«Wir kehren in die Zeit der Inquisition zurück»

EU-Zwangsmassnahmen gegen Jacques Baud – ein schwerster Rechtsbruch

Interview mit Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Völkerrechtler und ehemaliger Uno-Mandatsträger

Zeitgeschehen im Fokus Es war ein langer Kampf, bis die Grundrechte sich sine qua non etabliert hatten und in jede demokratische Verfassung implementiert wurden. Wie hat sich historisch die Meinungsäusserungs- und Glaubensfreiheit entwickelt?

Professor Alfred de Zayas Die Meinungsfreiheit ist ein Produkt der Aufklärung. Nicht nur Voltaire, sondern auch Rousseau, Diderot, Montesquieu, Immanuel Kant forderten sie. Bereits 1677 hat Baruch Spinoza in seinem «Tractatus Politicus» für Meinungsfreiheit und Frieden plädiert. Dieses fundamentale Recht ist nicht erst in Artikel 19 der Universalen Erklärung der Menschenrechte (UEMR) von 1948 festgehalten worden.1

Aber was bedeutet Meinungsfreiheit? Gewiss die Freiheit, Nein zu sagen, die Freiheit, eine andere Meinung zu formulieren. Darüber hinaus setzt die Meinungsfreiheit die Informationsfreiheit voraus. Man muss wissen, wovon man redet. Wenn die Freiheit der Meinungsäusserung nur bedeutet, die Freiheit, Dummheiten wiederzukäuen, das Recht, das zu wiederholen, was man am Abend zuvor bei CNN gehört hat – dann ist sie ziemlich wertlos.

Man hat zunächst das Recht, alle Informationen zu bekommen, sie pro-aktiv zu suchen, sie frei zu studieren und zu diskutieren, ohne Einschüchterung, ohne staatliche Inquisition, ohne EU-Zensur-Regel. Die Alternative ist Meinungsterror, Gruppendenken, Totalitarismus.
Ich beobachte eine fatale Regression in der Umsetzung der Menschenrechte in den USA und Europa.

Wir kehren in die Zeit der Inquisition zurück. Unabhängiges Denken wird nicht gefördert, sondern bekämpft. Unabhängige Forscher werden sanktioniert – wie etwa der ehemalige Schweizer Oberst und Nachrichtendienstoffizier, Jacques Baud.
Glaubensfreiheit bedeutet das Recht, einen Glauben zu haben – oder auch keinen. Das ist eine private Sache, und man darf an Gott glauben oder auch nicht, an die katholische, protestantische, jüdische, islamische Religion. Dies wird im Artikel 18 der UEMR festgelegt.

Welche Voraussetzungen haben zur Entwicklung der Menschenrechte geführt?

Die Quelle der Menschenrechte ist die dignitas humana – die Menschenwürde. Johannes Gutenberg und das Verbreiten des Wissens durch den Buchdruck seit 1450 haben eine grosse Rolle gespielt. Dank Büchern und Pamphleten (auch Luthers 95 Thesen) konnten mehr und mehr Menschen Wissen erlangen und verbreiten. Bildung war nicht mehr die exklusive Domäne der Priester und Patrizier. Das Denken setzte sich in der Renaissance durch und damit der Hunger nach Wissen.

Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sind für eine funktionierende Demokratie absolut notwendig. Darum muss jede demokratische Regierung die freie Forschung und Whistleblower fördern, nicht bekämpfen, denn Menschen wie Edward Snowden und Julian Assange sind für jedes Land eine Notwendigkeit. Auch eine freie Presse- und Medienlandschaft mit einer Vielfalt an Informationen und Interpretationen ist unerlässlich.

Leider geht seit Jahrzehnten unsere westliche Welt mehr und mehr in Richtung Absolutismus im Sinne von Thomas Hobbes‘ Leviathan, in Richtung Einheitsmeinung und «Deutungshoheit» durch den Staat. Dabei ist das der Beginn des Totalitarismus. Diese Entwicklung hat nichts mit Demokratie zu tun. Aber Milliarden von Steuergeldern werden von unseren Regierungen für Propaganda und Public Relations ausgegeben. Wir werden ständig mit «Fake News» und «Fake Narratives» berieselt. Uns wird beigebracht, wen wir zu mögen oder zu hassen haben.

Wir sind auf einem schlechten Weg. Zu welchen Zeiten nach der Aufklärung beziehungsweise nach der Französischen Revolution gab es Einschränkungen der Meinungs­äusserungsfreiheit?

Meinungsfreiheit ist ein Luxus. Im Jahre 1600 wurde Giordano Bruno von der Inquisition verbrannt. 30 Jahre später war Galileo Galilei in einer ähnlichen Situation. Aber Galileo war klug genug, seine kopernikanischen Überzeugungen zurückzunehmen. Die Alternative war, auf dem Scheiterhaufen verbrannt zu werden – eppur si muove.2

Nach der Französischen Revolution gab es viel Zensur. Napoleon etwa liess 10 000 Exemplare von Mme de Staëls «De l’Allemagne» makulieren.3 Auch der Wiener Kongress sorgte dafür, dass die Ideen der Meinungsfreiheit nicht zu ernst genommen werden konnten. In Deutschland waren es die Burschenschaftler und die Verbindungen, die ständig für die Meinungsfreiheit fochten – im Sinne Ciceros «liberae sunt nostrae cogitationes»  – die Gedanken sind frei.

Danach gab es wieder Zensur um die Zeit der sozialen Revolutionen von 1830 und 1848, im zaristischen Russland sowieso. Die gröss­te Negierung der Meinungs- und Pressefreiheit hatten wir in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland. Menschen, die sich nicht an die Nazi-Vorgaben hielten, wurden verhaftet, ihrer Rechte beraubt, ihre Konten wurden gesperrt, sie wurden in Gefangenenlager gesteckt und häufig ohne Gerichtsverhandlung liquidiert: «auf der Flucht erschossen».

In totalitären Staaten gibt es keine Presse-, Meinungs- oder Wissenschaftsfreiheit. Die Menschen werden in ständiger Angst gehalten und wollen nicht ins Visier des Staates geraten.

Wann wurde die Meinungsäusserungsfreiheit in internationales Recht gegossen?

Die Universale Erklärung der Menschenrechte4 von 1948 war eben nur eine «Erklärung», das heisst, nicht verbindlich. Erst mit dem Inkrafttreten des Uno-Pakts über bürgerliche und politische Rechte am 23. März 1976 wurde sie verbindlich. Da sind die Artikel 18 und 19 besonders einschlägig. Darüber gibt es eine reiche Rechtsprechung des Uno-Menschenrechtsausschusses, dessen Sekretär ich war.5

Welche Verpflichtungen ergeben sich daraus für die Regierungen?

Regierungen dürfen die Meinungsfreiheit nur in ganz bestimmten und sehr begrenzten Situationen einschränken (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 19, s. Kasten 1).

Sind diese Ausnahmen in dem von Ihnen angeführten Fall von Jacques Baud gegeben?

Nein, keine der Ausnahmemöglichkeiten kann belegt werden. Der Uno-Menschenrechtsausschuss hat niemals die Ausweitung des Begriffes «Schutz der nationalen Sicherheit» erlaubt. Der Menschenrechtsausschuss hat in seinem Kommentar von 2011 auf die unerlässliche Rolle der Meinungsfreiheit in jeder Demokratie und allenfalls auf das Prinzip der Verhältnismässigkeit hingewiesen (s. Kasten 2).

Stellen die Analysen von Jacques Baud eine Gefahr für die demokratische Ordnung der europäischen Staaten dar?

Nein, sie sind mit Sicherheit keine Gefahr, im Gegenteil. Hätte man ihm von Anfang an zugehört und seine Analysen studiert, hätte die Ukraine-Krise tatsächlich einen friedlicheren Verlauf nehmen können und Hunderttausende wären heute noch am Leben. Auch für die Schweizer Regierung wäre es ratsam gewesen, sie hätte sich an den Einschätzungen orientiert, die Jacques Baud in einem viel beachteten Interview kurz nach Beginn des Krieges in Ihrer Zeitung dargelegt hatte. (Zeitgeschehen im Fokus, 18. März 2022)

Aber man will die realitätsbezogenen Erkenntnisse nicht hören, versieht sie mit dem Etikett «Propaganda» oder «Verschwörungstheorie», wischt alles vom Tisch und versucht den Analysten mundtot zu machen. Das Sterben in der Ukraine geht weiter. Eines Tages werden vielleicht Joe Biden, Antony Blinken, Jens Stoltenberg, Mark Rutte, Trump, Starmer, Macron und Merz zur Rechenschaft gezogen.

Einschränkungen dieser Grundfreiheit sind also mit den Menschenrechten nicht vereinbar.

Die Einschränkungen von Jacques Bauds Menschenrechten sind absolut inakzeptabel, und ich hoffe, dass die Uno-Sonderberichterstatterin für die Meinungsfreiheit, Irene Khan, und der Unabhängige Experte für die Internationale Ordnung schnellstmöglich Stellung nehmen. Bei dieser Entscheidung des Rats gegen Jacques Baud sind Verletzungen der Europäischen Charta der Grundrechte und der Artikel 14, 17, 19, 21, 22, 25, 26 des IPBPR evident.
Es ist durchaus legitim für den Staat, dafür zu sorgen, dass die Menschen nicht diffamiert oder Opfer von Mobbing werden (s. Kasten 3).

Auch ist es offensichtlich, dass man in einem vollen Kino oder Restaurant nicht «Feuer» schreien darf, wenn es kein Feuer gibt. Man will keinen Aufruhr und keine Panik verursachen. Problematischer wird es mit der Zensur oder Kriminalisierung von Meinungsäusserungen. Die ganze Debate über «Fake News» oder «Fake History» ist ein Minenfeld. Eine demokratische Gesellschaft braucht keine Zensur, sondern wahrhaftige Information. Eine Demokratie lebt von der freien Diskussion.

Die EU hat «Sanktionen» erlassen, die erlauben, einen Menschen wegen unerwünschter Meinungen beziehungsweise Erkenntnissen (Widerlegen der Aussagen von EU oder Nato) zu diskriminieren.

Die «Europäischen Werte» sind seit langem abhandengekommen. Die EU hat ihre demokratischen Verpflichtungen eine nach der anderen verraten und dabei gegen die Verträge von Maastricht und Lissabon verstossen. Man erinnere sich auch an die Europäische Menschenrechtskonvention und an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.9

Ich sehe einen gewaltigen Rückschritt in der Achtung der Menschenrechte aller europäischen Bürger. Ich sehe eine totalitäre Tendenz, die demokratische Debatte mit Gewalt zu verhindern.
Der Menschenrechtsausschuss hat 2012 seinen Kommentar Nr. 3410 dem Artikel 19 des Internationalen Pakts der bürgerlichen und politischen Rechte¹¹ gewidmet (s. Kasten 4).

Ich habe dies als «the right to be wrong» bezeichnet – als Recht, sich zu irren. Tatsächlich wie Cicero einst sagte: «Errare humanum est.»11

Wie sind die «Sanktionen» gegen einzelne Persönlichkeiten völkerrechtlich zu beurteilen?

Das Wort «Sanktionen» ist problematisch, denn es gibt den Eindruck, dass der Staat oder die Institution, die «Sanktionen» verhängt, das legale und moralische Recht hat. Rein terminologisch gesehen, sollte man den Terminus technicus «Zwangsmassnahmen» (unilateral coercive measures) verwenden.

So heisst die Funktion des Uno-Experten für Zwangsmassnahmen eben «Sonderberichterstatter für Zwangsmassnahmen» und NICHT «Sonderberichterstatter für Sanktionen». Die derzeitige Mandatsträgerin ist Professor Dr. Alena Douhan.
Normalerweise sind Zwangsmassnahmen innerstaatlich legitim. Wenn sie extraterritoriale Wirkungen bekommen, dann kommt das Völkerrecht ins Spiel, denn die Souveränität von anderen Staaten wird betroffen. Im Prinzip sind nur die «Sanktionen», die der Uno-Sicherheitsrat verhängt, legal.

Alles andere bedeutet eine Gewaltanwendung, die im Artikel 2, Absatz 4, der Charta untersagt wird. Sie werden sich vielleicht fragen, ob nur militärische Gewaltanwendung verboten ist. Dies wäre eine falsche Interpretation des Artikels 2(4), so steht es NICHT im Text des Artikels. Umso mehr sind «Sanktionen» illegal, weil wir aus etlichen Studien wissen, dass sie töten. Die Uno-Völkerrechtskommission hat einen Kodex über die Verantwortung der Staaten formuliert. Gewiss sind die Massnahmen gegen Jacques Baud völkerrechtswidrig, und können nicht als «Retorsion» unter Artikel 49 und 50 des Kodex untergebracht werden.

Deshalb sollte die schweizerische Regierung formell beim Rat der Europäischen Union protestieren. Von der Perspektive der Menschenrechte sind diese Massnahmen diktatorisch beziehungsweise undemokratisch, denn hier fehlt jede Rechtsstaatlichkeit. Jacques Baud hat kein Verbrechen begangen. Es gilt: «Nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege». Ausserdem gab es kein Gerichtsverfahren, kein «due process», keine Möglichkeit, sich gegen die Diffamierung durch den Rat der Europäischen Union zu verteidigen.

Hinzu kommen die Verletzungen des Artikels 19 des Paktes der bürgerlichen und politischen Rechte  (Meinungsfreiheit), des Artikels 25 (das Recht, sich in der politischen Arena zu betätigen) und des Artikels 26 (Diskriminierung auf Grund der politischen Meinung). Der Uno-Menschenrechtsausschuss hat eine ausführliche Rechtsprechung in diesen Fragen geschaffen, die ich in meinem Buch «UN Human Rights Committee Case Law» (N.P.Engel, Strassburg. 2009) analysiere. Der Rat der Europäischen Union handelt nicht mehr rechtsstaatlich, und dies sollte vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg festgehalten werden.

Wenn der Vorwurf «Putin-Propaganda» lautet, berechtigt das zur Einschränkung der bürgerlichen Rechte?

Man müsste den Begriff «Putin-Propaganda» definieren. Auch Putin hat ein Recht auf Meinungsfreiheit, und Putins Interpretation der Fakten ist nicht notwendigerweise Propaganda. Es liegt auf der Hand, dass alle Politiker, alle Regierungen die Fakten selektieren und ein eigenes Narrativ formulieren.

Es gibt auch «Trump-Propaganda», «Starmer-Propaganda», «Macron-Propaganda» und «Merz-Propaganda». Und das, was aus dem Munde von Ursula von der Leyen oder Kaja Kallas kommt, kann ebenfalls als «EU-Propaganda» bezeichnet werden. Eigentlich müss­te man alle Interpretationen der Fakten auf den Tisch bringen und sie vergleichen, um sich vorsichtig der Wahrheit zu nähern. Die Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig.

Man sollte auch über «Putin-Propaganda» nüchtern diskutieren können. Ich empfehle zwei Bücher von Professor Dr. Gabriele Krone-Schmalz: «Russland verstehen» und «Eiszeit», beide im West­end Verlag erschienen.

Wer müsste von offizieller Seite im Fall von Jacques Baud aktiv werden und die EU für diese unglaubliche und unberechtigte Massnahme öffentlich kritisieren?

Im Fall Baud erkenne ich flagrante Verletzungen der Artikel 12, 14, 18, 19, 25 des Uno-Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie Verletzungen des Artikels 2 des Vertrages von Lissabon. Ich habe den Uno-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk (volker.turk@un.org), die Uno-Sonderberichterstatterin über die Meinungsfreiheit, Irene Khan (hrc-sr-freedex@un.org), auch meinen Nachfolger als Unabhängiger Uno-Experte für eine friedliche und demokratische Weltordnung, Georgios Katrougalos (gkatrougalos@yahoo.com, gkatr@otenet.gr), bereits am 14. Dezember informiert.

Man soll den Fall Baud an den Menschenrechtsausschuss weiterleiten und vorläufige Schutzmassnahmen verlangen sowie auch an die Sonderberichterstatterin über die Unabhängigkeit der Justizbehörden, Margaret Satterthwaite (hrc-sr-independencejl@un.org), gelangen. Hier geht es um einen frontalen Anschlag gegen die Meinungs-, Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit. Wer wird noch auf die Sanktionsliste gebracht? Wer wird der oder die Nächste sein?

Wir erleben hier nicht nur einen dreisten Verstoss gegen die Menschenrechte – eigentlich geht es um den allmählichen Zusammenbruch der westlichen Zivilisation. Die EU wird bald erfahren, dass die Sanktionierung von Jacques Baud in einer demokratischen Ordnung unmöglich ist. Ich kenne diesen brillanten pensionierten Schweizer Oberst und Nachrichtendienstoffizier persönlich und habe die Ehre gehabt, mit ihm auf Panels zu sitzen.

Aufrichtig, nüchtern, rational. Die EU will ihn wegen der Veröffentlichung von Büchern und Artikeln strafen, weil er Ansichten zum Ukraine-Krieg äussert, die denen der Nato-Führung widersprechen. Das tun viele andere auch, und dokumentieren ihre Argumente mit Fakten, nicht mit «Fake News», «Fake History» und «Fake Law» oder reiner Emotionalität.

Hat der Schweizer Staat hier nicht auch eine Verpflichtung, zum Schutz seiner Bürger einzuschreiten? Jacques Baud lebt in Brüssel, und die EU hat seine Konten gesperrt und sein Vermögen konfisziert. Hier muss doch der Staat sofort einschreiten und die Bürgerrechte verteidigen.

Ich habe bereits an verschiedene Schweizer Instanzen geschrieben und verlangt, dass die Schweiz die Mechanismen des diplomatischen Schutzes12 sofort einsetzt, und verlangt, dass die «Sanktionen» gegen Jacques Baud rückgängig gemacht werden. Es ist ein Affront gegen das Völkerrecht und gegen die Ehre der Schweiz, wenn ein Bürger ohne Gerichtsverfahren sanktioniert wird. Man darf Jacques Baud nicht ohne Schutz lassen.

Es geht nicht nur um Baud – es geht um die Ehre der Schweiz. Zur Frage des diplomatischen Schutzes für Baud siehe auch Roger Köppel13 und mein Interview vom 18. Dezember in The World Today (Australien), wo ich darauf hinweise, dass Australien mehr als zehn Jahre lang gar nichts für seinen Bürger Julian Assange getan hat.14

Dies war eine Schande für Australien und für das Völkerrecht. Das beste Buch zu Assange ist vom ehemaligen Sonderberichterstatter für Folter, Prof. Dr. Nils Melzer: Der Fall Julian Assange (Piper Verlag). Das beste Buch über den diplomatischen Schutz ist Satow: Diplomatic Practice.15

Herr Professor de Zayas, vielen Dank für das Gespräch.
Interview Thomas Kaiser

  1. «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» ist eine falsche Übersetzung von «Universal Declaration of Human Rights», «Declaration universelle des droits de l’homme». ↩︎
  2. https://www.historicmysteries.com/history/galileo/22197/ ↩︎
  3. https://www.napoleon.org/en/history-of-the-two-empires/articles/censorship-literature-napoleon/
    https://www.cambridge.org/core/books/stael-romanticism-and-revolution/napoleon-pulps-his-enemies/C17FEC5B68D7096BE3F944F61983BAF8 ↩︎
  4. «Allgemeine Erklärung» ist eine falsche Übersetzung. ↩︎
  5. Alfed de Zayas / Jakob Möller: United Nations Human Rights Committee Case-Law, N.P. Engel, Strasbourg 2009.
    Alfred de Zayas / Aurea Roldan Martin: Freedom of Opinion and Expression, Netherlands International law Review, 2012 . https://link.springer.com/article/10.1017/S0165070X12000289 ↩︎
  6. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/750_750_750/de ↩︎
  7. See communication No. 518/1992, Sohn v. Republic of Korea, Views adopted on 18 March 1994 ↩︎
  8. https://docs.un.org/CCPR/C/GC/34 ↩︎
  9. https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf ↩︎
  10. https://www.ohchr.org/en/documents/general-comments-and-recommendations/general-comment-no34-article-19-freedoms-opinion-and ↩︎
  11. Philippicae XII.5 ↩︎
  12. https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/voelkerrecht/einhaltung-und-foerderungdesvoelkerrechts/diplomatischer-undkonsularischerschutz.html ↩︎
  13. https://www.youtube.com/watch?v=rvOpTh_-Pec ↩︎
  14. https://www.youtube.com/watch?v=B1fVcGci9Bs ↩︎
  15. https://academic.oup.com/oxford-law-pro/book/56240?login=false
    https://global.oup.com/academic/product/satows-diplomatic-practice-8th-edition-9780198945710?cc=ch&lang=en&9780198945710?cc=ch&lang=en&
    ↩︎