Interview mit General a. D. Harald Kujat*
Zeitgeschehen im Fokus Mehrere europäische Staats- und Regierungschefs haben am 15. Dezember nach einem Treffen in Berlin mit dem ukrainischen Präsidenten und amerikanischen Unterhändlern eine Erklärung abgegeben, in der sie der Ukraine im Zusammenhang mit einer Vereinbarung über das Ende des Ukraine-Kriegs robuste Sicherheitsgarantien und wirtschaftliche Unterstützung beim Wiederaufbau des Landes zusagten. Wollen die Europäer verstärkten Einfluss auf den von Präsident Trump initiierten Friedensprozess nehmen?
General a. D. Harald Kujat Jeder Krieg wird aus politischen Gründen geführt – auch der Ukraine-Krieg – und durch ihn entsteht eine neue politische Konstellation, die nur dann Bestand hat, wenn zwischen den Kriegsgegnern unter Berücksichtigung ihrer Interessen und mit dem Ziel verhandelt wird, die Kriegsursachen zu beseitigen. Deshalb darf die Politik nicht suspendiert werden, sondern muss Vorrang vor der Kriegführung erhalten. Jahrelang ist jedoch das Gegenteil getan worden, und Russland wurde isoliert.
Unsere Politiker haben weder die Kraft noch den Willen aufgebracht, die Ukraine durch konkrete Vorschläge für eine Friedensvereinbarung vor Leid und Zerstörung zu schützen. Vielmehr wurde der Krieg in der Illusion, die Ukraine könnte einen militärischen Sieg erringen, ohne eine Friedensstrategie genährt und verlängert.
Die Tragik der Ukraine besteht darin, dass sie während des gesamten Kriegs an eine Wegscheide kam, wo sie den Weg des Friedens hätte einschlagen können, aber die Chance nicht nutzte. Denn die massive Unterstützung des Westens liess sie hoffen, sie könnte die strategische Lage zu ihren Gunsten wenden. Der Glaube an einen baldigen Zusammenbruch der russischen Militärmacht aus wirtschaftlichen Gründen war jedoch ebenso eine Fiktion wie die Hoffnung, den Krieg doch noch auf dem Schlachtfeld zu gewinnen.
Dagegen hat Präsident Trump Putin durch das Treffen am 15. August in Anchorage aus der Isolation auf die Weltbühne zurückgeholt, der Diplomatie wieder eine Chance gegeben und perspektivisch die Normalisierung der amerikanisch-russischen Beziehungen, möglicherweise sogar das Entstehen einer neuen Partnerschaft signalisiert.
Erst als Trump begann, mit seinem 28 Punkte-Memorandum mit der ukrainischen und russischen Regierung Kompromisse für die Aufnahme von Friedensverhandlungen auszuloten, wurden die Europäer politisch endlich aktiv und versuchten, Einfluss auf das Verhandlungskonzept zu nehmen. Es geht schliesslich auch um europäische Sicherheitsinteressen und darum, mit einem Friedensschluss die Voraussetzungen für eine europäische Sicherheits- und Friedensordnung zu schaffen.
Allerdings haben die Europäer in dem Bemühen, die ukrainische Verhandlungsposition durch Maximalforderungen zu stärken, das Risiko in Kauf genommen, dass die amerikanischen Bemühungen keinen schnellen Erfolg haben.
Deshalb kann man nur hoffen, dass Trump trotz der europäischen Einflussnahme Kurs hält. Näheres wird man erst sehen, wenn bekannt wird, welche Ergebnisse die letzten Gespräche in Miami zwischen den USA und der Ukraine beziehungsweise zwischen den USA und Russland zeigen.
Im Zusammenhang mit Trumps Memorandum ging es auch um die Truppenstärke der Ukraine. Die Europäer wollen den Aufbau der ukrainischen Streitkräfte mit einer Friedensstärke von 800 000 Soldaten unterstützen. Das ist etwa das Vierfache der Vorkriegsstärke. Ist das eine realistische Grössenordnung?
Eine Präsenzstärke der ukrainischen Streitkräfte von 800 0000 Soldaten, wie es die Europäer fordern, wäre ein erheblicher Zuwachs gegenüber der Vorkriegs-Personalstärke von ungefähr 200 000 ohne paramilitärische Kräfte und dem von der Ukraine in den Istanbul-Verhandlungen geforderten Gesamtumfang von 250 000 Soldaten. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob künftige ukrainische Regierungen Streitkräfte dieser Grössenordnung unterhalten könnten.
Zum Vergleich: Die Bundesregierung plant bei einer um das Dreifache grösseren Bevölkerungszahl und einem Vielfachen der Wirtschaftskraft einen Personalumfang der Bundeswehr von 260- bis 270 000 Soldaten und hat im 2+4-Vertrag einer maximalen Präsenzstärke der Bundeswehr von 370 000 Soldaten zugestimmt.
Wo soll die personelle Obergrenze sein?
In Anbetracht der Bevölkerungszahl und der für die Ukraine tragbaren Verteidigungsaufwendungen wäre ein Präsenzumfang von 300 000 Soldaten angemessen, vorausgesetzt, die Streitkräftestruktur könnte mit westlicher Unterstützung zur Aufwuchsfähigkeit reformiert und eine hinreichende Zahl Reservisten für den Verteidigungsumfang aktiviert werden, der etwa dem Dreifachen des Präsenzumfangs entspricht.
Dadurch könnte bereits ein erheblicher Abschreckungsfaktor vor einem Angriff entstehen. Ob damit allerdings bei einem Versagen der Abschreckung das ukrainische Territorium erfolgreich verteidigt werden könnte, kann nur in Kenntnis der dann herrschenden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen beantwortet werden.
Die grösste Sicherheitsgarantie für die Ukraine wäre in jedem Fall eine ausgewogene, stabile europäischen Sicherheits- und Friedensordnung, in der die Ukraine und Russland ihren Platz haben und in der ein Gleichgewicht der Kräfte besteht, das durch Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie vertrauensbildende militärische Massnahmen stabilisiert wird.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben erneut eine europäisch geführte multinationale Streitmacht gefordert. Die schon vor einiger Zeit von Grossbritannien und Frankreich beabsichtigte Stationierung europäischer Truppen ist doch von Russland kategorisch abgelehnt worden. Warum taucht diese Frage immer wieder auf?
Zur Frage des Einsatzes europäischer Streitkräfte auf ukrainischem Territorium, überwiegend wohl Streitkräfte von Nato-Staaten, sind verschiedene Varianten diskutiert worden. In ihrem Gegenvorschlag zum US-Memorandum, die Nato solle erklären, keine Truppen in der Ukraine zu stationieren, setzten die Europäer durch, die Allianz solle sich verpflichten, «in Friedenszeiten keine Truppen unter ihrem Kommando dauerhaft in der Ukraine zu stationieren».
Somit könnten Truppen aus Nato-Staaten jederzeit in die Ukraine verlegt werden, falls sie regelmässig durch andere Verbände ersetzt werden – im Falle eines Krieges sogar unter Nato-Kommando.
Es ist zu bezweifeln, dass die Vertreter einiger europäischer Regierungen über ein Mandat aller Nato-Mitgliedstaaten verfügten, eine Formulierung durchzusetzen, die in «Friedenszeiten» das Risiko einer direkten Konfrontation russischer und Nato-Streitkräfte und im Falle einer erneuten militärischen Auseinandersetzung einen Krieg mit Russland impliziert.
Frankreich und Grossbritannien beabsichtigten, eine Rückversicherungstruppe in die West-Ukraine zu verlegen, die die ukrainischen Streitkräfte in der Abwehr eines künftigen Angriffs unterstützen sollte. Gefordert war allerdings, dass die USA notfalls mit eigenen Streitkräften zu Hilfe kommen, wofür es keine Zusage gab.
In der Erklärung vom 15. Dezember verpflichten sich die Staats- und Regierungschefs, eine europäisch geführte, im Rahmen einer Koalition der Willigen gebildete und von den USA unterstützte multinationale Truppe aufzustellen. Sie soll zur Regeneration der ukrainischen Streitkräfte, zur Sicherung des ukrainischen Luftraums und zur Unterstützung sicherer Meere beitragen, unter anderem durch Einsätze innerhalb der Ukraine.
Wie realistisch ist das? Ist das Verhältnis zwischen Nato und Ukraine nicht für Russland einer der Hauptpunkte?
Russland hat bisher die Stationierung von Truppen aus Nato-Staaten auf ukrainischem Territorium abgelehnt und diese als «legitime Ziele» bezeichnet. Denn Russlands vorrangiges sicherheitspolitisches Ziel seit Mitte der 90er-Jahre ist eine Pufferzone zur Nato, um eine direkte Konfrontation zu vermeiden. Es gibt allerdings Anzeichen dafür, dass die russische Regierung bereit wäre, darüber in Friedensverhandlungen zu sprechen.
Dazu müssten jedoch noch einige wesentliche Fragen geklärt werden. Völkerrechtlich ist zu beachten, dass die multinationale Truppe über ein Uno-Mandat verfügen müsste. Unter welchem Mandat und mit welchen Rules of Engagement sollte die Truppe sonst eingesetzt werden? Soll sie nur defensive Aufgaben wahrnehmen oder bei der Sicherung des ukrainischen Luftraums das Air Policing als hoheitliche Aufgabe übernehmen?
Die EU verfügt über keine Kommandostruktur, die von den Teilnehmerstaaten bereitgestellt werden müsste. Sicherheitsgarantien für die Ukraine, einschliesslich der multinationalen Truppe, werden von Russland sicherlich nur akzeptiert, wenn diese und weitere Details geklärt sind und sie über einen klaren politischen und völkerrechtlichen Rahmen verfügen.
Dabei übernehmen die europäischen Staaten, die diese Erklärung unterzeichnet haben, aber auch sehr weitreichende Verpflichtungen, beispielsweise bei der Verteidigung der Ukraine gegen künftige Angriffe. Entspricht das in etwa der Beistandsverpflichtung nach Artikel 5 des Nato-Vertrages?
Nein, das entspricht nicht dem Artikel 5 des Nato-Vertrages. Der bestimmt zwar, dass ein Angriff auf einen Mitgliedstaat als Angriff auf alle gewertet wird. Wie die einzelnen Staaten darauf reagieren, ist nicht verbindlich festgelegt. Das ergibt sich aus den Verteidigungsplänen, die jedoch im Falle der Ukraine nicht gegeben wären.
Offenbar aus diesem Grund sind die europäischen Staats- und Regierungschefs in ihrer Erklärung vom 15. Dezember eine rechtlich bindende Verpflichtung eingegangen, vorbehaltlich nationaler Verfahren Massnahmen zur Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit im Falle eines künftigen bewaffneten Angriffs zu ergreifen.
Diese Massnahmen können den Einsatz von Streitkräften, nachrichtendienstliche und logistische Unterstützung sowie wirtschaftliche und diplomatische Massnahmen umfassen. Das bedeutet den vorbehaltlosen Kriegseintritt an der Seite der Ukraine. Für Deutschland gilt, dass das Parlament sowohl über die Beteiligung an der multinationalen Truppe als auch über den Kriegseintritt an der Seite der Ukraine entscheiden müsste.
Eines der beiden Kernprobleme ist die Abtretung von Territorium und der Nato-Beitritt. Welche Position vertreten die Europäer im Hinblick auf die Aufgabe ukrainischen Territoriums?
Die Krim und die Regionen Luhansk und Donezk werden de facto als russisch anerkannt; die ukrainischen Streitkräfte sollen sich aus den noch von ihnen gehaltenen Gebieten der Region Donezk zurückziehen, die als entmilitarisierte Pufferzone russisches Hoheitsgebiet werden. Die Lage in Saporischschja und Cherson wird entlang dem Frontverlauf eingefroren, wodurch die Gebiete unter der Kontrolle der jeweiligen Streitkräfte zunächst russische oder ukrainische Territorien bleiben – so sah es das ursprünglich US-Memorandum vor.
Präsident Putin hatte jedoch angeblich am Vorabend eines Besuchs des ukrainischen Präsidenten am 17. Oktober in Washington, bei dem dieser die Lieferung weitreichender Tomahawk-Marschflugkörper verlangte, in einem Telefongespräch mit Trump gefordert, dass die Ukraine lediglich die vollständige Kontrolle über die Regionen Luhansk und Donezk abgibt. Russland sei im Gegenzug bereit, Teile der Regionen Saporischschja und Cherson aufzugeben.
Bisher hatte Russland gefordert, dass alle vier Regionen, einschliesslich der noch von den ukrainischen Streitkräften gehaltenen Gebiete, unter russische Kontrolle kommen.
Angesichts dieser Positionsänderung könnte sich eine Perspektive für den Beginn von Friedensverhandlungen ergeben, gelänge es, die Kernprobleme vorab so weit einzugrenzen, dass der US-Vorschlag von beiden Seiten als Ausgangslage akzeptiert wird.
Am 16. März 2014 hatten sich angeblich mehr als 95 Prozent der Krim-Bevölkerung in einem Referendum für den Beitritt zu Russland entschieden. Die Ukraine hat das Ergebnis des Referendums in den Istanbul-Verhandlungen im März/April 2022 de facto anerkannt, indem sie vorschlug, die Fragen im Zusammenhang mit der Krim und Sewastopol innerhalb von 15 Jahren nicht militärisch, sondern in bilateralen Verhandlungen zu lösen.
Luhansk und Donezk haben sich im April 2014 zu unabhängigen Volksrepubliken (Volksrepublik Luhansk/LVR und Volksrepublik Donezk/DVR) erklärt und darüber vom Westen nicht anerkannte Referenden abgehalten, die eine Zustimmung von 89 beziehungsweise 96 Prozent ergaben. Nach dem Minsk II-Abkommen von 2015 sollten sie einen Sonderstatus erhalten.
Russland erkannte Luhansk und Donezk erst am 21. Februar 2022 als «unabhängige Staaten» an, nahm jedoch am 30. September alle vier Regionen in die Russische Föderation auf.
Wäre Russland bereit, die Eingliederung dieser beiden Regionen in die Russische Föderation rückgängig zu machen und die Ukraine deren Unabhängigkeit anzuerkennen, könnte dies ein einigungsfähiger Kompromiss sein. Die ukrainische Verfassung schützt zwar das Staatsgebiet, lässt aber gemäss Artikel 73 Veränderungen des Territoriums durch ein landesweites Referendum zu.
Die beiden Regionen könnten zudem unter Uno-Treuhandverwaltung gestellt werden, ein bewährtes Mittel, Gebiete nach Kriegen unter internationaler Aufsicht zur Selbstbestimmung zu führen. Aus fast allen bisherigen Uno-Treuhandgebieten wurden unabhängige Staaten.
Ein wesentlicher Grund des russischen Einmarschs lag darin, den Nato-Beitritt zu verhindern. Wie könnte man das Problem der Sicherheitsgarantien lösen?
Unmittelbar nach Beginn des Krieges hatte Selenskyj öffentlich erklärt, die Nato sei nicht bereit, die Ukraine aufzunehmen. Er äusserte daraufhin Gesprächsbereitschaft über Neutralität, die dann auch in dem Vertragsentwurf der Istanbuler Verhandlungen kodifiziert wurde. Im September 2022 forderte Selenskyj jedoch wieder offensiv die Nato-Mitgliedschaft und stellte einen formellen Antrag auf einen beschleunigten Nato-Beitritt.
Gemäss dem US-Memorandum sollte sich die Ukraine verpflichten, «in ihrer Verfassung festzuschreiben, dass sie der Nato nicht beitreten wird», und die Nato sollte sich bereiterklären, «in ihre Statuten eine Bestimmung aufzunehmen, dass sie die Ukraine zu keinem Zeitpunkt in der Zukunft aufnehmen wird.»
Für einen Nato-Betritt erfüllt die Ukraine weder die Voraussetzungen noch gibt es einen Konsens der Mitgliedstaaten, sie dazu einzuladen. Um doch noch die Option für einen späteren Nato-Beitritt zu sichern, wurde die ursprüngliche Fassung auf Wunsch der Europäer dahingehend geändert, dass ein Konsens «derzeit nicht besteht».
Ob die Allianz bereit ist, einen Nato-Beitritt der Ukraine für die Zukunft auszuschliessen, können nur die Mitgliedstaaten entscheiden. Der Washingtoner Vertrag enthält in Artikel 10 die allgemein geltenden Bedingungen für den Beitritt zur Allianz und ist somit für eine Einzelfallregelung ungeeignet. Eine für die Ukraine geeignete und verbindliche sowie für Russland akzeptable Regelung wäre wohl eine entsprechende Änderung der Charta über eine besondere Partnerschaft zwischen der Nato und der Ukraine vom 9. Juli 1997 (Nato-Ukraine Charter on a Distinctive Partnership).
Kurz vor Beginn der letzten Abstimmung mit den europäischen Staats- und Regierungschefs und den amerikanischen Unterhändlern am 15. Dezember erklärte Selenskyj erneut, weil die USA und einige europäische Staaten den Vorstoss zu einem Nato-Beitritt zurückgewiesen hätten, erwarte er, dass der Westen seinem Land umfassende Sicherheitsgarantien anbietet, ähnlich denen, die Allianz-Mitgliedstaaten erhalten.
Im Übrigen wäre eine Nato-Mitgliedschaft nicht mit der 1996 vom ukrainischen Parlament angenommenen Verfassung vereinbar. Denn in der Erklärung über die staatliche Souveränität der Ukraine vom 16. Juli 1990 wird «feierlich die Absicht (erklärt), ein dauerhaft neutraler Staat zu werden, der sich nicht an Militärbündnissen beteiligt und sich an die drei nuklearwaffenfreien Grundsätze hält: keine Atomwaffen anzunehmen, herzustellen oder zu erwerben.» Diese Grundlagen des künftigen ukrainischen Staates fanden über die Unabhängigkeitserklärung vom 24. August 1991 Eingang in die Präambel der Verfassung.
Aber ist nicht in der ukrainischen Verfassung das Ziel der Nato-Mitgliedschaft festgeschrieben?
Das ist richtig. Das ukrainische Parlament hat am 7. Februar 2019 beschlossen: «Die Ukraine strebt den vollständigen Beitritt zur Europäischen Union und zur Nato an.» Dieser Wortlaut ist Teil der Präambel und der allgemeinen strategischen Zielsetzung. Es ist also nicht nur ein aussenpolitisches Ziel, sondern hat Verfassungsrang, und ein formeller, dauerhafter Verzicht würde eine Verfassungsänderung erfordern.
Bei dem Angebot Selenskyjs handelt es sich somit nicht um einen rechtsverbindlichen Verzicht auf die Nato-Mitgliedschaft, sondern um ein Verhandlungsangebot. Jedenfalls ist die «Absicht, ein dauerhaft neutraler Staat zu werden» und das Streben nach einer Nato-Mitgliedschaft – beides hat Verfassungsrang – ein unüberbrückbarer Widerspruch.
Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie im Hinblick auf eine baldige Friedenslösung?
Erstens: Nur eine Friedensregelung, die den Interessen der Ukraine und Russlands entspricht und für die USA wie für Europa annehmbar ist, schafft die Voraussetzungen für eine gerechte und dauerhafte europäische Sicherheits- und Friedensordnung. Dies wäre die grösste «Sicherheitsgarantie» für die Ukraine.
Zweitens: Die Aufnahme von Friedenverhandlungen darf nicht länger an Maximalpositionen scheitern. Jede Seite wird schmerzhafte Zugeständnisse machen müssen. Der Preis des Nicht-Verhandelns ist – das lehrt die Realität der letzten Jahre – höher als der Preis des Kompromisses.
Drittens: Für Europa heisst das, den Beginn von Verhandlungen nicht durch immer neue Änderungsforderungen am amerikanischen Verhandlungskonzept zu verzögern. Eine militärische Niederlage der Ukraine oder eine ungeregelte Waffenruhe ohne politische Klammer würden die europäische Sicherheitslage verschlechtern, nicht verbessern.
Viertens: Europa sollte im Sinne der Selbstbehauptung die Verantwortung für unseren Kontinent in Frieden und Freiheit übernehmen. Nicht gegen die USA, nicht gegen Russland oder China, sondern für unsere Sicherheit und unser Wohlergehen, für ein berechenbares Europa, für eine internationale Ordnung, die Konflikte eindämmt, statt sie zu befeuern.
Herr General Kujat, vielen Dank für das Gespräch.
Interview Thomas Kaiser
