von Reinhard Koradi
Der Abschluss einer Bilanz endet im Normalfall mit einer ausgeglichenen Soll- und Haben-Spalte. In der Erfolgsrechnung wird entweder ein Verlust oder ein Gewinn ausgewiesen. Dabei müssen Aufwand und Ertrag wahrheitsgemäss und vollständig in der Erfolgsrechnung aufgeführt werden. In Bezug auf den Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU werden diese Grundvoraussetzungen sträflich verletzt.
Die Propaganda seitens der Behörden, gewisser Verbände und anderer politischer Organisationen hat sich auf vermutlich wirtschaftliche Vorteile für die Schweiz eingeschworen. Man propagiert Wohlstand, Wirtschaftswachstum und freien Markzugang, ohne auch nur einen Hauch von Fakten zu präsentieren, die diese Behauptungen stützen. Vielmehr müssen wir aus der Geschichte vergangener Wirtschaftsabkommen mit der EU lernen, dass sich bis anhin sämtliche materiellen Versprechungen in Luft aufgelöst haben (Cassis de Dijon-Prinzip usw.).
Immaterielle Verluste übertreffen materiellen Nutzen
Das Vertragswerk (Rahmenvertrag) mit der EU verursacht einen irreparablen immateriellen Verlust für die Schweiz. Es sind sogenannte weiche Faktoren, die jedoch existenziell für unser Land sind, denen durch das Rahmenabkommen erheblicher Schaden zugefügt wird. Das beginnt schon mit dem Rechtsbruch beim Abstimmungsprozedere. Es ist eindeutig, dass der Vertrag mit der EU Änderungen unserer Bundesverfassung erfordert. Das bedeutet, dass neben dem Volksmehr auch das Ständemehr für eine Annahme des Rahmenvertrages zwingend ist. Mit seinem politisch begründeten Vorpreschen, das Ständemehr auszuschalten, verletzt der Bundesrat nicht nur Recht, sondern auch die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Exekutive. Eine Verletzung, die nicht so leicht verheilen wird. Setzt sich das Misstrauen einmal fest, dann wird es äusserst schwierig, neues Vertrauen aufzubauen. Misstrauen zerstört die Grundlagen unseres demokratischen Staatswesens, den inneren Zusammenhalt und unser Selbstverständnis. Eine Behörde, die derartigen Schaden anrichtet, sollte konsequenterweise verurteilt und entlassen werden. ■
