von General a. D. Harald Kujat und Botschafter a. D. Dr. György Varga*
Am 24. August feierte die Ukraine, am 27. August Moldau den 35. Jahrestag der Verabschiedung ihrer Unabhängigkeitserklärung. In Kiew nahmen Mitglieder der Koalition der Willigen auf Ebene der Staats- und Regierungschefs an der Feier teil und versprachen weitere Waffen und finanzielle Unterstützung für die Fortsetzung des Krieges zwischen Russland und der Ukraine. Die Politiker von EU und Nato-Ländern versuchten in ihren Reden eine sehr wichtige Tatsache zu vermeiden:
Die Unabhängigkeitserklärung der Ukraine und das Referendum vom 1. Dezember 1991 bekräftigten den ewig neutralen und bündnisfreien Status der Ukraine. Da das ukrainische Volk seinen Willen in den vergangenen 35 Jahren durch kein Referendum geändert hat, ist dieser Beschluss in Kraft. Das heisst, jeder Politiker, der diesem Willen zuwiderhandelt – im Inland wie im Ausland – und eine Nato-Mitgliedschaft verlangt, ignoriert die legitime Entscheidung des ukrainischen Volkes.
Wenn wir dazu als Beispiel hinzuziehen, dass der Verfassungsgerichtshof Moldaus im Dezember 2013 jenen Punkt der geltenden moldauischen Verfassung für ungültig erklärte, der im Widerspruch zur Unabhängigkeitserklärung des Landes stand, könnte die Venedig-Kommission des Europarates berechtigterweise auch die Diskrepanzen zwischen der Unabhängigkeitserklärung der Ukraine und ihrer aktuellen (2019 in Richtung Nato-Mitgliedschaft geänderten) Verfassung untersuchen.
Vereinfachen wir die Frage: Wer wagt es, die Ukraine – entgegen dem mehrfach bekundeten Willen des ukrainischen Volkes – in die Nato zu integrieren? Wo bleiben die Rechtsstaatlichkeit und Volkssouveränität?
Die Ukraine (und Georgien) wurden auf dem Nato-Gipfel 2008 in Bukarest – auf US-amerikanische Initiative gegen den vernünftigen Widerstand massgeblicher europäischer Staaten – in der Schlusserklärung als künftige Mitglieder der Nato benannt.1 Die Verfassung der Ukraine enthielt im Jahr 2008 den mehrfach bekräftigten neutralen Status des Landes. Warum wurden nicht die Schweiz und Österreich gegen den Willen ihrer Völker in Bukarest als nächste Nato-Mitglieder benannt? Weil die proklamierte Nato-Mitgliedschaft der neutralen Ukraine (und Georgiens) im geopolitischen Interesse der USA gegen Russland war.
Die Aufnahme einer neutralen Ukraine in die Nato muss als grossmachtpolitische Provokation und Missachtung der Souveränität gewertet werden. Denn die ukrainische Bevölkerung unterstützte die Nato-Mitgliedschaft nicht, während die Souveränitätserklärung, die Unabhängigkeitserklärung, das Referendum und die Verfassung der Ukraine Neutralität und einen bündnisfreien Status vorsahen.
Schauen wir uns an, was das unabhängige ukrainische Volk wollte
Das Parlament der Ukraine (der Oberste Sowjet der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik) nahm am 16. Juli 1990 die Erklärung über die staatliche Souveränität der Ukraine an.2 Im Punkt IX des Dokuments «erklärt die Ukraine feierlich, dass sie als ein Staat, der immerwährende Neutralität übernimmt, sich nicht an militärischen Blöcken beteiligt und sich an drei Grundsätze hält, die sich auf die Atomwaffenfreiheit beziehen: Sie nimmt keine Atomwaffen auf, stellt keine her und erwirbt keine.»
Das Parlament der Ukraine nahm am 24. August 1991 die Unabhängigkeitserklärung der Ukraine an. Die Präambel der Erklärung hält als Grundsatz fest, dass die Unabhängigkeitserklärung die am 16. Juli 1990 angenommene Erklärung über die staatliche Souveränität der Ukraine in die Praxis umsetzt. Damit wurden die immerwährende Neutralität und der bündnisfreie Status der Ukraine als Hauptattribute der unabhängigen, souveränen Staatlichkeit in zwei Erklärungsakten von Verfassungsrang bekräftigt.
Am 1. Dezember 1991 bestätigte ein Referendum den Inhalt der Unabhängigkeitserklärung der Ukraine. Nach Angaben der OSZE (deren Vorläufer die KSZE war) nahmen 84 % der Wahlberechtigten an dem Referendum teil, und über 90 % stimmten für die durch die früheren Erklärungen (16. Juli 1990, 24. August 1991) definierte unabhängige Staatlichkeit. Das heisst, ein Referendum bestätigte ebenfalls die immerwährende Neutralität und den bündnisfreien Status der damals 52 Millionen Einwohner zählenden und 603 000 km² grossen Ukraine.
Der atomwaffenfreie Status war eine in der Unabhängigkeitserklärung übernommene Verpflichtung der Ukraine. In dem am 5. Dezember 1994 in Budapest von US-Präsident Bill Clinton, dem russischen Präsidenten Boris Jelzin, dem ukrainischen Präsidenten Leonid Kutschma und dem britischen Premierminister John Major unterzeichneten Budapester Memorandum verzichtete die Ukraine auf Atomwaffen; im Gegenzug bestätigten die unterzeichnenden Staaten, dass sie «ihre Unabhängigkeit, Souveränität und die bestehenden Grenzen respektieren».
Das Parlament der Ukraine nahm am 28. Juni 1996 die Verfassung des Landes an. Die Präambel des Dokuments hält fest, dass das Parlament die Verfassung auf die Unabhängigkeitserklärung von 1991 und das darüber am 1. Dezember 1991 abgehaltene Referendum aufgebaut hat. Das heisst, auch die Verfassung der Ukraine bestätigte sowohl die immerwährende Neutralität als auch den bündnisfreien Status.
Der Versuch des amerikanischen Präsidenten, auf der Nato-Gipfelkonferenz von Bukarest eine Einladung zum Nato-Beitritt durchzusetzen erscheint im Nachhinein als Missachtung der konstitutiven Grundlagen des ukrainischen Staates. Das ukrainische Volk hielt jedoch an seinem Standpunkt fest: Bei den Präsidentschaftswahlen 2010 in der Ukraine siegte Viktor Janukowitsch, der die militärische Neutralität des Landes unterstützte. Der vorherige Nato-freundliche Staatschef Viktor Juschtschenko belegte den (Abstiegs-)Platz 5. Bei den Parlamentswahlen 2012 gewannen ebenfalls die Gegner der Nato-Integration und bildeten eine Regierung. Es ist kein Zufall, dass in diesen Prozess ab 2013 äussere Akteure eingriffen.
Der verfassungswidrige Regierungswechsel in der Ukraine fand im Februar 2014 statt; am Tag vor dem Putsch (21. Februar) unterzeichneten der deutsche, französische und polnische Aussenminister als Garanten eine Vereinbarung über das Einvernehmen zwischen dem Staatsoberhaupt und der Opposition bezüglich der Beilegung der damaligen innenpolitischen Krise.
Weder verurteilten die als Garanten aufgetretenen Aussenminister noch die Europäische Union, in deren Namen sie handelten, den nach ihrer Abreise durchgeführten Putsch (22. Februar) und forderten auch keine EU-Sanktionen zur Wiederherstellung der rechtmässigen Regierung. Die verfassungswidrige Machtübernahme erhielt vielmehr die Unterstützung der Nato und der EU und bildete die Ausgangsbasis für den sofortigen Bürgerkrieg des entlang ethnischer, sprachlicher, kultureller und religiöser Bruchlinien geteilten Landes sowie für das Entstehen des Separatismus (Krim, Ostukraine).
Die deklarierte künftige Nato-Mitgliedschaft der neutralen Ukraine, und die Förderung der verfassungswidrigen Machtübernahme im Februar 2014 verletzten das Budapester Memorandum über die Souveränität der Ukraine sogar eher, als Russland im März 2014 durch die Angliederung der Krim bezüglich der territorialen Integrität der Ukraine. Das Budapester Memorandum garantierte sowohl die Souveränität als auch die territoriale Integrität; die Souveränität lassen wir ausser Acht, die territoriale Integrität absolutieren wir. In der verfassungsmässig neutralen Ukraine gab es kein Referendum über die Nato-Mitgliedschaft, aber es gab ein gültiges Referendum mit überwältigendem Ergebnis über die Neutralität und den bündnisfreien Status.
Wer hat Osteuropa destabilisiert?
Was die Einbeziehung Kubas in das sowjetische militärische Bündnissystem für Washington bedeutet hätte, das würde die Einbeziehung der Ukraine in die amerikanische Interessensphäre für Russland bedeuten. So wie eine russische oder chinesische Kontrolle des Golfes von Mexiko von kubanischen Stützpunkten eine absurde Option wäre (siehe die bekräftigte Monroe-Doktrin), so absurd wäre unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten Russlands die amerikanische, britische und französische Kontrolle des Schwarzen Meeres von ukrainischen (und auf der Krim befindlichen historischen russischen!) Stützpunkten.
Was will das ukrainische Volk heute?
Die Verfassungsakte der Ukraine haben den Willen des ukrainischen Volkes mit innenpolitischer und internationaler Legitimität klar festgehalten: Das Volk der Ukraine wollte in einem souveränen, neutralen, bündnisfreien und atomwaffenfreien Staat leben, in dem die Ziele der Gesellschaft nicht durch äussere Akteure und Militärblöcke bestimmt werden.
Nach Beginn des russisch-ukrainischen Krieges am 24. Februar 2022 bestätigte die Nato jedes Jahr in der Schlusserklärung ihres Gipfels die künftige Nato-Mitgliedschaft der Ukraine. Dies geschah bis einschliesslich 2024, was zeigte, dass sich die Nato-Mitgliedstaaten nicht für den Inhalt der Unabhängigkeitserklärung und des Referendums der Ukraine interessierten. Der Trend änderte sich mit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump: In den Jahren 2025 und 2026 enthielten die Nato-Gipfeldokumente die Frage der Nato-Mitgliedschaft der Ukraine nicht mehr.
Diese günstige, geopolitisch konstruktive amerikanische Position – welche die Möglichkeit bieten würde, zum Status einer neutralen Ukraine zurückzukehren und den hohen Verlusten verursachenden europäischen Krieg zu beenden – wird von den Europäern nicht genutzt, die immer noch der Fiktion einer strategischen Niederlage Russlands anhängen.
Der durch ein Referendum bekundete Wille des ukrainischen Volkes versinkt indessen im Nebel des Vergessens. Die Koalition der Willigen will jene Ukraine vor der Aggression des russischen Nachbarn retten, die ohne die 2008 proklamierte Nato-Mitgliedschaft und den im Februar 2014 durchgeführten Putsch ihre – in der Unabhängigkeitserklärung festgehaltenen – Ziele verwirklichen könnte. Als neutrales Land würde sie ihre sowohl westlichen als auch östlichen aussenpolitischen und aussenwirtschaftlichen Vektoren effektiv nutzen. Gleichzeitig hätte sie ihr Territorium, ihre Bevölkerung von 50 Millionen und ihren multinationalen und vielsprachigen Status bewahrt.
Heute können wir nicht erfahren, was das ukrainische Volk will, denn:
- seit 2019 gab es in der Ukraine keine Parlamentswahlen, sodass es auch fraglich ist, wer die Volksherrschaft in der Ukraine vertritt;
- im März 2022 wurden 11 politische Parteien verboten, die im Wesentlichen für eine neutrale Ukraine argumentierten und gute Beziehungen zum Nachbarn und Russland anstrebten;
- seit 2019 gab es in der Ukraine keine Präsidentschaftswahlen mit all ihren Legitimationsfolgen;
- das heisst, eine seit 2019 nicht wiedergewählte politische Elite will die Ukraine in die Nato führen, im Gegensatz zum mehrfach bekundeten Willen des ukrainischen Volkes und der Unabhängigkeitserklärung der Ukraine.
Wie kann der Widerspruch zwischen dem Willen des ukrainischen Volkes und dem von der politischen Elite deklarierten Kurs zur Nato-Mitgliedschaft aufgelöst werden?
Wir haben in der Einleitung darauf hingewiesen, dass auch die Republik Moldau im August den 35. Jahrestag ihrer Unabhängigkeitserklärung feierte. Moldau verabschiedete 1994 die Verfassung des Landes. Da zwischen den Inhalten der Dokumente Abweichungen auftraten, entschied das Verfassungsgericht Moldaus in seinem 2013 angenommenen Beschluss (Constitutional Court’s Judgment No. 36 of 5 December 2013 CODICES 2013-3-008) Folgendes:
- Die Unabhängigkeitserklärung ist die Geburtsurkunde eines neuen Staates, welche die fundamentalen Prinzipien und Werte der Organisation des Landes begründet;
- die Unabhängigkeitserklärung ist die primäre rechtliche und politische Grundlage der Verfassung;
- kein einziger Satz der Verfassung darf im Widerspruch zu den Sätzen der Unabhängigkeitserklärung stehen;
- die Unabhängigkeitserklärung als Gründungsurkunde des Staates ist nicht abänderbar und nicht veränderbar;
- die Unabhängigkeitserklärung besitzt einen höheren Rechtsrang als die Verfassung;
- der Widerspruch zwischen der Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung muss durch eine Änderung der Verfassung behoben werden.
Es wirft sich die Frage auf, inwiefern die Entscheidung des moldauischen Verfassungsgerichts über das Verhältnis von Unabhängigkeitserklärung und Verfassung universell auf einen anderen postsowjetischen Staat wie die Ukraine anwendbar ist. Diese Antwort könnte die Venedig-Kommission des Europarates geben. Die Stellungnahme der Venedig-Kommission zu dieser konkreten Frage könnte vom Parlament der Ukraine, dem Verfassungsgericht, der Regierung oder auch den Institutionen der EU und der OSZE erbeten werden.
Unter starker westlicher Anregung wurde die Nato-Integration 2019 als nationales Ziel in die Verfassung der Ukraine aufgenommen. Damit waren nicht alle politischen Kräfte in dem in vieler Hinsicht gespaltenen Land – mit durch ein Referendum bestätigten neutralen Status – einverstanden. Das Verfassungsgericht der Ukraine hätte eine Rolle dabei spielen müssen, auf den Widerspruch zwischen der Unabhängigkeitserklärung (plus Referendum) und der Verfassung hinzuweisen.
Oleksandr Tupytskyi, der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts der Ukraine, ist jedoch 2020 von Präsident Selenskyj seines Amtes enthoben worden.3 Die Entscheidung des Staatsoberhauptes wurde vom Verfassungsgericht als rechtswidrig eingestuft. Herr Tupytskyi beantragte Asyl 2022 in Österreich und lebt dort.
Die Grundvoraussetzung für die Beendigung des seit fast fünf Jahren andauernden europäischen Krieges wäre die Rückkehr zum Willen des ukrainischen Volkes, zur Neutralität der Ukraine. Die Politiker, die den Krieg weiter nähren sind offensichtlich nicht daran interessiert, dass die Venedig-Kommission den seit 2019 auch formell entstandenen Widerspruch zwischen der Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung der Ukraine untersucht.
- General a. D. Harald Kujat, ehemaliger Generalinspekteur der Bundeswehr und Vorsitzender des Nato-Militärausschusses, in dieser Funktion auch Vorsitzender des Nato-Russlandrats und der Nato-Ukraine-Kommission der Generalstabschefs.
- Botschafter a. D. Dr. György Varga, Diplomat mit Spezialisierung auf den postsowjetischen Raum. Er vertrat Ungarn in der Ukraine, in Moskau, er war Botschafter in Moldau und von 2017 bis 2021 Leiter der Beobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Russland.
Der Artikel ist zuerst in der Berliner Zeitung vom 6. September erschienen www.berliner-zeitung.de/article/nato-mitgliedschaft-westen-ignoriert-die-ukrainische-unabhaengigkeitserklaerung-10359878.
Wir danken für die Abdruckgenehmigung.
