Brief des Internationalen Friedensinstitutes in Genf (GIPRI) an den Bundespräsidenten Guy Parmelin
Betreff: Sanktionen gegen Jacques Baud
Sehr geehrter Herr Bundespräsident
Meine Kollegen vom Internationalen Friedensforschungsinstitut in Genf (GIPRI) und ich machen Sie mit grossem Ernst auf den Fall des pensionierten Oberst im Generalstab, Jacques Baud, aufmerksam.
Oberst Jacques Baud ist von direkten (durch die EU) und indirekten (durch die UBS) Sanktionen betroffen, die gegen mehrere Grundsätze und verstossen, denen die Schweiz verpflichtet ist: Frieden, Gerechtigkeit, Völkerrecht, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Neutralität.
Die Sache des Friedens ist der hauptsächliche Grund, weshalb unser Institut mit Jacques Baud in Beziehung steht. Im Vorwort zu seinem 2020 erschienenen Buch «Gouverner par les Fake-News» schreibt der Oberst:
«Zusammengenommen hätten meine Notizen und Analysen, die ich in 35 Jahren im Bereich der internationalen Sicherheit auf drei Kontinenten im Dienste der Sicherheit und des Friedens in nationalen und internationalen Rahmenbedingungen erstellt habe, dazu beigetragen, etwas mehr als 470 000 Menschenleben zu retten. [Aber es wurde nichts unternommen. Die Angst, von den vorherrschenden Meinungen abzuweichen, Vorurteile und die Weigerung, ein Problem aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten, waren bequeme Ausreden, hinter denen sich oft Inkompetenz und mangelnde Neugier verbargen.] Das nennt man ‹Tiefer Staat› oder ‹permanenter Staat›: eine Bürokratie, die für sich selbst lebt und danach strebt, ihre eigenen Interessen auf Kosten des Allgemeinwohls zu befriedigen.»
Oberst Bauds friedliche Absicht steht im Gegensatz zur kriegerischen Haltung, die klassischerweise mit dem Deckmantel der Verteidigung gegen einen vermeintlich bedrohlichen Feind getarnt ist, wie Anne Morelli in ihrem Buch «Die Prinzipien der Kriegspropaganda» lehrt.
Die Schweiz hat jedoch den Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, der für das Land am 18. September 1992 in Kraft getreten ist.1
Wir müssen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger an die Artikel 19 und 20 des genannten Paktes erinnern. Artikel 19 besagt, dass niemand wegen seiner Meinungen behelligt werden darf, und bekräftigt das Recht auf freie Meinungsäusserung, sofern nicht ausdrücklich gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist. Artikel 20 legt fest, dass jede Kriegspropaganda durch Gesetz verboten ist. Artikel 19 orientiert sich an Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Der Beschluss des Rats der Europäischen Union vom 15. Dezember 2025 bezüglich Jacques Baud bezieht sich auf dessen Analysen und Meinungen.2 «Er agiert als Sprachrohr der pro-russischen Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise der Ukraine vorwirft, ihre eigene Invasion inszeniert zu haben, um der Nato beizutreten.» Das Beispiel ist besonders unpassend gewählt, da Jacques Baud einen ukrainischen Verantwortlichen zitierte, der Präsident Selenskyj nahesteht.
Der Eifer, den der französische Aussenminister, Jean-Noël Barrot, gegenüber Jacques Baud an den Tag legt, entspricht ganz der Haltung des französischen Präsidenten, Emmanuel Macron, der so wenig Wert auf Diplomatie legt,3 dass er ein für seine Qualität bekanntes französisches diplomatisches Korps aufgelöst und das Verteidigungsdepartement in Militärdepartement umbenannt hat.
Dieser Beschluss der EU ist gegen die Regeln, die in einem Rechtsstaat gelten. In einem Rechtsstaat gilt die Gewaltenteilung, Gesetzgebungs-, Exekutiv- und Judikativgewalt sind getrennt. In einem Rechtsstaat (was die EU nicht ist) obliegt die Verhängung von Sanktionen einem unparteiischen Richter im Rahmen eines Gerichtsverfahrens mit kontradiktorischer Verhandlung, in dem der Angeklagte von einem Anwalt vertreten wird. Zwei Juristen hatten vor der Entscheidung gegen Jacques Baud ein Gutachten zu ähnlichen Fällen abgegeben.4
Was den Kern des Konflikts um die Ukraine betrifft, berufen sich die USA, die EU und ihre Verbündeten auf Artikel 2 Absatz 4 der Uno-Charta, um den Einmarsch Russlands in das ukrainische Hoheitsgebiet zu verurteilen. Das ist unbestreitbar. Es wäre jedoch angebracht, den ersten Absatz von Artikel 1 nicht ausser Acht zu lassen, der dazu aufruft, «wirksame Kollektivmassnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen». Doch die westlichen Länder sind den wiederholten Forderungen der russischen Behörden nach kollektiver Sicherheit – von Gorbatschow über Medwedew bis hin zu Putin – nie nachgekommen. Sie haben ihre Sicherheitsvorstellungen auf eine Erweiterung der Nato in die Nähe Russlands gestützt.
Auf der Website des russischen Aussenministeriums sind die russischen Vorschläge vom Dezember 2021 zu finden, also zwei Monate vor dem Grenzübertritt.5 Ohne die beiden in der russischen Mitteilung erwähnten Dokumente vorzulegen oder zu erörtern, haben die westlichen Staats- und Regierungschefs und ihre Medien diese zu Unrecht als Ultimatum bezeichnet. Die Minsker Vereinbarungen waren durch die Resolution 2202 des Sicherheitsrats vom 17. Februar 2015 bestätigt worden. Wer hat sich um deren Umsetzung gekümmert? Wer erwähnt die gewaltsame Unterdrückung der russischsprachigen Bevölkerung im Donbas durch Kiew seit 2014 und deren Opfer? Neutralität und Unparteilichkeit erfordern es, alle Facetten eines Konflikts zu berücksichtigen.
Darüber hinaus, Herr Präsident, würden die Beziehungen zwischen der Eidgenossenschaft und der EU davon profitieren, wenn sie durch die helvetische Kultur bereichert würden. Das Buch von Guy Mettan, «Le Continent perdu», liefert hierzu nützliche Anhaltspunkte.
Das, Herr Präsident, sind die Gründe, weshalb ein Genfer Friedens-Forschungsinstitut, das seit mehr als 40 Jahren besteht, sich an Sie wendet. Unsere Arbeit ist nicht nur theoretischer Natur. Im Jahr 2006 beauftragte uns der Bund auf Vorschlag des Botschafters in Teheran, Philippe Welti, mit einer Vermittlungsmission zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran, die sich als erfolgreich erwies.
Unser Motto ist das der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Friedensnobelpreisträgerin von 1969 mit Sitz in Genf: Si vis pacem, cole iustitiam (Wenn du Frieden willst, pflege die Gerechtigkeit).
Diesem Brief legen wir die Ausgabe Nr. 11-2021 des GIPRI-Magazins «Quelles voies vers la paix?» bei, das die Tagungsberichte des Kolloquiums von 2021 in Genf enthält, an dem gemeinsam mit Jacques Baud der hundertste Jahrestag der Gründung des Völkerbundes begangen wurde.
Wir danken Ihnen für die Initiativen, die Sie zugunsten von Jacques Baud für angebracht halten, einem Schweizer Bürger, der sich der Neutralität verpflichtet, sich der Sache des Friedens zwischen den Völkern verschrieben hat und zu einer Symbolfigur geworden ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Gabriel Galice, Präsident, Professor am Centre d’Etudes Diplomatiques et Stratégiques, Paris
Gilles-Emmanuel Jacquet, Vizepräsident, Professor an der Geneva School of Diplomacy
Dr. Alfred de Zayas, Jurist, Professor an der Geneva School of Diplomacy
Chantal Peschoux, Quästorin
Guy Mettan, Journalist, Abgeordneter GE
Philippe Stroot, Journalist, Redaktor und Übersetzer
Genf, 25. Juni 2026
(Übersetzung Zeitgeschehen im Fokus)
- www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/750_750_750/de ↩︎
- eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32025D2572&qid=17834180163173A32025D2572&qid=1783418016317 ↩︎
- www.intelligenceonline.fr/europe-russie/2025/03/31/emmanuel-macron-le-president-qui-aimait-les-espions,110404612-evg ↩︎
- bsw-ep.eu/wp-content/uploads/25-10-31-Legal-Opinion-Sanctions-against-individuals-DE_final.pdf ↩︎
- https://mid.ru/en/foreign_policy/news/1790809/ ↩︎
