von Susanne Lienhard
Die Bankenombudsstelle registriert seit 2019 «bankenseitige Dienstleistungsverweigerungen». 1 Die Fälle von blockierten Konten oder Transaktionen haben seitdem um 300 % zugenommen. Die Zahlen dürften noch höher liegen, da viele Betroffene diese Anlaufstelle gar nicht kennen.2 Zur Veranschaulichung seien im Folgenden zwei Beispiele angeführt.
Erstes Beispiel: Der ehemalige Schweizer Nachrichtendienstoffizier und Analyst, Jacques Baud, der auf eine über 30jährige Karriere in friedlicher Konfliktlösung in zahlreichen Regionen der Welt zurückschauen kann, wurde auf die EU-Sanktionsliste gesetzt, weil seine Analysen zum Ukraine-Konflikt der EU-Kommission nicht gefallen. Da der Schweizer in Belgien wohnhaft ist, sitzt er nun dort fest. Die Sanktionen verbieten ihm, eine Grenze zu passieren.
Seine Schweizer Bank (UBS) zog sofort nach – obwohl die Schweiz die Sanktionen nicht übernommen hatte – und blockierte ohne Vorankündigung sowohl seine Konten als auch die Debit- und Kreditkarten, so dass ihm die Rente nicht mehr überwiesen wurde. Die Bank entzog ihm damit die Lebensgrundlage. Wenn er nicht von Nachbarn verpflegt worden wäre, die ihrem Herz folgten und sich von den EU-Strafandrohungen bei Unterstützung des Sanktionierten nicht beeindrucken liessen, hätte er verhungern können!
Zweites Beispiel: Kürzlich verweigerte die UBS einem Bekannten eine Überweisung von CHF 30.- für die Teilnahme an einem Online-Vortrag zum Iran. Hier die Mitteilung der UBS im Wortlaut:
«Wir möchten Sie darüber informieren, dass die folgende Zahlung derzeit aufgrund eines möglichen Verstosses gegen die Richtlinien der UBS zurückgehalten wird.
Um die Prüfung fortzusetzen und festzustellen, ob die Zahlung bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, uns die folgenden zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen:
den detaillierten Zahlungsgrund bezüglich «Zoom-Konferenz-Iran»
eine Kopie der Rechnung oder eines anderen Belegs.
Darüber hinaus bitten wir Sie, uns Ihre Einwilligung zu bestätigen, dass diese Informationen an andere Banken, auch im Ausland, weitergegeben werden dürfen.»
Die UBS entscheidet also, wofür ihre Kunden ihr eigenes Geld, das sie der Bank zur Verwaltung anvertraut haben, ausgeben dürfen! Das ist ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Kunden und kommt im Grunde einer Enteignung gleich. Glaubt die UBS, sich als Zensor aufspielen zu können, seit sie mit der Übernahme der CS zur Megabank und «to big to fail» geworden ist? Das Vertrauen der Kundschaft wird mit dieser Politik nachhaltig zerstört. Wer möchte einer solchen Bank noch sein Geld anvertrauen?
Wem Gleiches oder Ähnliches widerfährt oder widerfahren ist, sei empfohlen, sich an die Bankenombudsstelle, eine neutrale und kostenlose Informations- und Vermittlungsstelle, zu wenden, damit die Statistik der «bankenseitigen Dienstleistungsverweigerungen» die Realität abbildet und dieser übergriffigen Politik der UBS Einhalt geboten werden kann. ■
