Bombardierung des Iran – ein Kriegsverbrechen

Interview mit Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Völkerrechtler und ehemaliger Uno-Mandatsträger

Zeitgeschehen im Fokus Israel beruft sich auf ein Präventivrecht als Legitimation für den Angriff auf den Iran. Was sagen Sie als Völkerrechtsprofessor dazu? 

Prof. Dr. Alfred de Zayas Israel kann sich keinesfalls auf ein «Präventivrecht» berufen. Weder im Völkergewohnheitsrecht noch in der Uno-Charta gibt es ein Recht auf präventive Selbstverteidigung.

Als George W. Bush und die «Koalition der Willigen» den Irak 2003 angriffen, sagte der Uno-Generalsekretär Kofi Annan deutlich, dass der Irakkrieg «illegal» gewesen sei.1  Seinerzeit lehnten Völkerrechtler die von Bush für zulässig erklärte «präventive Selbstverteidigung» als im völligen Gegensatz zur Uno-Charta ab. Die Berufung auf Artikel 51 der Charta war nicht zulässig (siehe Kasten 1).

Im Jahre 2003 hatte der Irak niemanden angegriffen. Er war jederzeit zu Verhandlung bereit und kooperierte mit den Uno-Gesandten Hans Blix2 und Mohamed El Baradei.3 Darum entstand ein internationaler Konsensus, dass das Gewaltverbot der Uno-Charta 2003 galt.

Im Juni 2025 und Februar 2026 gab es vom Iran keinen «bewaffneten Angriff» auf Israel oder die USA. Sie können sich nicht auf Artikel 51 berufen.

Was aber weiterhin gilt, ist das Gewaltverbot der Uno-Charta gemäss Artikel 2(4) (siehe Kasten 2).

Im Juni 2025 und jetzt wieder im Februar 2026 verstiessen Israel und die USA gegen das Gewaltverbot. Der Sicherheitsrat hat sich seit Jahren mit dem Konflikt beschäftigt und bemüht, durch Diplomatie eine rationale Lösung zu finden. Dies war im Jahr 2015 erreicht, als der Sicherheitsrat die Resolution 2231 den JCPOA (Joint Comprehensive Plan of Action) und das Wiener Abkommen über das iranische Atomprogramm vom 14. Juli 2015 annahm.4 Die US-Israel Aggression auf den Iran war gegen Geist und Buchstabe der Resolution 2231, gegen Sinn und Zweck der Uno-Charta.

Gemäss Artikel 2(3) der Uno-Charta sind alle Staaten «erga omnes» zur Diplomatie verpflichtet: «Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.»

Der Iran hat sich daran gehalten. Israel und die USA haben gegen Artikel 2(3) und 2(4) der Charta gehandelt. Die Verhandlungen in Oman und Genf liefen gerade, als Israel und die USA den Iran ohne Provokation und ohne Warnung angriffen. 

Dieser Überfall gegen den Iran bedeutet eine «Aggression» im Sinne des Artikels 5 des Statuts von Rom5 des Internationalen Strafgerichtshofs und der Kampala Definition von 2010,6 «Aggression» ebenfalls im Sinne der Resolution 3314 der Uno-Generalversammlung.7 

Der deutsche Bundeskanzler bezeichnete die Reaktion des Iran auf den Angriff Israels und der USA als einen Bruch des Völkerrechts. 

Dies stellt eine dreiste Verdrehung der Fakten und des Völkerrechts dar. Die USA und Israel haben zweifelsohne etliche Völkerrechtsbrüche begangen. Anders als Israel und die USA kann sich der Iran auf Artikel 51 der Uno-Charta berufen. Iran wurde ohne Provokation überfallen und hat deswegen das Recht auf Selbstverteidigung. In jedem Fall gelten die Haager und Genfer Konventionen, auch das Prinzip der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen sowie das Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Beide Prinzipien des internationalen humanitären Rechts sind von Israel und den USA reihenweise verletzt worden. Bei der Zerstörung der Mädchenschule «Shajareh Tayyebeh» (der gute Baum) in der Stadt Minab im Süden Irans am 28. Februar wurden 170 Mädchen und Lehrer ermordet,8 ein gravierendes Kriegsverbrechen, das geahndet werden muss. Dieses Verbrechen wurde von neun Uno-Sonderberichterstattern verurteilt.9 Ferner verurteilten sie die US-Israel-Angriffe als illegale Aggression.10

Ich bin kein deutscher Jurist, aber es scheint mir, dass der Bundeskanzler nicht nur das Völkerrecht, sondern auch deutsches Recht verletzt, in dem er eine «Apologie von Kriegsverbrechen» Israels und der USA begeht, eine Bagatellisierung von gravierenden Völkerrechtsbrüchen. Daher sollte der Uno-Menschenrechtsauschuss prüfen, ob er auch Artikel 20 des Uno-Paktes über bürgerliche und politische Rechte verletzt: «(1) Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten. (2) Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.»11

Deutschland steht bereits vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Komplizenschaft (Mittäterschaft) im Völkermord gegen die Palästinenser in Gaza unter Anklage (gemäss Artikel III (e) der Völkermordkonvention).12 Tatsächlich ist Deutschland als Mittäter am Völkermord in Gaza, an der israelischen Aggression gegen den Iran, an den Kriegsverbrechen in Palästina, Iran, Libanon und Syrien beteiligt.

Deutschland leistete nämlich Israel militärische, politische, ökonomische, diplomatische, propagandistische Unterstützung, wofür es wegen Unterstützung des Völkermords im Gaza-Streifen vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt ist. Das Urteil ist aus politischen Gründen noch hängig. Das bedeutet für Deutschland Mittäterschaft. Daraus entsteht sowohl eine zivile als auch strafrechtliche Haftung.

Es gibt Völkerrechtler, die sagen, der Israel-US-Angriff sei völkerrechtswidrig, aber auch die Reaktion des Iran, wenn er US-Militäreinrichtungen in anderen Ländern mit Raketen beschiesst. Wie beurteilen Sie das?

Der Iran hat das Recht, alle US-Militärziele in der Gegend zu bombardieren. Iran hat aber kein Recht, die zivile Infrastruktur von neutralen Staaten anzugreifen. Inzwischen hat sich Iran für Letzteres entschuldigt.13 

Der Libanon wird ebenfalls von Israel beschossen und bombardiert. Die Hisbollah hat daraufhin Israel attackiert auch als Partner des Iran. Ist das Verhalten der Hisbollah vom Völkerrecht gedeckt?

Der Libanon und insbesondere die Hisbollah sind von Israel erneut angegriffen worden. Israel fliegt täglich Einsätze über dem Libanon und bombardiert das Land und mutmassliche Einrichtungen der Hisbollah. Darum haben sie ein Recht auf Selbstverteidigung unter Artikel 51 der Uno-Charta.

Israel betreibt seit 80 Jahren Aggression gegen alle seine Nachbarn und sollte von der Generalversammlung gemäss Artikel 6 der Uno-Charta von der Uno ausgeschlossen werden. Artikel 6 besagt: «Ein Mitglied der Vereinten Nationen, das die Grundsätze dieser Charta beharrlich verletzt, kann auf Empfehlung des Sicherheitsrats durch die Generalversammlung aus der Organisation ausgeschlossen werden.»

Und auch wenn die USA im Sicherheitsrat den Rauswurf Israels blockieren würden, wäre die Resolution der Generalversammlung von grosser symbolischer und moralischer Bedeutung.

Der Iran blockiert die Strasse von Hormus und schränkt besonders den Ölhandel in der Region massiv ein. Ist das völkerrechtlich zulässig?

In Friedenszeiten – laut der Uno-Seerechtskonvention14 – darf kein Staat eine internationale Meerenge blockieren. In Kriegszeiten ist die Situation anders. Allerdings muss das Prinzip der Verhältnismässigkeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) stets geachtet werden. 

Da Israel und die USA Teheran bombardieren, gibt es immer unschuldige Opfer. Beim ersten Angriff wurden, wie Sie erwähnten, rund 170 Kinder und Personal einer Mädchenschule getötet. Ist das eindeutig ein Kriegsverbrechen?

Sicherlich ist das ein Kriegsverbrechen gemäss Artikel 8 des Statuts von Rom und könnte sogar als ein «Verbrechen gegen die Menschheit» gemäss Artikel 7 des Statuts gelten.

Wie ist der Vorgang völkerrechtlich zu beurteilen, wenn mitten im Verhandlungsprozess von einem Verhandlungspartner ein Krieg begonnen wird?

Die Bombardierung des Iran am 28. Februar durch die USA und Israel stellt genauso wie die Angriffe vom Juni 2025 ein Kriegsverbrechen dar. Sie verletzen damit fundamentale Prinzipien des Völkergewohnheitsrechts, ein Bruch der Artikel 2(3) und 2(4) der Uno-Charta. Hinzu kommt, dass der Überfall das Verbrechen der «Heimtücke» im Sinne des Artikels 37 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Rotkreuz Konventionen von 1949 bedeutet (siehe Kasten 3).

Im Völkergewohnheitsrecht und in den Genfer Konventionen gilt «Heimtücke» als Kriegsverbrechen, das gemäss Artikel 8 des Statuts von Rom verfolgt und bestraft werden muss.

Sie warnen schon seit Jahren vor der Anwendung der Menschenrechte und des Völkerrechts à la Carte. Sie haben in Ihren Antworten immer wieder darauf hingewiesen, welche internationale Regeln im Nahostkonflikt verletzt werden. Auch wird durch Ihre Erklärungen deutlich, wie umfassend das Völkerrecht friedensstiftend wirken könnte und dessen Anwendung wichtiger ist denn je. Was bedeutet die aktuelle Entwicklung für das Völkerrecht? 

Völkerrecht nach Belieben ist kein Völkerrecht. Die USA und Israel sehen sich als über dem Völkerrecht stehend – als «legibus solutus». Wir haben hier mit massiven Brüchen des Völkerrechts und der Weltordnung zu tun. Schlimmer noch, wir haben es mit einem Aufstand gegen das Völkerrecht und gegen die Menschenrechte zu tun.

Nicht nur die USA und Israel müssen sich dafür verantworten und bestraft werden, auch alle Staaten, die dies direkt oder indirekt unterstützen. Grossbritannien, Frankreich, Deutschland sind Mittäter. Sie sind dabei, die Architektur der Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Die Konsequenzen sind weitreichend. Es geht um einen Angriff nicht nur auf den Iran und den Libanon. Es geht um einen Angriff auf die Zivilisation, um einen Bruch des Völkerrechts per se.

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die betroffenen Staaten bemüht, eine Ordnung zu erstellen, welche Kriege nicht mehr möglich machen sollte. Auch die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse gehörten dazu. Welche Relevanz haben sie im Kontext des Krieges gegen den Iran?

Eigentlich bin ich kein Bewunderer der Nürnberger Prozesse und habe ein Kapitel darüber im Buch «Macht und Recht» von Professor Alexander Demandt (C.H.Beck, München 1990) verfasst.15 Die Nürnberger und Tokioter Prozesse litten an Legitimitätsmängeln, denn beide waren Siegergerichte und schufen Siegerjustiz.

Sie litten weiterhin an fundamentalen rechtsstaatlichen Fehlern und wandten zum Teil «ex post facto» Recht beziehungsweise verwarfen viele Prinzipien wie «nullum crimen sine lege», «nulla poena sine lege», «tu quoque» und so weiter. Trotzdem haben sie gewissermassen ein neues Völkerrecht geschaffen, das von der Uno-Generalversammlung als «Die Nürnberger Prinzipien» gutgeheissen wurde und was wir nicht ausser Acht lassen können (siehe Kasten 4).

Obwohl dieses neue Völkerrecht deutlich «ex post facto» war, war dieses neue Verbot der Aggression eigentlich eine positive Entwicklung. So sagte der amerikanische Staatsanwalt Robert Jackson in Nürnberg bei seiner Eröffnungsrede:

«Dieses Gesetz wird zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt. Es schliesst aber jede Nation ein und muss, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen jene, die hier zu Gericht sitzen.»16

In ähnlicher Weise kam das Tribunal in seinem Urteil von 1946 zu dem Schluss: «Einen Angriffskrieg zu beginnen, ist nicht nur ein internationales Verbrechen; es ist das schlimmste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, dass es in sich das gesamte Übel des Krieges birgt.»17 

Wenn wir an den aktuellen Angriff gegen den Iran denken, begehen Israel und die USA, schaut man den Grundsatz VI an, «ein Verbrechen gegen den Frieden», denn alle Punkte der Nürnberger Prinzipien sind erfüllt.

Ihre völkerrechtlichen Darlegungen sind für alle Konfliktparteien weder gut noch böse. Sie sind ohne moralische Wertung verbindliche Grundsätze, die von jedem Staat einzuhalten sind. Da heute ein Schwarz-Weiss-Denken in den westlichen Medien und bei den Regierungen vorherrscht, haben Sie sicher schon den Vorwurf kontern müssen, dass Sie für den Iran sprächen. Was sagen Sie diesen Leuten?

Es ist aktenkundig, dass ich in meiner Eigenschaft als Uno-Sonderberichterstatter wiederholte Male die iranische Regierung vor dem Uno-Menschenrechtsrat scharf kritisierte, und von der Regierung der Mullahs Rechenschaft verlangte. Ausserdem bin ich seit 15 Jahren auf etlichen Uno-Podien gewesen, wo ich für eine friedliche und rechtsstaatliche Entwicklung im Iran plädiert habe.

Ich habe auf dem «Place des Nations» vor dem Uno-Gebäude in Genf dutzende Male gesprochen und die Verbrechen der Mullahs vor laufender Kamera verurteilt. Ich bin nach Tirana, Albanien, gereist, um im Camp Ashraf III die Opfer der iranischen Regierung zu interviewen, und habe dort meine Solidarität mit den Opfern kundgetan. Dies ist alles bestens dokumentiert. Ausserdem kenne ich Frau Maryam Rajavi, die Präsidentin des National Council of Resistance of Iran persönlich, und Teile viele ihrer Ansichten.

Aber ich kann deswegen nicht die bösartige Missachtung des Völkerrechts und der Uno-Charta durch die Regierungen Israels und der USA sowie ihrer Verbündeten gutheissen. Dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag liegen Rechtsgutachten gegen Macron, Meloni, Merz, Ursula von der Leyen, Kaja Kallas und so weiter vor – nämlich wegen Mittäterschaft am Völkermord – weil sie den Völkermord durch militärische, politische, ökonomische Unterstützung Israels ermöglichten. Nun sollte der Chefankläger diese Europäer auch wegen Mittäterschaft beim Verbrechen der Aggression anklagen.

Wie beurteilen Sie die fehlenden Reaktionen in Europa auf den US-Israel-Versuch, «Regime Change» im Iran von aussen durch Gewalt zu bewirken?

Ich bin zutiefst empört. Die Europäische Kommission hätte sofort die Dreistigkeit des US-Israel-Angriffes auf Iran verurteilen müssen. Hier muss man Position beziehen. Entweder steht man für den Frieden, für die Uno-Charta, für das Völkerrecht, oder man verhält sich wie Verbrecher. Das heimtückische Ermorden des Staatsoberhauptes des Iran, seiner Minister und so weiter kann nicht scharf genug verdammt werden.

Dies stellt einen Rückfall in die Barbarei dar. Man kann darüber nicht schweigen. Was geschehen ist, ist in höchstem Masse menschenverachtend und verwerflich. Allein Spanien hat «Nein» gesagt, aber alle Staaten, die etwas vom Völkerrecht halten, hätten die USA und Israel verurteilen und geeignete Massnahmen gegen sie ergreifen müssen.

Auch die Haltung der Schweiz ist mangelhaft. Als Entstehungs- und Aufbewahrungsort der Genfer Konventionen und des humanitären Rechts kommt ihr eine besondere Rolle zu und sie muss die eklatanten Brüche der Genfer Konvention und deren Zusatzprotokolle verurteilen. 

Was kann die Welt konkret tun, um Israel und die USA zu stoppen?

Rhetorik allein hilft niemandem.  Es müssen Taten folgen.  Eine internationale Kampagne muss gestartet werden, um Israel und den USA deutlich zu machen, dass ihre massiven Verstösse gegen die Uno-Charta harte wirtschaftliche Konsequenzen zur Folge haben werden. Es geht um den Erhalt der internationalen Ordnung durch Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht. Es geht nicht, dass sich einige Staaten anmassen, überall undemokratischen «Regime Change» zu bewirken, weil ihnen die amtierende Regierung nicht passt.

Die Weltgemeinschaft muss legitime Vergeltungsmassnahmen gegen Israel und die USA vornehmen. Beispielsweise könnte eine BDS-Strategie (Boykott, Desinvestition und Sanktionen) gegen die USA und Israel verfolgt werden. Solche Gegenmassnahmen stünden im Einklang mit den Artikeln 49 und 50 des Kodex der Staatenverantwortlichkeit der Völkerrechtskommission der Uno.18

Dies könnte zum Beispiel bedeuten – keine F-16, F-35, Boeing, Lockheed Martin, Raytheon, General Motors, Caterpillar mehr kaufen. Keine «seltenen Erden» mehr an die USA oder Israel zu verkaufen. Keine US-Treasury Bonds zu kaufen, sondern sämtliche US-Bonds, die man besitzt, sofort zu verkaufen.

Selbstverständlich sollte jede BDS-Massnahme gegen Israel und die USA auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit berücksichtigen, den die USA und Israel leider bisher nicht respektieren.

Die Generalversammlung müsste eine «Uniting for Peace»-Resolution annehmen und die Staaten an ihre Verpflichtungen unter der Uno-Charta erinnern.

Es existiert im Völkerrecht der Non-Proliferation-Treaty (NPT), der sogenannte Atomwaffensperrvertrag, der den Staaten, die ihn unterschrieben haben, nur eine friedliche Nutzung der Atomkraft erlaubt. Der Iran hat diesen unterzeichnet. Hat das eine Bedeutung für den aktuellen Krieg?

Iran hat das Recht auf die friedliche Nutzung der Atomkraft.  Dies ist im NPT gesichert.  Darüber hinaus sollen Nuklearstaaten wie die USA und Israel gemäss Artikel IV, diese friedliche Nutzung durch den Iran nicht nur zulassen, sondern fördern. 

Dem Nichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen (NPT) gehören 190 Staaten an, vier Staaten sind nicht Mitglied: Indien, Pakistan, Israel und Südsudan. Nordkorea hat im Januar 2003 seinen Rücktritt vom Vertrag, wie im Artikel X vorgesehen, erklärt (siehe Kasten 5).

Wenn der Iran eine Atombombe gehabt hätte, wäre er nicht angegriffen worden. Er hat sich auf das Völkerrecht verlassen. Er hat damit gerechnet, dass ein unprovozierter Angriff auf seine Souveränität sofort von der Uno und der Weltgemeinschaft abgelehnt worden wäre. Er ist davon ausgegangen, dass ihm, solange er mit den USA in gutem Glauben verhandle, Bedrohungen und Aggressionen erspart bleiben würden.

In der Theorie hatte Iran Recht, aber die USA und Israel bewegen sich seit Jahrzehnten ausserhalb des Völkerrechts und verletzen fundamentale Prinzipien, leider bisher in totaler Straffreiheit, weil sie mit der Mittäterschaft der europäischen Staaten und der Medien rechnen können.

Im Gegensatz dazu können wir uns daran erinnern, dass Nordkorea jahrzehntelang den illegalen Bedrohungen der USA ausgesetzt war. Gerade deswegen stieg Nordkorea 2003 aus dem Atomsperrvertrag gemäss Artikel X aus und entwicklete eine eigene Bombe. Seitdem ist Nordkorea gegen US-Bedrohungen gewappnet.

Künftig werden Staaten, die sich vom US-Imperialismus existentiell bedroht fühlen, auch eine Atombombe entwickeln wollen. Eine unheilvolle Entwicklung, die die Politik der USA verursacht hat.

Anstatt den Angriff Israels und der USA im Uno-Sicherheitsrat zu verurteilen, macht die jüngste Sicherheitsratsresolution das Gegenteil. Der Angegriffene wird verurteilt? Hat der Uno-Sicherheitsrat hier nicht die Realität auf den Kopf gestellt? 

Leider ja. Dieser X-Posting von meinem Freund Craig Mokhiber, dem ehemaligen Chef des Uno- Menschenrechtsbüros in New York, sagt es deutlich (siehe Kasten  6).

In ähnlichem Sinne äusserte sich der Uno-Sonderberichterstatter über den Terrorismus, Ben Saul, Völkerrechtsprofessor an der Universität Sydney und selber jüdischen Glaubens19 (siehe Kasten 7).

Bei allem muss man sich auch fragen, was wir in der Schweiz tun können, was wir in dieser Situation von unserer Regierung erwarten.

Wir müssen Bern daran erinnern, dass die Schweiz seit 2002 Uno-Mitglied ist und dass die Verpflichtung zum Frieden und zur Diplomatie «erga omnes» gilt. Als die Schweiz nach einem harten Abstimmungskampf der Uno beitrat, geschah das unter der Prämisse, sich auf «Frieden, Sicherheit und humanitäre Hilfe zu fokussieren.» Bern muss sich also dafür einsetzen, dass das Gewaltverbot der Uno-Charta von allen Staaten respektiert wird, auch von den USA und Israel.

Es wäre gut, wenn die Schweizer Medien im Sinne der Uno-Charta agieren würden. Ich beobachte aber eine unwürdige und unehrliche Haltung gegenüber den Brüchen des Völkerrechts und der Uno-Charta – und damit gegen das Friedensgebot – durch Israel und die USA in Palästina, Iran, Libanon und so weiter.

Ich habe etliche Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung, Blick, Tribune de Genève, Le Temps und so weiter gelesen und Kommentare im schweizerischen Rundfunk gehört, die sich sehr weit weg vom Völkerrecht und der Moral bewegen. Zweierlei Mass ist die Regel, nicht die Ausnahme. Leider ist dies in den USA, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland nicht anders.

Die «Fake news» «Fake history» und «Fake law», die von der New York Times, CNN, BBC, Le Monde, die FAZ, Die Zeit, verbreitet werden, sind eine Schande für die Demokratie. Gott sei Dank gibt es Zeitschriften wie Zeitgeschehen im Fokus, Zeit-Fragen und Schweizer Standpunkt, die die Fakten korrekt wiedergeben und kontextualisieren.  Sie praktizieren eine Ethik der Wahrhaftigkeit. Dies ist heute notwendiger denn je.

Herr Professor de Zayas, vielen Dank für das Gespräch.

Interview Thomas Kaiser

  1. http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/middle_east/3661134.stm ↩︎
  2. Hans Blix: Disarming Iraq: The Search for Weapons of Mass Destruction. Pantheon 2004. ↩︎
  3. El Baradei, Mohamed: The Age of Deception: Nuclear Diplomacy in Treacherous Times. New York: Metropolitan Books/Henry Holt and Co, 2011. ↩︎
  4. https://main.un.org/securitycouncil/en/content/2231/background ↩︎
  5. https://www.icc-cpi.int/sites/default/files/2024-05/Rome-Statute-eng.pdf ↩︎
  6. https://asp.icc-cpi.int/crime-of-aggression  ↩︎
  7. http://www.un-documents.net/a29r3314.htm ↩︎
  8. https://apnews.com/article/iran-war-strike-school-minab-us-3f55b6ca193a3295bef5735a45a06368 ↩︎
  9. https://www.ohchr.org/en/press-releases/2026/03/un-experts-strongly-condemn-deadly-missile-strike-girls-school-iran-call ↩︎
  10. https://www.ohchr.org/en/press-releases/2026/03/un-experts-denounce-aggression-iran-and-lebanon-warn-devastating-regional ↩︎
  11. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf ↩︎
  12. https://www.icj-cij.org/case/193 ↩︎
  13. https://www.nytimes.com/2026/03/07/world/middleeast/iran-president-pezeshkian-gulf-apology-war.html ↩︎
  14. https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1998:179:0003:0134:DE:PDF ↩︎
  15. https://d-nb.info/947972374/04 ↩︎
  16. https://www.roberthjackson.org/speech-and-writing/opening-statement-before-the-international-military-tribunal// ↩︎
  17. The International Military Tribunal for Germany (1946-09-30), Judgment of the International Military Tribunal, the Avalon Project, Yale University. ↩︎
  18. https://legal.un.org/ilc/texts/instruments/english/draft_articles/9_6_2001.pdf ↩︎
  19. https://x.com/profbensaul/status/2031843561642041803 ↩︎
  20. https://www.linkedin.com/posts/professor-ben-saul-46748a13_i-strongly-condemn-the-illegal-israeli-and-activity-7433454707546861568-GcSI ↩︎