Die Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat wollen das Vertragspaket Schweiz-EU dem obligatorischen Referendum unterstellen
von Thomas Kaiser
Neben der Staatspolitischen Kommission des Ständerats plädiert nun auch diejenige des Nationalrats dafür, das Vertragspaket Schweiz-EU dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Das heisst, um die Verträge anzunehmen, braucht es in der Abstimmung die Mehrheit von Volk und Ständen (Kantonen).
Das kommt vor allem bei den EU-Befürwortern nicht gut an. Sie sind sich bewusst, dass die Erfolgsaussichten auf eine weitere Integration der Schweiz in die EU in weite Ferne rücken werden. Die Chance, dass das Vertragspaket beerdigt wird, ist um einiges höher, als wenn nur das Volksmehr ausschlaggebend ist.
Es ist eine penible Diskussion, aber sie widerspiegelt den seit langem andauernden Zerfall staatspolitischer Verantwortung und Redlichkeit.
Als Bundesrat Cassis vor einem Jahr eröffnete, das Vertragspaket Schweiz-EU nur dem fakultativen Referendum zu unterstellen, lieferte er dafür in der Hauptsache zwei Gründe: zum einen taktische Überlegungen, denn es sei erfolgversprechender, die Abstimmung nur dem fakultativen Referendum zu unterstellen; zum anderen seien auch die Abstimmungen zu den bilateralen Verträgen I und II mit der EU nur dem fakultativen Referendum unterstellt worden.
Es ist staatspolitisch unhaltbar, wenn nicht verfassungs- und staatsrechtliche Gegebenheiten für solche Entscheidungen ausschlaggebend sind. Erfordert es die Rechtslage, das Vertragspaket dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, sind taktische Überlegungen fehl am Platz. Als Begründung den Vergleich mit den Bilateralen I und II heranzuziehen, ist ebenfalls unzulässig, da sie nicht miteinander vergleichbar sind. Darauf zu verweisen, dass man es schon immer so gemacht habe, hat keine verfassungsrechtliche Relevanz. Der Bundesrat verschweigt, dass das Vertragspaket Schweiz-EU im Gegensatz zu den bilateralen Verträgen I und II mit der Bundesverfassung (BV) kollidiert.
Der renommierte Staatsrechts-professor em., Dr. iur. Paul Richli, hat in einem Gutachten umfassend dargelegt, wo die Bundesverfassung überall tangiert und verletzt wird. Besonders gravierend ist die Verletzung von Artikel 163 BV. Er legt fest, dass die Bundesversammlung für die Gesetzgebung der Schweiz zuständig ist.
Im Vertragspaket Schweiz-EU müssen in gewissen Bereichen jedoch Verordnungen aus der EU im sogenannten Integrationsverfahren übernommen werden. Diese EU-Rechtsakte unterliegen nicht der Zustimmung oder Ablehnung der Bundesversammlung, geschweige denn dem Referendum, sondern müssten ohne Legislativverfahren direkt in unsere Rechtsordnung implementiert werden. Damit würde in einem wesentlichen Teil die Souveränität der Schweiz aufgehoben und die Bundesverfassung verletzt.
Wenn heute beide staatspolitischen Kommissionen ein doppeltes Mehr verlangen, wird diesem Umstand Rechnung getragen. Liesse man Volk und Stände über eine Verfassungsänderung abstimmen, die es in Zukunft der EU erlaube, für die Schweiz in gewissen Bereichen ohne Beteiligung des Parlaments und ohne Referendumsrecht Gesetze zu erlassen, würde sie krachend scheitern.
Es ist mehr als peinlich, dass jetzt im Bundeshaus darüber gestritten wird, welche Kommission hierfür zuständig ist, um einen entsprechenden Vorstoss betreffend das obligatorische oder fakultative Referendum im Parlament zu lancieren. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats nimmt für sich in Anspruch, das legitime Gremium zu sein. Sie spricht sich gegen das obligatorische Referendum aus und will nur das Volk ohne die Kantone entscheiden lassen. Dass es sich hierbei aber um keine aussenpolitische, sondern um eine staatspolitische Angelegenheit handelt, ist eindeutig. Für die Entscheidung ist das Büro des Nationalrats zuständig. Die EU-Befürworter werden entsprechenden Druck aufbauen.
In der Zwischenzeit, und das arbeitet für die EU-Kritiker, zeigt der Brüssler Moloch immer deutlicher die Fratze der Macht, und wie die Zukunft für die Schweiz aussähe, wenn sie sich weiter an die EU bände. Selbst Bundespräsident Parmelin, der nicht für markige Worte bekannt ist, äusserte sich deutlich zum Ansinnen der EU, die Schweiz nicht von den zusätzlichen 25 Prozent von Schutzzöllen auf Schweizer Stahlexporte in die EU auszunehmen.
Damit kommen für die Schweiz zu den schon bestehenden 25 Prozent weitere 25 Prozent hinzu. Bundespräsident Parmelin bezeichnete den Vorgang «als inakzeptabel» und verlangte eine Rücknahme des Zusatzzolls. Auch sprach er von «möglichen Ausgleichsmassnahmen». Das sind neue Töne im Umgang mit der EU. Sie stehen dem Bundesrat gut an.
Ein weiterer Übergriff der EU ist die Änderung in Bezug auf die Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger. Hier soll die Schweiz statt der bisher festgelegten 3 bis 5 Monate nun für 22 Monate Arbeitslosenentschädigung übernehmen. Sollte ein arbeitsloser deutscher Grenzgänger in der Schweiz Arbeit suchen, fällt er unter das hiesige System und kann sogar bis zu 2 Jahre lang Arbeitslosengeld empfangen. Der Vorgang spricht Bände. Die EU entscheidet. Keine vorgängigen Konsultationen. Kein gemeinsames Suchen nach einem Kompromiss. Die Schweiz muss folgen und ordentlich zahlen. Mit dem Vertragspaket Schweiz-EU wird das Alltag sein. ■
