«Auf dem Spiel steht das Erfolgsmodell der Schweiz»
von Susanne Lienhard
Die Allianz Kompass / Europa organisierte am 27. Mai in Dübendorf einen sehr informativen Kongress zum neuen Vertragspaket mit der EU. 1700 Teilnehmer wollten sich vertieft über den Inhalt und die Konsequenzen der Verträge informieren. Sie vertrauen der einseitigen Propaganda des Bundesrats nicht, der behauptet, es handle sich lediglich um eine Fortführung der Bilateralen I und II.
Die genauere Betrachtung der Verträge aus verfassungsrechtlicher, wirtschaftlicher, unternehmerischer und historischer Perspektive zeigte deutlich, dass die Schweiz vor einem staatsrechtlichen Paradigmenwechsel steht. Im Folgenden seien ein paar zentrale Informationen dargestellt, die in den öffentlich-rechtlichen Medien kaum Erwähnung finden. Wer sich ein vertieftes Bild machen will, kann den ganzen Kongress auf YouTube1 nachschauen.
Gesetzgebungskompetenz an die EU abgeben
Der Staatsrechtsprofessor Dr. Paul Richli, ein profunder Kenner des Vertragspakets, zeigte anhand des Vertrags über technische Handelshemmnisse (MRA) und des Vertrags über Lebensmittelsicherheit (LSA), dass die Schweiz in ganz zentralen Bereichen ihre Gesetzgebungskompentenz an die EU abgeben würde.2 In der Schweizer Bundesverfassung (BV) wird in Artikel 163 Abs. 1 festgehalten: «Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes oder der Verordnung.»
Neu hätte in den vertragsrelevanten Bereichen nicht mehr das Schweizer Parlament, sondern die EU-Kommission die exklusive Initiative, Gesetze zu erlassen. Sie würde über neue Rechtsakte, die die Schweiz zu übernehmen hätte, informieren. Unser Parlament und der Bundesrat könnten auf den Inhalt keinerlei Einfluss mehr nehmen, da die Schweiz mit Annahme des Vertragspakets zur dynamischen Rechtsübernahme verpflichtet ist. Gemäss Richli erfordert diese Übertragung der Gesetzgebungskompetenz zwingend eine materielle Änderung des Art. 163, Abs. 1 BV.
Keine Vernehmlassungen mehr im bisherigen Sinn
Das direkt-demokratische System der Schweiz gibt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Möglichkeit, durch Volksnitiativen Änderungen der Bundesverfassung zu verlangen. Das Referendum gibt ihnen das letzte Wort über neue Gesetze. Da besonders letzteres die Gefahr birgt, politische Prozesse zu verlangsamen, wenn Behörden und Parlamente Gesetze verabschieden, ohne die genaue Stimmungslage der Bevölkerung zu kennen, wurde bereits 1874 das Vernehmlassungsverfahren eingeführt: «Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen.» (Art. 147 BV)
Vernehmlassungen werden auch auf Kantons- und Gemeindeebene durchgeführt. Sie dienen dazu, die Widerstandskraft von Gesetzesentwürfen gegenüber Referenden zu erhöhen. Durch die Befragung und den Einbezug von Organisationen und Regionen in den Gesetzgebungsprozess werden die Gesetzesentwürfe einem faktischen und politischen Realitätscheck unterzogen, und ihre Konsensfähigkeit wird dadurch gestärkt. Konkret veröffentlichen Behörden des Bundes und in allen 26 Kantonen Gesetzesentwürfe, bevor sie diese an die jeweiligen Parlamente weitergeben.
Zur Vernehmlassung eingeladene Organisationen und die gesamte interessierte Öffentlichkeit können innerhalb einer bestimmten Frist Stellungnahmen dazu abgeben. Diese werden zur Kenntnis genommen, nach politischer Relevanz gewichtet und fliessen in den Entwurf ein.
Hier besteht ein weiterer zentraler Unterschied zum Gesetzgebungsverfahren der EU. Paul Richli betonte, dass die EU keine Vernehmlassungen zu ihren Erlassen durchführen werde, zu denen sich die schweizerischen Vernehmlassungsadressaten wie bei Bundesgesetzen und Verordnungen äussern können. Art. 147 BV müsste daher ebenfalls geändert werden.3
Totalrevision des St. Galler Gesundheitsgesetzes
Die Bedeutung des Vernehmlassungsprozesses sei am Beispiel der kürzlich erfolgten Totalrevision des St. Galler Gesundheitsgesetzes veranschaulicht. Am 12. September 2025 gab die St. Galler Regierung das überarbeitete Gesundheitsgesetz in die Vernehmlassung. Verbände, Parteien und Bürgerinnen und Bürger konnten den veröffentlichten Gesetzesentwurf studieren und ihre Stellungnahme an das Gesundheitsdepartement des Kantons schicken.4
Bis Ende der Vernehmlassungsfrist vom 16. Februar wurden 3000 Vernehmlassungsantworten eingereicht. Die zahlreiche Kritik betraf vor allem zwei Artikel, Art. 18 über eine mögliche Einführung einer Impfpflicht und Art. 141 zu den Strafbestimmungen: «Mit Busse bis CHF 20 000.– wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig sich entgegen einer Impfpflicht nach Art. 18 dieses Erlasses nicht impfen lässt.» Der Widerstand gegen diese beiden Artikel war so gross, dass die Regierung entschied, sie ersatzlos zu streichen. 5
EU-Kommission würde Impfpflicht ohne Vernehmlassung verordnen
Das Vertragspaket mit der EU beinhaltet auch ein Gesundheitsabkommen. Angenommen, die EU-Kommission würde nach Annahme der Verträge einen zusätzlichen Erlass für eine Impfpflicht mit Busse von 20 000 Euro bei Weigerung hinzufügen, gäbe es keine Vernehmlassung im obigen Sinn. Weder Bundesrat noch Parlament hätten etwas dazu zu sagen, und die Schweiz wäre verpflichtet, den Erlass dynamisch zu übernehmen, auch der Kanton St. Gallen!
Die Möglichkeit, auf Bundesebene dagegen ein Referendum zu ergreifen, bestünde allenfalls. Der Erlass träte aber in der Übergangszeit bis zur Abstimmung bereits in Kraft. Würde er in der Volksabstimmung abgelehnt, müsste die Schweiz mit sogenannten «Ausgleichsmassnahmen» (Sanktionen) der EU rechnen.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass der Gesetzgebungsprozess in der EU sich von dem in der Schweiz fundamental unterscheidet. In der Schweiz haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort, in der EU bestimmt die EU-Kommission. Der Historiker Oliver Zimmer bestätigte, dass in EU-Kreisen die Ansicht vorherrsche, dass ein Kreis von Wissenden und Weisen die Staatsgeschäfte lenken sollte. Man verstünde nicht, warum man in der Schweiz dem Volk soviel Macht gebe.
Recht auf freie Willensbildung nicht mehr garantiert
Im Art. 34, Abs. 2 BV über die politischen Rechte heisst es: «Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.» Wenn wir in Zukunft aber unter dem Damoklesschwert der EU-Ausgleichsmassnahmen abstimmen sollten, ist weder eine freie Willensbildung noch eine unverfälschte Stimmabgabe möglich. Das Initiativ- und Referendumsrecht würden so zur Farce.
Eine weitere Abkehr von der Bilateralität zeigt sich zudem bei der Streitbeilegung.
Uneinigkeiten nur durch den EuGH geregelt
Können sich die Vertragspartner in Auslegungsfragen nicht einigen, wenden sie sich an das Schiedsgericht, das aus je einem Schiedsrichter der EU und der Schweiz besteht und einem von ihnen gewählten Vorsitzenden. Das Schiedsgericht ist jedoch nicht autonom, es muss den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfragen, der letztinstanzlich entscheidet. Es handle sich also um eine Abkehr von der Bilateralität hin zur Entscheidung durch ein EU-Organ, so Professor Richli.
Fazit: Von bilateralen Verträgen zu Integrationsverträgen
Aus den obigen Ausführungen wird deutlich, dass es sich beim Vertragspaket Schweiz-EU keinesfalls um eine Weiterführung der Bilateralen I und II handelt, wie der Bundesrat behauptet, sondern um Integrationsverträge. Wir geben nationale Freiheit und zentrale Volksrechte ab, die zum Wesen unserer direkten Demokratie gehören. Streitigkeiten werden zudem nicht mehr wie bis anhin bilateral geregelt, sondern an ein EU-Organ, den EuGH, delegiert. Paul Richli betonte, dass es sich um einen Paradigmenwechsel handle, der materielle Änderungen der Bundesverfassung erfordere. Deshalb sprächen mehr Gründe für das obligatorische Referendum mit doppeltem Mehr von Volk und Ständen, als dagegen.
In zahlreichen weiteren Beiträgen wurde deutlich, dass diese massiven staatsrechtlichen Eingriffe auch die bis anhin erfolgreiche Schweizer Wirtschaft arg in Mitleidenschaft zögen.
Das EU-Vertragspaket Schweiz-EU aus ökonomischer Sicht
Der Bundesrat argumentiert, dass die Schweiz den freien Marktzugang verlieren würde, falls die Verträge abgelehnt würden. Wirtschaftsprofessor Mark Schelker hielt dagegen, dass der freie Marktzugang durch das Freihandelsabkommen von 1972 garantiert bleibe, unabhängig davon, ob das Vertragspaket angenommen werde oder nicht.6 Selbst laut Bundesstudien sei der ökonomische Mehrwert der Verträge klein. Schelker sieht vielmehr bei Annahme der Verträge die wirtschaftlichen Standortvorteile der Schweiz in Gefahr.
Direkte Demokratie und Föderalismus als Standortvorteil
Die Erfolgsfaktoren der Schweiz, hohes Pro-Kopf-Einkommen trotz kleiner rohstoffarmer Binnenwirtschaft, tiefe Arbeitslosigkeit, flexible Märkte, hohe Innovationskraft, starkes Bildungssystem und eine stabile Verwaltung führt Schelker massgeblich auf die direkte Demokratie und den Föderalismus zurück. Das Referendum bremse eine Überregulierung und schütze davor, schlechte politische Entscheidungen zu treffen.
Der Föderalismus erlaube, Probleme pragmatisch dort zu lösen, wo sie entstehen, und fördere den Wettbewerb zwischen den Kantonen, was von grosser Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg sei. Mit der dynamischen Rechtsübernahme würden aber, wie oben gezeigt, gerade diese Institutionen massiv geschwächt. Schelker ist deshalb überzeugt, dass das Vertragspaket Schweiz-EU das Erfolgsmodell Schweiz gefährdet!
Verschiedene Unternehmer bestätigten diese Einschätzung. Regina Brückner, Leiterin eines mittelständischen Unternehmens in Deutschland: «Für uns als kleines Unternehmen sind die Regularien der EU eine Katastrophe! Wir müssen Dinge erfüllen, die weder unseren Mitarbeitern noch unseren Kunden etwas bringen. Die Regulatorien sind so weit weg vom echten Leben, wir haben das Personal nicht für die Umsetzung. Es verursacht einfach nur Kosten.» Eine Studie des Ifo-Instituts bestätigt, dass die Bürokratie die Wirschaftsleistung Deutschlands jährlich um 146 Milliarden Euro bremse.
Rund die Hälfte der Bürokratiekosten für deutsche Firmen gingen von Brüssel aus. Von Januar bis Oktober 2025 verabschiedete die EU-Kommission 952 sogenannte Durchführungsrechtsakte. Wären die neuen Verträge bereits in Kraft, müsste die Schweiz gemäss Schätzungen von Finanz und Wirtschaft bis zu 350 davon übernehmen. Das alles würde Kosten im unteren einstelligen Milliardenbereich verursachen, die für KMUs unmöglich zu stemmen sind.
Die KMUs aber sind tragender Pfeiler der Schweizer Wirtschaft. Das direkt-demokratische und föderalistische System der Schweiz gibt ihnen Freiheit und Flexibilität, auftretende Probleme pragmatisch zu lösen. Marcel Erni, Unternehmer und Mit-Initiant von Kompass / Europa, betonte in seinem Schlusswort, dass wir uns ohne Not diesem zusätzlichen europäischen Regulierungsdruck nicht aussetzen dürfen.
Das Erfolgsmodell Schweiz steht auf dem Spiel
Der Abend machte nur allzu deutlich, dass das Vertragspaket EU-Schweiz keine Fortführung der Bilateralen I und II ist. Es handelt sich auch nicht um die Sicherung des freien Marktzugangs, sondern um eine institutionelle Anbindung an Brüssel.
Es geht um die zentrale Frage, ob wir unsere über Jahrhunderte gewachsenen Volksrechte in vitalen Bereichen an Brüssel abgeben wollen, ob wir auf Freiheit, Unabhängigkeit, Rechtssicherheit und eine schlanke Verwaltung verzichten wollen, ob wir bereit sind, unsere auf den kleinen und mittleren Unternehmen beruhende funktionierende Wirtschaft zu Gunsten von mehr Verwaltung und Etatismus aufs Spiel zu setzen. Der Historiker Oliver Zimmer brachte es auf den Punkt: «Auf dem Spiel steht das Erfolgsmodell der Schweiz, das auf der direkten Demokratie beruht, die viel Vertrauen schafft.»
«Seien Sie vorsichtig, haben sie Mut»
Der Brite Lord David Frost kennt als Brexitverhandler die EU wie kein anderer. Er beendete seine Rede vor dem Kongress mit folgenden Worten:
«Seien Sie vorsichtig, haben sie Mut und überlegen Sie es sich gut! Die Schweiz blickt auf eine lange und stolze Geschichte der Verteidigung der nationalen Freiheit und der nationalen Demokratie zurück. Es ist leichter, sie aufzugeben, als sie zurückzugewinnen.»7
- https://www.youtube.com/watch?v=k_ngXJcBHHs ↩︎
- Prof. Dr. Paul Richli: Institutionelle Elemente des Abkommenspakets Schweiz-EU – Verfassungsrechtliche Einschätzung. https://kompasseuropa.ch/wp-content/uploads/2026/05/Richli_Folien-Referat-Kompass-Kongress.pdf ↩︎
- https://demokratis.ch/was-ist-eine-vernehmlassung ↩︎
- https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2025/09/totalrevision-gesundheitsgesetz/_jcr_content/Par/sgch_downloadlist/DownloadListPar/sgch_download_452473931.ocFile/RRB_2025_650_8.1_Beilage%201_Entwurf%20Gesundheitsgesetz%20Null-Lesung%20v2%20(1).pdf ↩︎
- https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2026/05/regierung-verabschiedet-gesundheitsgesetz.html ↩︎
- Prof. Dr. Mark Schelker, Universität Freiburg: Das Vertragspaket Schweiz-EU aus ökonomischer Sicht.
https://kompasseuropa.ch/wp-content/uploads/2026/05/270527_Kompass_Schelker.pdf ↩︎ - Rede von Lord David Frost: https://kompasseuropa.ch/kompass-kongress-grossartige-rede-von-lord-davis-frost/ ↩︎
