Das Gesundheitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist aus nachfolgenden Gründen gefährlich und deshalb abzulehnen.
- Kosten ohne Mitsprache
Die Schweiz müsste jährlich 35–55 Mio. CHF nur auf Basis des Gesundheitsabkommens an die EU entrichten (konservative Hochrechnung von ABF Schweiz). Diese Beiträge werden nach einem BIP-Schlüssel von der EU festgelegt. Das Parlament hat kein Mitspracherecht bei der Höhe der Zahlungen. - Volle Pflichten, null Rechte
Die Schweiz muss Daten liefern, Rechtsakte übernehmen und nationale Standards angleichen, erhält jedoch kein Stimmrecht in den relevanten Gremien des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control). - Scheinautonomie
Formell bleiben nationale Behörden bestehen. Faktisch entsteht Anpassungsdruck: Übernimmt die Schweiz EU-Recht, verliert sie Autonomie. Lehnt sie ab, drohen Ausschluss oder Sanktionen. - Abhängigkeit im Notfall
Die Schweiz verpflichtet sich, epidemiologische Daten regelmässig an die EU zu liefern. Damit macht sie sich im Krisenfall von Brüssel abhängig. - Gefahr für Meinungsfreiheit
Mit der dynamischen Übernahme von EU-Regeln gegen «Desinformation» drohen Einschränkungen von Art. 16 und 17 BV (Meinungs- und Medienfreiheit). Kritische Stimmen könnten leichter unterdrückt werden. - Immunitäten für EU-Organe
Das ECDC und sein Personal geniessen in der Schweiz Vorrechte und Befreiungen. Damit fehlt im Krisenfall jede rechtliche Kontrolle.
Fazit
Das sogenannte Gesundheitsabkommen ist kein partnerschaftlicher Vertrag, sondern ein schleichender Souveränitätsverzicht. Es zieht Schweizer Steuergelder nach Brüssel, ohne dass die Schweiz mitreden darf. Es zwingt uns, sensible Gesundheitsdaten preiszugeben und EU-Entscheide zu vollziehen, während unsere eigenen Behörden nur noch Vollzugsgehilfen sind. Es bedroht unsere Meinungsfreiheit, weil Brüsseler «Desinformations»-Regeln direkt auf die Schweiz durchschlagen. Und es macht die Bevölkerung im Krisenfall abhängig von ausländischen Alarmknöpfen.
Wer diesem Abkommen zustimmt, stimmt nicht für mehr Sicherheit, sondern für den Verlust der Eigenständigkeit, höhere Kosten und weniger Freiheit. Kurz: Die Schweiz würde ihre gesundheitspolitische Selbstbestimmung preisgeben – gegen Geldzahlungen, aber ohne Rechte.
Quelle: Aktionsbündnis freie Schweiz
abfschweiz.ch/vernehmlassung-igv/
