimhaltungen untergräbt das Vertrauen. Letztlich kann eine Demokratie nicht ohne einen gewissen Vertrauensfundus funktionieren. Wenn man den Eindruck hat, die Institutionen betrügen einen, dann ist die Demokratie am Ende. Und diesen Trend kann man in Deutschland feststellen. Wir haben ein wachsendes Misstrauen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gegenüber der Regierung, gegenüber allen Gewalten, auch gegenüber der vierten Gewalt, den Medien, und das Misstrauen ist begründet.
Und jetzt das Bundesverfassungsgericht; es war die Instanz, der man am meisten vertraut hatte. Mit den Corona-Entscheiden von 2021 und im Oktober 2025 dem Treffen im Kanzleramt wird auch das Bundesverfassungsgericht an Glaubwürdigkeit einbüssen. Das Vertrauen würde bei der Verweigerung, die Neuauszählung zuzulassen, weiter erodieren. Ich bin kein Freund davon, dass das Vertrauen erodiert, aber es kann nicht sein, dass man solche Vorgänge einfach unter den Teppich kehrt.
Es muss alles sauber sein. Sie könnten lieber sagen, was sie dort besprochen haben. Wenn sie sich nicht äussern, deutet es darauf hin, dass sie etwas zu verbergen haben. Es gibt Menschen, die uns vorwerfen, wir würden Misstrauen schüren, weil wir die Neuauszählung wollen. Was wir wollen, ist eine demokratische Selbstverständlichkeit. Wer das einfordert, der will hier bereits Chaos machen. Am Ende muss man die Demokratie abschaffen, dann gibt es kein Misstrauen mehr, zumindest kann es nicht mehr geäussert werden.
Gab es nicht schon die Diskussion darum, dass man die Regierung in Deutschland nicht mehr kritisieren darf, weil es das Vertrauen untergräbt?
Ja, die Delegitimierung des Staates. Das ist ein neuer Straftatbestand. Das sind alles ernsthafte Zeichen der Erosion von Demokratie, von Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit.
Um so wichtiger ist es, dass es zu einer Neuauszählung kommt.
Herr Hunko, ich danke Ihnen für das Gespräch.
Interview Thomas Kaiser
