EU-Rahmenvertrag: Direkte Demokratie der Schweiz – der EU zeigen, es geht auch anders


von Susanne Lienhard
Der Schweizer Bundesrat hat die neu ausgehandelten Verträge mit der EU gutgeheissen und dem Parlament zur Annahme empfohlen. Voraussichtlich ab Sommer wird das Parlament darüber beraten und entscheiden, ob die Verträge dem doppelten Mehr – Volk und Stände – unterstellt werden oder ob das Volk dagegen das Referendum ergreifen muss, um wenigstens eine Volksabstimmung mit einfachem Mehr zu erlangen. Die Skepsis in der Schweizer Bevölkerung ist gross, da die Verträge die Schweiz institutionell an die EU anbinden und empfindlich in unser direkt-demokratisches System eingreifen würden. Es lohnt sich, den Blick über die Landesgrenzen hinaus schweifen zu lassen und aus den Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten Schlüsse zu ziehen.

Bei einem Ausflug auf die Insel Mainau kam ich mit zwei deutschen Bürgern ins Gespräch. Sie rieten uns dringend, die Schweiz aus der EU rauszuhalten und unsere direkte Demokratie zu bewahren. In Deutschland und überhaupt in der EU habe das Volk gar nichts mehr zu sagen, sondern nur noch zu bezahlen – für zahlreiche Kriege und deren Folgen. Wie es der Bevölkerung im eigenen Land gehe, dafür interessiere sich die Politikerkaste nicht.
Beispiel Italien: EU bestimmt über nationale Angelegenheiten
Auch Italien erfährt derzeit massive Eingriffe der EU in staatliche Angelegenheiten. Am 21. April fand in Rom eine Grossdemonstration der Strandbetreiber Italiens statt, weil die EU verlangt, dass bis spätestens Juni 2027 sämtliche bisherigen Strand-Konzessionen neu öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Grundlage dafür ist die sogenannte Bolkestein-Direktive der EU aus dem Jahre 2006, die mehr Wettbewerb schaffen will. Strände gälten als knappes öffentliches Gut, dessen Nutzung grundsätzlich ausgeschrieben werden müsse. In Italien betrifft das rund 30 000 Lido-Betreiber, die in der Sommersaison rund 300 000 Menschen beschäftigen und jährlich rund 15 Milliarden Euro umsetzen. Sie befürchten, dass statt eines familiengeführten Betriebs plötzlich ein internationaler Investor übernehmen könnte, nur weil dieser dem Staat ein lukrativeres Angebot machen kann. 20 Jahre wurde die Umsetzung der Reform hinausgeschoben, doch nun hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet: Werden die Konzessionen nicht bis Juni 2027 neu vergeben, drohen Italien hohe Strafzahlungen – im schlimmsten Fall sogar Kürzungen bei den EU-Geldern.
Ähnliches würde auch der Schweiz drohen, wenn …
Vor 3 Jahren entgleiste im Gotthard-Tunnel ein Güterzug und verursachte einen Sachschaden von rund 150 Millionen Franken. Aufgrund der aufwändigen Reparaturarbeiten konnte der Tunnel erst im September 2025 wieder vollständig geöffnet werden. Während zwei Jahren mussten die Passagierzüge über die Bergstrecke nach Süden fahren, was 60 Minuten länger dauerte. Unfallursache war ein Radbruch eines Güterwagens der Deutschen Bahn. Letztes Jahr hat das Bundesamt für Verkehr die Sicherheitsvorschriften für alle Güterwagen, die durch die Schweiz fahren, verschärft: Drei Massnahmen stehen im Zentrum: Grössere Räder, systematischere und häufigere Wartungen und optimierte Kontrollen. Wollen ausländische Unternehmen durch die Schweiz fahren, müssen sie nachweisen, dass die Wagen den Schweizer Sicherheitsstandards entsprechen. Der Sprecher des Bundesamtes für Verkehr sagte: «Uns ist bewusst, dass dies ein Alleingang der Schweiz ist. Aber die EU ist bei diesem Prozess einfach zu langsam.» Man hoffe jedoch auf eine Signalwirkung für ganz Europa. Die SBB begrüssen die strengeren Regeln, da sie das Unfall-Risiko senken würden. Bei den benachbarten EU-Ländern kommt das Vorgehen der Schweiz schlecht an. Die Schweiz gefährde das bilaterale Landverkehrsabkommen, und der Verkehrsfluss in der Alpenregion werde gestört. Fraglos ist, dass die neuen Sicherheitsvorkehrungen ihren Preis haben, sowohl für Schweizer als auch für ausländische Güterzüge.
Streitschlichtung gemäss den aktuell geltenden Bilateralen I
Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz und der EU werden im Juni die unterschiedlichen Auffassungen im sogenannten Gemischten Ausschuss besprechen. Einigen sie sich dort nicht, gibt es aktuell keine Konsequenzen, der Streit versandet.
Streitschlichtung gemäss den neuen EU-Verträgen
Wären die neuen EU-Verträge ­bereits in Kraft, gäbe es zwar auch das paritätisch zusammengesetzte Schiedsgericht, das für das Landverkehrsabkommen zuständig ist. Für seine Beschlussfassung muss es sich aber an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) richten. Das letzte Wort hätte der EuGH, dessen Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass in allen Mitgliedländern EU-Recht im Sinne der Europäischen Union ausgelegt wird. EU-Recht stünde also über unseren nationalen Sicherheitsinteressen, und wir müssten weitere Unfälle riskieren oder aber EU-Sanktionen, sogenannte Ausgleichsmassnahmen, in Kauf nehmen.
Lob für die Schweiz
Der deutsche Philosoph, Kulturwissenschaftler und Publizist, Peter Sloterdijk, beschäftigt sich in seinem neuen Buch «Der Fürst und seine Erben» mit dem Zustand der Demokratie. Im Gespräch mit René Scheu¹ beschreibt er die Besonderheit der direkten Demokratie der Schweiz treffend und erklärt, weshalb sie auf keinen Fall der EU geopfert werden darf:
«Das Besondere an den Schweizer Verhältnissen besteht darin, dass die Eidgenossen das Geheimnis der gelingenden Staatsbildung schon im Namen tragen.» Viele Nationen modernen Typs würden sich noch immer Reich, Staat oder Republik nennen. Das Geheimnis des Zusammenlebens innerhalb eines körperschaftlichen Gebildes sei aber mit diesen Begriffen nicht einmal berührt, die Schweizer seien in diesem Punkt freigiebiger, sie würden sich so nenne, wie sie leben, so Sloterdijk. «Eine Eidgenossenschaft ist etwas anderes als ein Nationalstaat. Ihr Name deutet auf die Zusammenkunft mündiger Personen, die – um im Bild zu sprechen – auf einer weiten Lichtung stehen und sich versprechen, gegenseitig für sich zu sorgen.» Gemäss Sloterdijk verkommen die repräsentativen Demokratien zusehends zu «als-ob-Demokratien», in denen die Regierungen den Bezug zum realen Leben der Bevölkerung verloren haben und eine selbstherrliche Grossmachtspolitik betreiben. Er ist überzeugt, dass in der Schweiz die Entfremdung der Staatsebene von der Bürgerebene nie soweit gedeihen könne wie anderswo, da die Schweizer Ausnahme nicht über Nacht entstanden sei, sondern auf einer in Jahrhunderten gewachsenen Kultur basiere. «Die politisch denkende Bevölkerung scheint recht solid verankert – vor allem deshalb, weil ihr die demokratische Form nicht von oben gewährt wurde. Die Schweizer haben sich ihre Verfassung selber gegeben. ­Anders als die Bundesrepublik Deutschland, der die demokratische Verfassung nach dem Zweiten Weltkrieg geschenkt beziehungsweise oktroyiert wurde.»
Er betont, dass die Eidgenossenschaft als einziges Land der Welt den Gedanken der Genossenschaft wirklich ernst genommen habe. Die Bürger sind als politische Subjekte souverän und entscheiden über ihr Gemeinwesen: «Herr und Frau Schweizer arbeiten, wenn sie zur Urne gerufen werden, weiter an ihrem Staatsgebilde, an einem ‹work in progress›. Vieles ist erlaubt nur eines nicht: dass man mit dieser Bildungsarbeit aufhört», so Sloterdijk. Die Schweiz zeige nur allzu deutlich, dass es auch anders gehe und sei deshalb ein Stachel im Fleisch der repräsentativen «als ob-Demokratien» der EU. Solange dieser Dissens bezüglich des Konzepts der Souveränität bestehe, «wäre es fatal, die Schweiz in den EU-Suppentopf zu werfen. Das helvetische Konzentrat würde sich in der dünnen europäischen Brühe auflösen», so Sloterdijk. Die Schweizer Ausnahme müsse nicht zuletzt deshalb bewahrt werden, damit die EU nicht noch tiefer in den alltäglichen Zynismus ihrer Demokratie-als-ob-Spiele gerate.
Obligatorisches Referendum zwingend
Warnende Worte eines Mannes, der weiss, wovon er spricht. Die neuen EU-Verträge hätten in der Tat zur Folge, dass EU-Recht über unserem nationalen Recht stünde. Wir könnten zwar immer noch Initiativen lancieren und Referenden ergreifen und darüber abstimmen wie bisher. Wenn der Volkswille aber EU-Recht widerspräche, müssten wir mit Sanktionen rechnen. Ganz abgesehen davon, dass die Schweiz verpflichtet wäre, neue EU-Verordnungen ungefragt, ohne legislativen Prozess zu übernehmen. Unsere direkte Demokratie würde so auch zu einer «als-ob-Demokratie».
Angesichts dieser Tragweite ist es zwingend, dass die Verträge dem obligatorischen Referendum mit doppeltem Mehr – Volk und Stände – unterstellt werden, da sowohl die Souveränität des Volkes als auch der Kantone massiv beschnitten würde. ■
¹ René Scheu im Gespräch mit Peter Sloterdijk: «Es wäre fatal, die Schweiz in den EU-Suppentopf zu werfen», in NZZ vom 28.03. 2026, https://www.iwp.swiss/die-schweizer-ist-eine-ausnahme-sagt-peter-sloterdijk/

Denkanstoss zum EU-Vertragspaket
von Reinhard Koradi
Für alle, die glauben, die Schweiz würde von einer Eingliederung in die EU profitieren, und zur Stärkung der Gegner des Unterwerfungsvertrages ein kleines Rechenbeispiel, das belegt: Die Schweiz darf sich unter keinen Umständen dem EU-Diktat unterziehen.
Im Jahr 2002 wurde der Euro zum ersten Mal als Bargeld gehandelt. Damals kostete ein Euro CHF 1,49. Heute liegt der Kurs bei CHF 0,92. Das englische Pfund fiel im gleichen Zeitraum von CHF 2,40 auf CHF 1,07 und der amerikanische Dollar von CHF 1,69 auf CHF 0,79.
Der Schweizerfranken hat also in den letzten 24 Jahren wichtige Landeswährungen und die Unionswährung erheblich übertrumpft. Der Alleingang, den so viele vor allem elitäre Kreise als negativ darstellen, lohnt sich also. Er hat der Schweiz Stabilität, Wohlstand und Kaufkraftgewinne gegenüber dem Ausland gebracht.
Gegenüber dem Euro hat die Schweiz 38 %, gegenüber dem englischen Pfund 55 % und gegenüber dem amerikanischen Dollar um 52 % zugelegt. Ein Erfolgsausweis, der alle überzeugen sollte, dass das Modell Schweiz mit Abstand eine weit bessere Zukunft für unser Land bringt, als eine weitere Einbindung und Unterwerfung unter transnationale Institutionen.