von Reinhard Koradi
Mit der Zeit findet man sich mit der Tatsache ab, dass Informationen zu den Verträgen der EU mit der Schweiz mühsam zusammengetragen werden müssen.
So auch beim Stromabkommen. Bundesrat Albert Rösti erwähnte an der Medienkonferenz vom 14. Mai sogenannte Eckpunkte des geplanten Stromabkommens, die da sind:
- Mehr Versorgungssicherheit: Das Abkommen verbessert den Zugang zu EU-Energiemärkten und sichert Winterimporte.
- Freie Anbieterwahl: Alle Konsumentinnen und Konsumenten können künftig ihren Stromlieferanten frei wählen.
- Grundversorgung bleibt: Kleinkunden können jederzeit zwischen freiem Markt und Grundversorgung wechseln.
- Ohne Abkommen drohen Risiken: Fehlende Kooperation mit der EU gefährdet Netzstabilität und verursacht Mehrkosten.
Alles schön und gut. Aber wo ist der Haken? Was fordert die EU von der Schweiz? Das Hauptproblem liegt beim Stromabkommen wie bei all den übrigen Verträgen mit der EU darin, dass die Schweiz ihre Rechtshoheit damit an Brüssel abtritt.
Dieser Souveränitätsverlust lässt sich weder mit mehr Versorgungssicherheit noch freier Anbieterwahl rechtfertigen. Die Grundversorgung ist bereits gewährleistet, und die Zukunft birgt immer gewisse Risiken, die ganz bestimmt nicht mit einem Stromabkommen mit der angeschlagenen EU verhindert werden können.
Die Tatsache, dass auch bei diesem EU-Deal vieles im Verborgenen bleibt und die Stimmberechtigten einmal mehr unvollständig informiert werden, lässt Zweifel an der Zweckmässigkeit des Stromabkommens aufkommen. Warum eine Katze im Sack kaufen, wenn die Schweiz traditionsgemäss über eine stabile Grundversorgung (auch bei der Energie) verfügt?
Es ist eine Tradition, die sich bewusst an der Chancengleichheit für alle Bürger orientiert und damit einen erheblichen Teil zum Wohlstand in unserem Land beisteuert. Weder der freie Markt noch Brüssels Einmischung in unsere Angelegenheiten können diesen durch Gemeinsinn und Eigenleistung geschaffenen Wohlstand schützen oder fördern.
In unserem Land verfügen wir über zahlreiche Quellen des Wohlstandes. Für die Stromversorgung stehen unsere Gewässer zur Verfügung. Zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung können wir uns auf das bewährte System der lokalen Infrastruktur auf Gemeindeebene stützen. Mit dem grossen Vorteil, dass die Gemeinden respektive die stimmberechtigte Einwohnerschaft über Tarifstruktur und Sanierung oder Erweiterung eigenständig bestimmen kann.
Einflussnahme von aussen richtet in diesem kleinräumigen und auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmten Konstrukt nur Schaden an und ist nicht in der Lage, einen positiven Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Faul am Stromabkommen ist daher der damit verbundene Verlust an Selbstbestimmung, der verdeckte Angriff auf die Gemeindeautonomie und die Förderung der Kommerzialisierung sämtlicher Leistungen der Grundversorgung. ■
