Der «Fall Jacques Baud» – ein Skandal ohne Grenzen!?

von Luzi Stamm*

In den letzten Wochen hat der «Fall Jacques Baud» vielen Menschen zu denken gegeben. Viele sind erschrocken darüber, was man von der EU zu gewärtigen hat. Der Schweizer Jacques Baud wohnt und lebt seit Jahren in Belgien (in Brüssel). Er war früher für den Schweizer Nach­richtendienst tätig, später arbeitete er für die Uno und für die Nato. 

Nun wurden ohne jegliche Vorwarnung sämtliche Bankkonten von Jacques Baud von einem Moment auf den anderen durch die EU gesperrt. Schlagartig konnte er keine Einkäufe mehr tätigen (nicht einmal Toiletten-Papier). Er konnte weder die Wohnungsmiete noch seine Krankenkasse bezahlen.

Nicht ein Gericht, sondern die EU als politische Institution erliess (via die Aussenminister) diese extrem radi­kale Massnahme; dies gegenüber 17 Personen in ganz Europa, darunter – wie er­wähnt – der in Brüssel woh­nende Schweizer. So etwas hat es noch nie gegeben!

Begründet wurde diese extrem einschneidende Massnahme mit angeblich pro-russischen Aussagen von Jacques Baud und den anderen 16 Betroffenen.

Mich hat es – bildlich gesprochen – fast vom Stuhl gehauen, als ich das las! Weltweit hatte ich noch nie von einer so einschneidenden Massnahme gehört, obwohl ich dachte, juristisch gesehen schon alles erlebt zu ha­ben. Ich hatte das grosse Glück, juristisch viele Erfahrungen sammeln zu dürfen, zum Beispiel als Präsident der Aufsichtskommission über das Schweizer Bundesgericht.

Da es im Fall von Jacques Baud um EU-«Recht» geht, stellte sich auch die Frage, inwieweit hier der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tangiert ist. Ab 2003 war ich auch Mitglied des Europarats in Strassburg. Dort führte ich faszinierende Gespräche über das europäische Recht mit Professor Luzius Wildhaber, der mehr als zehn Jahre lang Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR war. Diese Gespräche fielen mir wieder ein, als ich vom «Fall Jacques Baud» erfuhr.

Das Vorgehen der EU hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun

Ich glaubte, nicht richtig gelesen zu haben, als die Sanktionen gegen Jacques Baud publik wurden. Wenn ich in all den Jahrzehnten je einen Fall von krasser Willkür gesehen habe, so ist es dieser! Mir ging schlagartig ein Beispiel durch den Kopf, das ich in Strassburg mit Prof. Lu­zius Wildhaber einen Abend lang diskutiert hatte: Es ging um einen Fall, in dem das Gericht über eine Frau urteilen musste, die aus dem Grenzgebiet von Syrien und Irak in die EU geflüchtet war, weil sie von der Terrororganisation IS bedroht wurde. Sie hatte einige kleine Silberbarren nach Euro­pa retten können. Diese waren nun in einem Bankschliessfach hinterlegt, ein Teil des Silbers war verkauft und auf ein Bank-Konto gutgeschrieben worden.

Die Frage stellte sich: Bleibt das Eigentum bei dieser Frau oder wird das Geld von der EU einkassiert? Prof. Wildhaber hat vor 20 Jahren klar gesagt, dass das Vermögen selbstverständlich bei der geflüchteten Frau bleiben müsse. Konsequenterweise würde er heute sagen, dass auch Jacques Baud Zugang zu seinen Konten haben muss. Es sei sowohl bei dieser geflüchteten Frau wie auch bei Jacques Baud eine krasse Menschenrechtsverletzung, wenn das Geld auf der Bank blockiert werde.

In der Tat bedeutet das Vorgehen der EU-Aussenminister im Fall Jacques Baud einen Schlag ins Gesicht eines jeden Rechtsstaats. Diese absolute Willkür mahnt an die dunkelsten Zeiten Europas vor mehr als 80 Jahren. Ebenso, wie der nach dem Zweiten Weltkrieg aufgekommene eiserne Grundsatz: «Nie wieder Krieg!» schon seit den Jugoslawien-Kriegen mit Füssen getreten wird, soll nun offenbar auch noch die Meinungsfreiheit ausradiert werden? Es fehlt nur noch, dass Andersdenkende mundtot gemacht werden. EU, wie weit hast du es gebracht?! In diese EU dürfen wir uns auf gar keinen Fall integrieren!

Was kann die Schweiz für Jacques Baud tun?

Meines Erachtens sollte auf zwei Ebenen vorgegangen werden: Wäre ich noch im Nationalrat, würde ich (1) erstens den Vorstoss lancieren, dass die Schweiz per sofort gegenüber dem Vermieter der Wohnung, in welcher Jacques Baud wohnt, die Garantie abgibt, dass unser Land die Miete (ab Februar 2026) bezahlt, bis die EU die Blockierung der Bankkonten von Baud beendet. Analoges gilt für die Bezahlung der Krankenkas­sen-Prämien. Für die Schweiz ist dies eine Kleinigkeit, wenn man bedenkt, wie viel Geld unser Land Jahr für Jahr für die Gesundheitskosten im Asylbereich ausgibt.

In diesem Parlamentsvorstoss würde ich den Antrag stellen, dass sich die Schweiz verpflichtet, dass die schweizerische Botschafterin in Brüssel Monat für Monat zu Jacques Baud fährt / fahren muss, um ihm so viel Bargeld zu übergeben, damit sein Existenzminimum laufend gedeckt ist! (2) Zweitens dürfen und müssen wir bei der nun auf uns zu kommenden «Jahrtausend-Abstimmung» nie vergessen, wie jetzt die EU in diesem ungeheuerlichen Fall gegenüber den 17 Betroffenen vorgegangen ist (Hervorhebung durch den Autor). 

Be­kanntlich werden die zur Abstimmung kommenden EU-Verträge von Bundes-Bern als «Bilaterale III» bezeichnet, von den Kritikern als «Unterwerfungs-Vertrag». In der EU spricht man vom «Integrationsvertrag»! Noch deutlicher kann man es nicht mehr sagen, für einmal sagen die Kommunikations-Profis in Brüssel die Wahrheit! Tatsache ist, dass im Falle eines «Ja» an der Urne unsere Gesetze in Zukunft den Entscheidungen des EU-Gerichtshofs unterstellt werden. Das wäre das Ende unserer weltweit einmaligen direkten Demokratie!

Hier liegt ein entscheidender Punkt, auf den Fachleute wie Prof. Bauden­bacher, der 15 Jahre lang den EFTA-Gerichtshof präsi­dierte, in unwiderlegbarer Klarheit schon lange hinweisen: Der EU-Gerichtshof hat   offiziell den Auftrag, nicht nur bestehende Rechtsnormen anzuwenden (wenn diese den Sachverhalt klar regeln); sondern er hat ausdrücklich die Aufgabe, das Recht in den verschie­de­nen Ländern zu «harmonisieren», wenn noch irgendwie Platz für eine Ausle­gung der Gesetzesbe­stim­mung(en) besteht. Ich habe soeben persönlich einen solchen Fall er­lebt: Wo liegt die genaue Grenze zwi­schen einem «Arbeitnehmer» und einem «Selbständig-Erwerbenden»?

Wenn man die steuerrechtlich relevante Frage «ab wann genau jemand als Arbeitneh­mer zu klassifizieren ist, durch den EuGH (also durch den Europäischen Gerichtshof) entscheiden lässt, resultiert ein Urteil mit Dutzenden von Seiten. Diesen Entscheid respektive dessen rechtliche Begründung müsste die Schweiz – wenn der «Unterwerfungsvertrag» an der Urne angenommen würde – im Detail übernehmen!

Eines ist völlig klar: Nirgendwo in Europa und nirgendwo sonst in einem Rechtsstaat ist es erlaubt, ohne einen Gerichtsentscheid Vermögenswerte zu blockieren. 

Es herrscht leider die reine Willkür! Jedenfalls ist der «Fall Jacques Baud» im wahrsten Sin­ne des Wortes ein «Skandal ohne Grenzen»; ob der Mann in Belgien wohnt oder in die Schweiz flieht (oder nach Südamerika oder dem Fernen Osten): Nirgends mehr wird er an sein Geld herankommen…

* Luzi Stamm ist Rechtsanwalt und Ökonom, verfügt über grosse juristische und politische Erfahrung. Er wurde in den 1980er-Jahren zum geschäftsführenden Gerichtspräsidenten des zweitgrössten (erstinstanzlichen) Gerichts der Schweiz gewählt (Bezirksgerichts Baden). Dort präsidierte er eine Zivil- wie auch eine Strafabteilung. 1991 bis 2019 war er Nationalrat. In diesen 28 Jahren gehörte er über 20 Jahre der Rechtskommission an, die er zwei Jahre lang präsidierte. Ab 2015 war er sogar Präsident der Aufsichtskommission über die Bundesgerichte in Lausanne, in Bellinzona (Bundes-Strafgericht) und in St. Gallen (Bundes-Verwaltungsgericht). Auch wenn er nicht mehr im Nationalrat Einsitz hat, ist er nach wie vor politisch aktiv.