Wo bleibt die Kompensationfür Jacques Bauds Reputationsschaden? 

von Thomas Kaiser

Am 12. Dezember 2025 wurde der Schweizer Staatsbürger Jacques Baud auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Dieser willkürliche und völlig ungerechtfertigte Akt geschah ohne juristische Grundlage. Die «Anschuldigungen» der EU sind haltlos und absurd, aber die Sanktionen schränken seinen Alltag massiv ein und treffen ihn besonders hart. 

Dieses Vorgehen erinnert an die dunkelsten Zeiten der europäischen Geschichte, von der Inquisition bis zum Nationalsozialismus. Infolge dieser EU-Sanktionen hat Jacques Baud keinen Zugriff mehr auf seine Bankkonten und darf das Land, in dem er Wohnsitz hat (Belgien), nicht mehr verlassen.

Am 9. Januar reichte die Schweiz bei der Europäischen Union Beschwerde gegen die Entscheidung ein, die die Meinungsfreiheit untergräbt und Jacques Bauds Recht auf ein faires Verfahren verweigert. Anfang Februar wurden zudem sein UBS-Konto in der Schweiz eingefroren und alle seine Kreditkarten gesperrt. Swisscard AECS kündigte – ohne vorherige Benachrichtigung – seinen American-Express-Kartenvertrag, obwohl die Schweiz diese Sanktionen nicht übernommen hatte.

Die UBS muss sich etwas einfallen lassen

Eine Bank verweigert einem Kunden kategorisch den Zugriff auf sein Geld. Dies ist ein Affront und schädigt den Ruf eines Schweizer Bürgers, der seinem Land über Jahrzehnte als Nachrichtendienstoffizier diente, Geiseln aus den Händen von Terroristen befreite und die Schweiz bei der Uno und der Nato vertrat. Heute gilt er als brillanter Analyst und ist Autor mehrerer Bücher, die es auf die Bestsellerliste des Spiegels geschafft haben.

Durch die Sperrung seiner Konten ist ihm ein grosser materieller und immaterieller Schaden entstanden. Es kann nicht angehen, dass eine Schweizer Bank, die mindestens zweimal mit Steuergeldern gerettet werden musste, einem Schweizer Bürger den Bezug seines Geldes verweigert. Hier muss die UBS sich etwas einfallen lassen.

Wie der US-Richter Andrew Napolitano feststellte, sei Jacques Baud nun die weltweit bekannteste Person, gegen die Sanktionen verhängt worden seien. Die Reaktion der UBS hat bereits international für Schlagzeilen gesorgt. Ein aktueller Bericht des US-Kongresses unterstreicht den zunehmenden Kampf gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Europa. Zweifellos wird die Sperrung von Jacques Bauds Konten durch die UBS und Swisscard AECS weitreichende Folgen haben, die weit über seinen Fall hinausgehen und den gesamten Schweizer Finanzplatz betreffen könnten. 

Das spottet jeder Beschreibung. Gemäss Jacques Baud habe die UBS «erst auf Antrag seiner Anwälte» ihren Fehler eingesehen und versucht, «einen Rückzieher zu machen», indem sie sein «Konto teilweise freigegeben» habe. Die Überweisung seiner Rente auf sein Konto sei genehmigt worden, aber ansonsten sei man noch «weit davon entfernt, die ursprünglichen Dienstleistungen wiederherzustellen …»

Der Ruf von Jacques Baud muss wieder hergestellt und für den Reputationsschaden Kompensation bezahlt werden. Das ungesetzliche Vorgehen kann die UBS nicht einfach unter den Teppich kehren. Es braucht eine öffentliche Entschuldigung. Jeder, der sein Geld auf Konten der UBS gelagert oder angelegt hat, muss wohl damit rechnen, dass ihm unter Umständen das Gleiche widerfährt.